Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 291 Views | 02.02.2017 | 16:14 Uhr
geschrieben von Carsten V.

Stromio GmbH (Kaarst)

Arbeitspreis in Abrechnung fehlerhaft

Bestell-/Kundennummer: BestellNr 20597044 / VertragsKto 123049915

Relativ einfacher Sachverhalt. In der Schlussrechnung wurde ein falscher Arbeitspreis verwendet.

Am 23.01.2017 erhielt ich von der Stromio GmbH meine Schlussrechnung Nr. 300001232455.

SCHLAGWORTE

Hier wurde ein für das Jahr 2016 ein Arbeitspreis von 0,19609400 Euro/kWh netto zugrunde gelegt. Dies wäre ein Bruttopreis von 23,335186 Euro/kWh.

Vertraglich vereinbart war jedoch ein Arbeitspreis von 22,62 ct/kWh. Dies ist eindeutig nachweisbar.

Auf meine Reklamation per E-Mail wurde bisher leider noch nicht geantwortet. Die SEPA-Lastschrift wurde zum 06.02.2017 avisiert. Da bisher noch keine Korrekturmeldung erfolgte, sehe ich mich dazu gezwungen, diese zu retournieren und den korrekten Betrag zu überweisen.

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AGB § 17 Zahlung, Verzug

Einwände.
gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen gegenüber dem Lieferanten
zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur,
1. soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder.

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Ich denke, dass es sich hier eindeutig um einen offensichtlichen Fehler handelt.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Korrektur des Rechnungsbetrages


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.02.2017 | 15:10
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


03.02.2017 | 09:25
von Bernd Brinke | Regelverstoß melden
Hallo Carsten V.

möglicherweise haben Sie zwischen zeitlich eine versteckte Preiserhöhung erhalten, von der Sie bis jetzt noch nichts wissen. Meines Wissens entfalten diese Preiserhöhungen keine Rechtskraft und alle darauf basierenden Kosten können komplett zurückgefordert werden.
Das soll sogar bis zu drei Jahre rückwirkend möglich sein. Es gibt wohl auch ein Urteil dazu.

Mfg.
Bernd Brinker

03.02.2017 | 09:51
von Carsten V. | Regelverstoß melden
Hmm, so langsam bin ich mir nicht mehr sicher, ob ich nicht doch etwas übersehen habe. Eine versteckte Preiserhöhung ist das definitiv nicht, da ich alle Unterlagen stets im Überblick habe. Online auf dem Stromio-Portal wie auch normale Briefe. Ich kann alles 1:1 rekonstruieren.

Jedoch besteht ist der Unterschied beim Arbeitspreis exakt so hoch, wie die Differenz der Umlagen 2015 zu 2016. Man könnte also kurz und knackig behaupten, dass hier die EEG, KWK, NEV, Offshore- und Abschalt-Umlage enthalten sind.

Umlagen 2015: 6,616 ct/kWh (netto) = 7,7830 ct/kWh (brutto)
Umlagen 2016: 7,217 ct/kWh (netto) = 8,5882 ct/kWh (brutto)
============================================================
Differenz: 0,715 ct /kWh (brutto)

Und das ist exakt die Differenz der bereits oben genannten Beträge.

======
ABER:
======
(und das interessiert mich eher für die Zukunft)

Nehmen wir mal an, dass die neuen Umlagen für 2016 bereits zum Vertragsabschluss (in 2015) bekannt waren. Basiert dann der neu abgeschlossene Vertrag auf den Umlagen zum Zeitpunkt des Abschlusses (2015) oder bereits auf den neuen Werten für 2016?

Theoretisches Beispiel:
Unter folgendem Link kann man sehen, dass am 14.10.2016 die Werte für die EEG-Umlage für 2017 veröffentlicht wurden: https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlage
Wenn ich nun aber im November einen Vertrag abschließe: Auf welchen Umlagen basiert dieser dann?

03.02.2017 | 11:50
von Carsten V. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio hat sich bei mir per E-Mail gemeldet und den Sachverhalt geklärt. In der Tat ist die Erhöhung auf die Umlagen zurückzuführen. Die Schlussrechnung ist somit (leider) korrekt.


03.02.2017 | 11:51
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