Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 169 Views | 03.02.2017 | 16:43 Uhr
geschrieben von Rose

Stromio GmbH (Kaarst)

Preiserhöung EEG Umlage /Sonderkündigungsrecht

Bestell-/Kundennummer: 123166642

SCHLAGWORTE

Bestell-/Kundennummer: 123166642

Stromio verweigert meine Sonderkündigung zum 28.02.2017. Stromio hätte meines Erachtens diese Preiserhöhung mitteilen müssen und mir deutlich ein Sonderkündigungsrecht einräumen müssen. Das ist nicht geschehen und somit habe ich am 18.01.2017 von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Stromio will diese Sonderkündigung allerdings nicht akzeptieren und bestätigte mir die Kündigung zum 31.12.2017. Stromio beharrt darauf, dass mir kein Sonderkündigungsrecht zusteht und die Erhöhung und Weitergabe der EEG-Umlage, KWK, §19 StromNEV, Umlage LAV und Offshore § 17 EnWG ohne Benachrichtigung und Sonderkündigung zu akzeptieren ist, weil es Steuern und hoheitliche Abgaben sind.
Auf die Urteile des LG Düsseldorf Az: 14d O 04/15 habe ich hingewiesen (auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist).
Ebenso hat der EuGH so eine Klausel Preise einseitig anheben zu können für nichtig erklärt. Stromio beharrt darauf das, dass Urteil des LG Düsseldorfs noch nicht rechtskräftig ist. Nach der gängigen Rechtsprechung wird auch der BGH dieses Urteil bestätigen, falls sich Stromio wirklich traut, vor den BGH zu ziehen. Ich verstehe auch nicht, wie man nach mehreren verlorener Instanzen noch so eine Arroganz als Anbieter haben kann.
Daher fordere ich Sie hiermit nochmal auf meine Sonderkündigung zum 28.02.2017 zu bestätigen.

Meine Forderung an Stromio GmbH: Sonderkündigung/Preiserhöhung zum 28.02.2017 akzeptieren.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Sonderkündigung/Preiserhöhung zum 28.02.2017 akzeptieren.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.02.2017 | 14:13
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Rosenstein,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

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Kommentare und Trackbacks (1)


13.02.2017 | 17:35
von Rose gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


13.02.2017 | 17:35
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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