ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Versteckte Strompreiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: Vertrag 289703
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 20.10.2016, Az. I-20 U 37/16, entschieden, dass Preiserhöhungen, die Sie in E-Mails mit der Betreffzeile „Energiemarktentwicklungen und -preisanpassungen“ mitgeteilt haben, unwirksam sind. Ich habe von Ihnen im November 2014 und November 2015 solch eine E-Mail erhalten, in denen Sie Preiserhöhungen ankündigten und in den von Ihnen festgesetzten Abschlägen bzw. abschließend auch in der Jahresabrechnung mir gegenüber auch eingeforderten. Aufgrund des genannten Urteils sind diese Preiserhöhungen unwirksam. Hiermit fordere ich meine Zahlungen im Umfang der von Ihnen vorgenommenen Preiserhöhungen im vollen Umfang zurück. Es gilt in meinem Stromliefervertrag nach wie vor [der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis] 2. Den Preis für den von mir seither verbrauchten Strom haben Sie auf dieser Preisbasis neu zu berechnen. Ich fordere Sie hiermit auf, mir diese Neuberechnung bzw. die Schlussrechnung bis zum 23.02.2017 zukommen zu lassen.
Sofern ich keine vollständige Erstattung der Mehrkosten für
- Bereits gezahlt: 01.02.2015-31.01.2016 -> Vollständige Erstattung der Mehrkosten in Höhe von 121,03 Euro (bei 4217 kWh Verbrauch)
- Offene Schlussrechnung: 01.02.2016-31.01.2017 -> Korrektur auf ursprünglichen Arbeitspreis in Höhe von 21,26 Cent
erhalte, werde ich die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Weiterhin werde ich, falls erforderlich, auch den Rechtsweg einschreiten, da die rechtliche Lage aufgrund der diversen BGH Urteile eindeutig ist.
09.02.2017 | 11:52
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir haben Ihr Anliegen zur Prüfung an unsere zuständige Fachabteilung weitergeleitet
Selbstverständlich werden wir Sie sofort informieren, sobald eine Klärung erfolgt ist.
Sollten sich bei Ihnen in der Zwischenzeit Rückfragen ergeben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ihr Angebot mir eine Entschädigung zu zahlen in Höhe von 260€ muss ich prüfen
Dies kann ich erst wenn Sie mir hoffentlich zeitnah die Schlussrechnung zukommen lassen
freundliche Grüße
nach Überprüfung der Schlussrechnung muss ich feststellen, dass ich auch diesmal durch die unangemessene Preiserhöhung 406,50€ zuviel bezahlt habe. (2015 121,03€)
Das sind in den letzten 2 Jahren zusammen 527,53€ die mir zuviel berechnet wurden.
Deshalb erwarte ich von Ihnen eine sofortige Gutschrift über diesen Betrag
mit freundlichen Grüßen
Nachdem ich mir nun zusätzliche Hinweise von den Verbraucherzentrale sowie einem Rechtsexperten eingeholt habe, komme ich zu dem eindeutigen Schluss, dass die zuvor genannte Forderung absolut berechtigt ist. Ich setze Ihnen hiermit eine letzte Frist bis zum 6.3.2017, um auf meine Forderung vollständig einzugehen. Sollte ich bis dahin keine schriftliche Bestätigung von Ihnen darüber erhalten haben, übergebe ich den Fall an die Schlichtungsstelle Energie und, falls erforderlich, werde ich auch den Rechtsweg einschreiten.
Für 2015 steht noch auf der Schlussrechnung vom 2.3.17ein GH von 116,39€
leider keine GS bis heute
Am 6.3 wurde mir 70,31 überwiesen für 2016 Re vom 1.3.17
am 3.3.17 wurde diese Re storniert, neues Guthaben 476,73 das man mit einem bestehenden GH von 50,63 verrechnen will
Bis heute keine Gutschrift des Rechnungsbetrages
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IST ES DENN MÖGLICH ENDLICH KORREKT ABZUSCHLIESSEN?
ist die Sache jetzt erledigt, das Geld auf dem konto