Durch Enervatis gelöste Beschwerde. | 398 Views | 19.01.2017 | 13:30 Uhr
geschrieben von Michael Mantel

Enervatis (Halle)

Ausbleibende Abrechnung und Bonusvergütung

Bestell-/Kundennummer: 173886

Am 06.11.2015 haben wir online einen Strombelieferungsvertag mit Enervatis abgeschlossen. Mitte Oktober mußten wir die Zählerstände dem Netzbetreiber melden, der diese entsprechend weiter leitet. Da seitens Enervatis nichts passierte, haben wir die Hotline Anfang November angerufen und nach dem Stand der Dinge gefragt. Ziemlich schnippische Antwort erhalten "das läuft alles" und die Zählerstände hätten sie zum 06.11.16 melden müssen (!). Dann sofort diese Zählerstände telefonisch übermittelt.

Seither weiter keine Reaktion bezgl. Abrechnung, Bonus, Anpassung der Abschläge.

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Meine Forderung an Enervatis: Jahresabrechnung incl. Bonusvergütung und Anpassung der monatl. Abschläge


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.01.2017 | 14:35
Firmen-Antwort von: Enervatis
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Mantel,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir möchten Sie informieren, dass die Abrechnung erstellt wurde.

Das daraus resultierende Guthaben, sowie der Ihnen zustehende Neukundenbonus haben wir gleichfalls an Sie überwiesen.

Die entstandene Wartezeit bitten wir vielmals zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Enervatis - Eine Marke der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

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Kommentare und Trackbacks (10)


21.01.2017 | 12:54
von Claus Thiele | Regelverstoß melden
Auf den Seiten der verbraucherzentrale wird darauf hingewiesen, daß bei fehlender Abrechnung und vorhandenem Guthaben bis zum Vorliegen der Rechnung selbständig aufgerechnet und keine Abschlagszahlungen geleistet werden sollen ( https://www.verbraucherzentrale.de/energierechnung).

30.01.2017 | 14:34
von Michael Mantel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider liegt mir bis dato noch immer keine Abrechnung vor, wenn auch zwichenzeitlich ein Geldeingang erfolgte der jedoch nicht geprüft werden kann.


04.02.2017 | 14:00
von ReclaBoxler-3575247 | Regelverstoß melden
Schalten Sie die Schlichtungsstelle Energie ein. Für Sie kostenlos und der Energiedienstleister muss dies diese bezahlen. Nur so kommen Sie zu ihrem Recht. Sie werden sehen wie schnell die dann springen. Alles schon mitgemacht.

06.02.2017 | 14:50
von Michael Mantel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es erfolgte zwichenzeitlich eine Erstattung. Allerdings fehlt noch immer die Abrechnung worauf sich die Erstattung bezieht und somit nicht geprüft werden kann.
Auch steht bis dato nicht fest, welche monatliche Rate wir ab jetzt leisten müssen.


12.02.2017 | 17:19
von Michael Mantel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.02.2017 | 10:44
von Michael Mantel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wird immer besser! Heute Mahnung erhalten, wir hätten die vereinbarte Monatsrate nicht bezahlt. Zuzüglich 10,00€ Bearbeitung!
Zur Erinnerung, wir haben hier mehrfach eine ordendtliche Jahresabrechnung gefordert. Anstatt dieser haben wir eine Rückvergütung im hohen 3stelligen Bereich erhalten. Also ein eindeutiges Indiz, daß unser Verbrauch geringer als angenommen ist und der monatliche Abschlag falsch berechnet ist!
Solange wir demnach keine ordendliche Jahresabrechnung bekommen, wissen wir auch nicht wie hoch der aktuelle monatliche Abschlag ist! Und so lange werden wir nichts, und auch keine Gebühren für Mehraufwand, bezahlen!


14.02.2017 | 11:16
von Michael Mantel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet


18.02.2017 | 07:14
von Michael Mantel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Warte noch immer auf Jahresrechnung und angepassten monatlichen Abschlag


04.03.2017 | 08:00
von Michael Mantel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach wie vor warten wir auf eine Abrechnung und angepasste Abschläge. Seit Monaten!
Im Mahnung schreiben und Inkassoandrohung dagegen sind sie Ultraschnell!
Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet.


25.03.2017 | 08:32
von Michael Mantel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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