gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Düsseldorf)
Gas.de erkennt Kündigung per E-Mail nicht an
Obwohl eine Kündigung per E-Mail ohne Unterschrift seit dem 01.10.2016 gesetzlich zulässig ist, besteht Gas.de einer Kündigung per Brief.
Die Gas.de Versorgungsgesellschaft mbH verweigert Kunden, die Verträge kündigen wollen, die gesetzlich zulässige Form der Kündigung mit E-Mail ohne Unterschrift.
Mit diesem sehr kundenunfreundlichen Verhalten versucht das Unternehmen Kunden länger zu binden und seine überhöhten Preise für Bestandskunden so lange als möglich abzurechnen:
"Mit Bedauern haben wir Ihren Kündigungswunsch erhalten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Kündigung per E-Mail nicht anerkennen können. Gemäß den für Sie gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf eine Kündigung des Liefervertrages der Schriftform. Eine Kündigung in Textform (beispielsweise Computerfax, E-Mail, SMS) ist nicht ausreichend. Ihre Kündigung senden Sie uns daher bitte per Brief mit Unterschrift des Vertragspartners zu.
Wir möchten Sie gerne weiterhin zu unseren zufriedenen Kunden zählen. Deshalb bieten wir Ihnen an, anstelle Ihrer Kündigung einen Tarifwechsel in unseren Bestandskundentarif „grüngas Classic“ vorzunehmen. Bei Interesse erwarten wir gerne Ihre Rückantwort oder Ihren Anruf, um Ihnen ein persönliches Angebot zu erstellen.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
XX
Ihr gas.de Kunden-Service-Team"
13.01.2017 | 15:36
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Vogt,
wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
Beschwerde ist gelöst