Durch TAP Portugal endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 177 Views | 02.01.2017 | 16:28 Uhr
geschrieben von Günter Goerdel

TAP Portugal (Frankfurt)

Zerstörter Koffer, zerstörtes Gepäck

Bestell-/Kundennummer: TAP 2016-107263; 2016-117414; 2017/201

TAP Portugal

Bei Rückkehr von einer Reise nach Portugal am 25.08.2016 war der Koffer zerstört und gleichfalls ein Teil des Gepäcks. Mit dem Protokoll der Schadens-Aufnahme bei AeroGround haben wir uns umgehend mit allen erforderlichen Daten und Bildern auch bei TAP Portugal gemeldet und jedes Mal eine Eingangsbestätigung erhalten (siehe oben) - 31.08.2016, 19.09.2016 und ganz neu 02.01.2017 auf meine Mahnung. Mehr ist von dort bis dato nicht passiert.

Parallel dazu haben wir uns wegen des Koffers gemäß Ratschlag von AeroGround mit der deutschen Firma Dolfi ins Benehmen gesetzt. Von dort kam binnen 14 Tagen ein gleichwertiger Ersatzkoffer - vorbildlich.

Der Streitwert mit TAP Portugal bezieht sich also auf die zerstörten Textilien.

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Meine Forderung an TAP Portugal: Finanzielle Entschädigung für Ersatzbeschaffung der zerstörten Textilien - c. 100 Euro


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


10.01.2017 | 09:16
von Günter Goerdel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis dato keinerlei Reaktion seitens TAP Portugal


24.01.2017 | 10:47
von Günter Goerdel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Offenbar ist TAP vorsätzlich blind und taub. Ich gebs auf; für rechtliche Schritte lohnt der Streitwert nicht (ca. 100 Euro). Bleibt nur Negativwerbung für TAP.


15.02.2017 | 09:34
von Günter Goerdel endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich gebs auf! Für einen Rechtsstreit ist der Streitwert zu gering und die Erfolgsaussicht ungewiß.




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