Stromio GmbH (Kaarst)
Stromio nimmt Kündigungen nicht entgegen
Bestell-/Kundennummer: 20845018
Da scheinbar sehr viele Probleme mit Stromio haben, veröffentliche ich nun auch mein letztes Beschwerbeschreiben an Stromio-
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Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
am 13.01.2017 schickte ich Ihnen, aufgrund einer Preiserhöhung, meine Kündigung per Einschreiben-Rückschein. Dieses Einschreiben wurde bis heute nicht abgeholt. Sie erhielten am 20.01.2017 eine E-Mail von mir mit der Bitte um Klärung. Des Weiteren füge ich jener E-Mail meine Kündigung (eingescanntes verschicktes Dokument) als PDF und JPG bei. Ich forderte Sie auf die Kündigung bis zum 24.01.2017 zu bestätigen.
Am 22.01.2017 erhielt ich lediglich einer Ihrer Standard eMails, in der Sie darauf verwiesen, dass Ihnen keine Kündigung in schriftlicher Form vorliegt und dass keine andere Art der Kündigung (FAX, E-Mail, SMS) laut AGB möglich sei. Sie widersetzen sich dem Urteil des BGH (Urteil vom 14.7.2016, Az. III ZR 387/15). Die Passage in Ihrer AGB ist unwirksam.
Dies teilte ich Ihnen am selben Tag per E-Mail mit und forderte Sie erneut auf meine Kündigung jetzt bis zum 23.01.2017 zu bestätigen. Diese Frist haben Sie nicht eingehalten.
Des Weiteren referenzierten Sie in Ihrer E-Mail eine AGB die im Online-Portal nicht zugänglich ist. Bitte stellen sie mir diese AGB zur Verfügung!
Am 23.01.2017 habe ich Ihnen eine Kündigung zusätzlich per FAX zukommen lassen. Aufgrund der Konfiguration ihres FAX-Gerätes (Ansage über die Kosten „Gebührenfrei“, und verzögertes durchstellen zum eigentlichen FAX) legen die meisten sendenden Geräte bereits schon bei der Ansage auf. Dies wurde mit zwei unterschiedlichen FAX Geräten und zwei Software Lösungen getestet, alle Sendeversuche scheiterten. Nur durch erhöhten Aufwand konnte das FAX letztendlich Ihnen gesendet werden. Dieses FAX sollte Ihnen in dreifach Kopie vorliegen.
Sie erschweren bzw. machen es den Kunden unmöglich Ihnen FAXe zu schicken. Ich unterstelle Ihnen hier Vorsatz.
Am 23.01.2017 habe ich Ihnen zusätzlich meine Kündigung per Einschreiben (Einwurf; da Sie bei Rückschein die Annahme verweigern) an die Postfach Adresse in Magdeburg und an die Post Adresse in Kaarst verschickt. Diese beiden Kündigungsschreiben habe ich dieser Mail angehängt.
Der Sendungsverfolgung der Post kann ich entnehmen, dass das Einschreiben an die Kaarst Adresse inzwischen (24.01.2017; ca. 14:04) ausgeliefert wurde.
Da meine Kündigung Ihnen nun jetzt mehrfach in rechtlich gültiger Form vorliegt (als FAX, Einschreiben, PDF, JPG) fordere ich Sie hiermit auf, mir die Wirksamkeit der Kündigung bis zum 25.01.2017 zu bestätigen. Sollten Sie sich weiterhin gegen meine Kündigungen wehren, behalte ich mir vor rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
Ferner möchte ich Sie darauf hinweisen, das Ihre Mitteilung der Preiserhöhung in Form eines Informationsschreibens gegen das Recht auf Transparenz bei Preiserhöhungen (EuGH) verstößt. Die eigentliche Preiserhöhung ist nur in zwei Nebensätzen auf der zweiten Seite im Text versteckt und nicht deutlich erkennbar. Die erste Seite befasst sich komplett mit nebensächlichen Dingen, und nach der Angabe der neuen Preise setzt sich das Dokument im Stil der ersten Seite fort. Die neuen Konditionen wurden nicht deutliche Hervorhebung und gehen im Fließtext unter. Auch hier Unterstelle ich Ihnen Vorsatz. Sie zielen darauf ab, dass der Kunde bereits auf der ersten Seite nur von einer Werbebroschüre ausgeht und nicht weiterliest. Zusätzlich sei noch erwähnt, dass Ihre neuen Preise nicht den üblichen Konditionen des Marktes entsprechen, es handelt sich hier um reine Abzocke.
Mit freundlichem Gruß
Jörg Woltemade
s o ganz neu sein! Oder?