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573 Views | 22.01.2017 | 13:24 Uhr
geschrieben von Emanuel Jurgait
AnWalt durch BEV EINGSCHALTET trotz Rechnungsausgleich
Obwohl die Raten bezahlt wurden, kam heute ein Schreiben vom Anwaltskanzlei Stapf, ich solle zu den angeblich offenen 90€ 10 € Mahngebühr und 70,20€ Anwaltsgebühren innerhalb von 2 Tagen zahlen. Bis heute kam nicht einen Mahnung an.
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH:
Stornierung der Rechnung, da bereits ausgeglichen. Abzug des Anwaltes.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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