Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 398 Views | 11.02.2017 | 22:06 Uhr
geschrieben von Frank Koziol

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Fehlende Jahresabrechnung 2016, keine Antworten auf E-Mails

Bestell-/Kundennummer: Kd.Nr. 181292, VertragsNr. 137942, StromzählerNr. 344000-248761

Noch keine Jahresabrechnung für 01.01 bis 31.12.2016 trotz mehrmaliger Aufforderung und Zählerstandsmitteilung.

Trotz zweimaliger Aufforderung zur Erstellung der Jahresabrechnung und Auszahlung der vertraglich zugesagten Bonuszahlung i. H. v. 25% des tatsächlichen Verbrauchs (nach Ziffer 4.1 der AGB unter Verzicht auf anderweitige Sachleistungen nach Ziffer 4.2 der AGB) per E-Mail unter Mitteilung des Zählerstandes vom 31.12.2016 habe ich innerhalb der sechswöchigen Frist zur Jahresabrechnungserstellung nach AGB Ziffer 7 bislang noch immer keine Jahresabrechnung erhalten.

SCHLAGWORTE

Auf beide E-Mails kam zeitnah nur eine automatische Eingangsbestätigung, in der zumindest mein Betreff (Kundennummer, Vertragsnummer, Zählerstand, Aufforderung zur Erstellung der Jahresabrechnung) angefügt war. Somit sollte davon ausgegangen werden können, dass mein abgelesener Zählerstand bei der Firma BEV vorliegt und der Eingang meiner E-Mails dokumentiert ist und nicht bestritten werden kann.

In meiner zweiten E-Mail habe ich zusätzlich darauf hingewiesen, dass ich mich nach ergebnislosem Ablauf der Sechswochenfrist umgehend an die Schlichtungsstelle Energie e. V. mit einer Beschwerde wenden werde.

Da ich bislang weder eine Antwort auf meine beiden E-Mails noch die geforderte Jahresabrechnung oder gar die Bonuszahlung / Rückzahlung für weniger verbrauchten Strom erhalten habe, fordere ich dies nun letztmalig auf dem "guten Weg" ein. Spätestens nach ergebnislosem Verlauf der nächsten Woche wird dann tatsächlich (und kostenpflichtig für BEV) die Schlichtungsstelle eingeschaltet.

Hier nochmal zur Sicherheit für den geneigten Leser der Fa. BEV:
Zählerstandselbstablesung zum 31.12.2016: 233817

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Jahresabrechnung für 01.01.2016 bis 31.12.2016 inkl. zugesagter Bonuszahlung i. H.v. 25% per Überweisung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.02.2017 | 11:45
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Koziol,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Unter Heranziehung Ihres hier mitgeteilten Anliegens, sowie Ihrer E-Mail vom 15.02.2017 an unseren Kundenservice teilen wir Ihnen mit, dass die korrigierte Abrechnung erstellt wurde. Weiterhin haben wir die Auszahlung des Guthabens und des vertraglich vereinbarten Neukundenbonus in die Wege geleitet.

Wir hoffen Ihnen weitergeholfen zu haben.

Herzliche Grüße

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

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Kommentare und Trackbacks (5)


20.02.2017 | 18:57
von Frank Koziol noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist noch nicht gelöst, wird aber mittlerweile von Fa. BEV bearbeitet. Ich bin in telefonischem und Mailkontakt und habe mittlerweile die geforderte Jahresabrechnung erhalten. Allerdings ist die Rechnung fehlerhaft, da dort mit anderen Grund- und Arbeitspreisen als in meinem Stromliefervertrag vereinbart gerechnet wurde. Eine (deutlich zu niedrige) Rückzahlung wegen minderverbrauch auf mein Konto ist erfolgt, der zugesagte und in der Rechnung aufgeführte Neukundenbonus wurde noch nicht überwiesen. Die fehlerhafte Rechnung wurde umgehend von mir per Mail und telefonisch reklamiert und es wurde kurzfristige Abhilfe zugesagt. Dafür habe ich der Fa. BEV eine 10-tägige Frist bis zum 27. Februar gesetzt. Wenn sich bis dahin nichts weiter tut, geht die Angelegenheit weiter zur Schlichtungsstelle.


20.02.2017 | 21:06
von Frank Koziol noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachtrag zu meinem ersten Kommentar:
Der (nach meinen eigenen Berechnungen korrekte) Neukundenbonus wurde überwiesen und ist heute auf meinem Konto eingegangen. Wenn jetzt noch die korrigierte Jahresrechnung und die Rücküberweisung für den Minderverbrauch ankommt, ist das Problem abschließend gelöst. Ich melde mich, sobald das geschehen ist.

PS: Es handelt sich übrigens bei mir um einen ungekündigten Vertrag, der sich jetzt im 2ten Jahr befindet und solang es nicht zu einer Preiserhöhung kommt, sehe ich momentan auch keinen Grund zur Kündigung!


26.02.2017 | 20:02
von Frank Koziol noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider immer noch nicht gelöst:
Am 23. Februar habe ich nun die neue, korrigierte Rechnung vom 17. Februar erhalten und musste nach genauer Durchsicht feststellen, dass auch hier wieder trickreich Fehler eingebaut worden sind:
Der Grundpreis und der Arbeitspreis entspricht jetzt tatsächlich endlich den Werten aus dem Stromliefervertrag.
Ende des Abrechnungszeitraumes ist aber plötzlich nicht mehr der 31. Dezember, sondern der 30. Dezember 2016. Der Neukundenbonus (der mir bereits überwiesen wurde!) ist laut Rechnung in die zukünftigen Abschlaäge eingerechnet worden, die plötzlich deutlich niedriger sind als zuvor (von 100 auf 76 € gesenkt). Und ganz gut getarnt (Netto statt Bruttowerte) finde ich unter Punkt 4 der Rechnung, dass ich ab 1. Mai 2017 statt wie bisher 9,34 € nun 15,64 € als monatlichen Grundpreis bezahlen soll.
Somit habe ich auch dieser Rechnung widersprochen und zusätzlich von meinem Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Grundpreiserhöhung gebrauch gemacht (per Mail und Einschreibebrief) und harre der Dinge, die sich tun.


05.03.2017 | 21:03
von Frank Koziol noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie schon zuletzt hier berichtet, ist meine Beschwerde immer noch nicht zufriedenstellend gelöst. Zusätzlich zu eingeschriebenem Brief und gleichlautender Email habe ich am 28. Februar auch noch mit dem BEV-Kundendienst telefoniert und auf Mail und Brief hingewiesen. Die Mail lag bereits vor und es wurde mir zugesagt, meine Rechnungsreklamation umgehend an die Rechnungsabteilung weiterzugeben. Falls sich im Laufe dieser Woche nichts weiter tut, ist der nächste Schritt endgültig die Schlichtungsstelle Energie.
Ich melde mich.


19.03.2017 | 21:55
von Frank Koziol gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist geschafft!
die dritte Jahresabrechnung war endlich zumindest so halbwegs korrekt, dass ich mich nun zufrieden gebe weil ich keine Lust mehr habe, wegen weiterer 33 Cent nochmals in diese Tretmühle zu steigen. Ich bin mir sicher, dass wie jedes Mal bei der Rechnungsreklamation anschließend wieder ein neuer Fehler auftritt. Jetzt besteht die Unkorrektheit nur noch darin, dass mir die monatliche Grundgebühr für 2016 (Schaltjahr!) nicht für 12 Monate, also 12/12 Monate, sondern für 366/365 Tage berechnet wurde. Da das aber wie erwähnt nur einige Cent ausmacht, belasse ich es dabei. Mein Restguthaben wegen Minderverbrauch und der Neukundenbonus sind auf meinem Konto eingegangen.
Auch meine Sonderkündigung wegen erhöhter Grundgebühr ab Mai 2017 wurde nach erneutem Telefonat (immer mit der gleichen Sachbearbeiterin unter 089-120895295, nicht mit der angegebenen Hotline) mittlerweile endlich schriftlich bestätigt. Ende gut, alles gut.
Danke, dass es dieses Forum gibt!




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