Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 381 Views | 24.12.2016 | 18:02 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1333228

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Keine Erstattung des Cashbacks erhalt

Bestell-/Kundennummer: Auftragsnummer 7767168

Ich habe die erste O2 Rechnung in der dafür vorgesehen E-Mail hochgeladen. Als ich dann telefonisch nachgefragt habe, teilte man mir mit, dass die Rechnung gelöscht worden sei und ich solle diese doch bitte per E-Mail schicken. Dies habe ich mitlerweile auch 2 mal getan und bisher weder eine Antwort auf meine emails erhalten, noch habe ich eine Erstattung erhalten. Das kann doch irgendwie nicht sein, bei der Antragsaufnahme ist man sehr schnell, nur die Cashback Auszahlung wird nicht vorgenommen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Überweisung des Cashback


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.12.2016 | 18:02
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für die Übermittlung Ihrer Rechnung von o2.

Nach Überprüfung (u. a. fristgemäße Einsendung, erste Rechnung, Abschluss über CHECK24) und Freigabe durch o2 erhalten Sie den Cashback in Höhe von 180,00 € auf das von Ihnen hinterlegte Konto ausgezahlt.

Die Freigabe durch den Anbieter ist noch nicht erfolgt und bis zu 16 Wochen dauern.

Gerne erklären wir Ihnen, wieso wir auf eine Rückmeldung von Ihrem Anbieter warten müssen:
Nach Übermittlung des Auftrages haben wir aus Datenschutzgründen keinen Zugriff auf Ihre Kundendaten bei Ihrem Anbieter. Wir können daher erst anhand der Rückmeldung von den jeweiligen Anbietern überprüfen, ob der von uns übermittelte Auftrag zustande gekommen ist. Dass CHECK24 Vertriebspartner ist, ist Voraussetzung für die Auszahlung des Cashbacks. Erst nach positiver Rückmeldung des Anbieters kann daher die Cashback Auszahlung erfolgen.
Sollte der Auftrag durch Ihren Anbieter storniert werden, besteht kein Anspruch auf die Auszahlung.

Viele Grüße

Ihr CHECK24-Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (1)


05.01.2017 | 11:51
von ReclaBoxler-1333228 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!