Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 123 Views | 03.02.2017 | 15:40 Uhr
geschrieben von Mirko Lindner

Stromio GmbH (Kaarst)

Stromio ignoriert Sonderkündigung per Fax und Brief

Bestell-/Kundennummer: 123194559

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am 11.01.2017 erhielt ich von Grünweltenergie/Stromio eine E-Mail mit dem Betreff »Energiemarktentwicklungen und Preisinformation zu Ihrem Vertrag«. Diese angebliche Preisinformation war nichts Geringeres als eine drastische Preiserhöhung, die nur indirekt aus dem Fließtext des Textes ermittelt werden konnte. Ich habe deshalb bereits am selben Tag von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und per Fax meinen Stromvertrag zum 01.03.2017 gekündigt.

Am 12.01. 2017 erhielt ich von Stromio per E-Mail eine Nachricht, dass eine Kündigung per Computerfax, E-Mail oder SMS nicht erlaubt seien. Unabhängig davon, dass es sich bei der Kündigung um ein reguläres und eigenhändig unterschriebenes Fax handelte und Stromio die Kündigung nicht ablehnen darf, wurde eine zweite Kündigung am 13.01.2017 per Briefeinschreiben an Stromio verschickt. Am 20.01.2017 erhielt ich eine Nachricht von Stromio mit der Bitte um eine Ablesung des Zählerstandes. Von einer Kündigung keine Rede.

Am 24.01 wurde mir in an der telefonischen Hotline mitgeteilt, dass meine Kündigung noch nicht angegangen sei. Eine klare Falschaussage, denn der Brief erreichte das Unternehmen am 14.01.2017, was durch eine Mitteilung seitens der Post und durch die Trackingsnummer bestätigt wurde. Als ich diesen Umstand erwähnte, wurde mir entgegnet, dass die Kündigung wahrscheinlich noch nicht abgearbeitet wurde, da das Unternehmen diesbezüglich in letzter Zeit im Rückstand sei.

Grünweltenergie/Stromio ignoriert eine gültige Kündigung und stellt sich taub bei der geforderten Form per Brief – ein Ärgernis für ein Unternehmen, das gänzlich online arbeitet und auf jegliche Papierform der Kommunikation verzichtet.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Bestätigung der Sonderkündigung zum 1.3.2017 und eine Freigabe des Vertrages für einen Anbieterwechsel.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


03.02.2017 | 20:26
von Mirko Lindner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vertragskündigung wurde angenommen




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