Durch eprimo gelöste Beschwerde. | 640 Views | 06.02.2017 | 12:44 Uhr
geschrieben von Anton Bauhofer

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

Zu hohe Rechnung für Erdgas wegen falschem Brennwert

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 43161962 - Rechnungsnummer: 660006293699

Die vom Erdgas-Netzbetreiber an eprimo übermittelten Brennwerte wurden von eprimo überschrieben und die neuen Werte somit für einen falschen Zeitraum verwendet. Dadurch ergibt sich ein zu hoher Erdgas-Rechnungsbetrag.

Sehr geehrte Frau Jungmann,

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Sie antworteten am 31.01.2017 auf meine Reklamation vom 05.01.2017.

In Ihrer Antwort schreiben Sie:

"Der Brennwert und die Zustandszahl werden auch uns von Ihrem örtlichen Netzbetreiber angegeben. Nach diesen Werten erstellen wir dann die Rechnungen. Diese Werte können wir nicht beeinflussen. Daher kann ich den Brennwert auf Ihrer Rechnung leider nicht ändern. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an Ihren Netzbetreiber."

Ich hatte mich mit dem Erdgas-Netzbetreiber bereits vor meiner Reklamation bei ihnen in Verbindung gesetzt und dessen Antwort mit meiner Reklamation an Sie weitergeleitet:

"Eprimo hat den kompletten Zeitraum 01.01. – 30.06.2016 mit dem Brennwert 11,305 abgerechnet. Das ist nicht korrekt, da wir eprimo folgende Werte gesendet haben:

(siehe anhängende Datei "Netzbetreiber Zeitscheibe 01.01.-30.06.2016. png")

Durch die Zeitscheibe 01.01.-11.06.2016 mit Brennwert 11,265 und dann erst 12.06. – 30.06.2016 mit Brennwert 11,305 haben Sie eindeutig zu viel berechnet bekommen."

SCHLAGWORTE

Sie haben also die richtigen Brennwerte vom Netzbetreiber erhalten, mit einer Rechnungskorrektur nachträglich überschrieben und deshalb eine falsche Abrechnung erstellt, was ich Ihnen nachstehend im Detail aufzeige:

In der eprimo Gas-Rechnungsnummer: 660006280511 vom 22.06.2016 verwendeten Sie den Brennwert 11,265 für den Zeitraum 01.01.2016 - 11.06.2016. Dies wäre richtig gewesen, aber in der folgenden Rechnungskorrektur unterlief Ihnen dann der von mir reklamierte Fehler.

In der eprimo Gas-Rechnungsnummer: 660006293699 vom 03.07.2016 verwendeten Sie den Brennwert 11,305 für den Zeitraum 01.01.2016 - 30.06.2016. Den grundsätzlich richtigen Brennwert verwendeten Sie darin aber nicht für den an die vorhergehende Rechnung anschließenden weiteren Zeitraum 12.06.2016 - 30.06.2016, sondern rückwirkend für die gesamte Abrechnungsperiode 01.01.2016 - 30.06.2016 - und darin liegt Ihr Fehler.

Sollte der von eprimo zuviel berechnete Betrag nicht bis spätestens 06.02.2017 auf meinem Girokonto gutgeschrieben sein, werde ich mich an die Schlichtungsstelle Energie wenden.

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Meine Forderung an eprimo GmbH: Erstattung des zuviel berechneten Betrages bis spätestens 06.02.2017 auf mein Girokonto.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


07.02.2017 | 01:04
von Anton Bauhofer | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Anton Bauhofer Auf die eprimo-Antwort vom 31.1.17 zu meiner Reklamation vom 5.1.17 wendete ich mich am 1.2.17 per E-Mail an eprimo. Am 2.2.17 erhielt ich von eprimo (Phillip Trendelenburg) per E-Mail die Antwort mit einer Entschuldigung sowie zwei, nach meiner Berechnung korrekt berichtigten, Rechnungen und dem Text "Das Guthaben überweisen wir bis nächste Woche auf Ihr Konto". Die nächste Woche hat nun am 6.2.17 begonnen und das Guthaben ist noch nicht auf meinem Girokonto gutgeschrieben. Wenn am 10.2.17 das Rechnungsguthaben noch nicht auf meinem Konto gebucht sein sollte, werde ich mich an die Schlichtungsstelle Energie wenden.


07.02.2017 | 22:09
von Anton Bauhofer | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Anton Bauhofer Am 7.2.17 wurde das Rechnungsguthaben meinem Girokonto gutgeschrieben. Meine Forderung ist erfüllt. Im zweiten Anlauf wurde meine Reklamation dann schnell bearbeitet. Der Vorgang ist für mich damit zufriedenstellend abgeschlossen.


07.02.2017 | 22:11
von Anton Bauhofer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Anton Bauhofer Am 7.2.17 wurde das Guthaben aus den berichtigten Rechnungen meinem Girokonto gutgeschrieben. Meine Forderung ist erfüllt. Im zweiten Anlauf wurde meine Reklamation dann schnell bearbeitet. Der Vorgang ist für mich damit zufriedenstellend abgeschlossen.


07.02.2017 | 23:14
von Anton Bauhofer | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Anton Bauhofer Auszug aus einer Nachricht von ReclaBox von heute: "nach Prüfung Ihrer Beschwerde (ID-135601) konnten wir die Firma/Institution leider nicht über Ihre Beschwerde informieren. Die Firma/Institution gehört zu einer der wenigen, die uns untersagt haben, sie über die Beschwerde auf ReclaBox zu informieren. "




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