Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 607 Views | 27.02.2017 | 14:01 Uhr
geschrieben von Antje Saldsieder-EL Boualayi

primastrom GmbH (Berlin)

Statt Kündigungsbestätigung Umzugsmeldung mit Anschlussübernahme

Bestell-/Kundennummer: KD 7890025828

Am 16.01.2017 habe ich den laufenden Vertrag bei Primastrom zum 31.04.2017 gekündigt wegen Umzug in einen Haushalt mit bestehendem Stromvertrag.

SCHLAGWORTE

Am 30.01.2017 erhielt ich statt einer Kündigungsbestätigung eine Umzugsmeldebestätigung mit der Aufforderung beiligendes Formular A oder B ausgefüllt zurück zu senden. Soweit so gut. In dem Brief stand zudem folgende Anmerkung: "Ziehen Sie in einen Haushalt mit bestehendem Stromvertrag, benötigen wir Formular B. Füllen Sie dieses bitte zusammen mit dem Zählerinhaber an der neuen Verbraucherstelle aus. Wir werden den Anschluss am neuen Wohnort dann zum Laufzeitende des dort bestehenden Vertrages auf primastrom umstellen. "

Diese Umstellung habe ich bereits in der Kündigung abgelehnt. Sie wurde also absichtlich übergangen.

Des weiteren wird in dem Anschreiben darauf hingewiesen: "Wir werden Ihnen den Grundpreis bis zum Laufzeitende Ihres aktuellen primastrom-Vertrages in Rechnung stellen. "

Nach Einsicht der aktuellen AGB von primastrom, hinterlegt auf deren Website, stelle ich fest, dass diese Ansage rechtswidrig ist - und in den AGB unter 4.7 widerspricht.

Der Servicemitarbeiter am Telefon behauptete auf mein Nachfragen, dass ich lügen würde und solche Aussagen nicht im Brief stehen würden. Nachdem ich die Passagen vorgelesen hatte, räumte er ein, dass es ja auch bei Handyverträgen üblich sei, eine Grundgebühr zu zahlen auch wenn man das Telefon nicht nutze. Dass dies zwei gänzlich unterschiedliche Sachverhalte sind, wollte er nicht einsehen. Er meinte jedoch, ich solle auf Formular B doch ankreuzen, dass es ein Umzug ohne Weiterbelieferung sei. Diese Möglichkeit des Ankreuzens gibt es auf dem Formular jedoch nicht. Im Gegenteil wird man dazu genötigt, sowohl die eigenen Daten (das ist ok für die Abschlussrechnung) und die der neuen Verbraucherstelle (man soll hier also einen Vertrag für den fremden Zählerinhaber machen) angeben und unterzeichnen.

Der Servicemitarbeiter hat zudem bestätigt, dass für mich ein neuer Vertrag ab 01.04.2017 beginnt und ich somit auch für die folgenden 11 Monate nach Ausszug jeweils fast 9€ Grundgebühr zu zahlen hätte.

Nach fruchtlosem Telefonat habe ich eine Email und eine Kopie per Fax an primastrom mit Bitte um Bestätigung der Kündigung zum 31.04.2017 versendet, sowie darauf hingewiesen, dass eine Grundgebührzahlung nach Beendigung des Vertrages rechtswidrig ist und somit von meiner Seite nicht stattfinden wird. Die Bankeinzugsermächtigung habe ich ebenfalls bereits mit der Kündigung beendet.

Gestern - am 15.02.2017 - erhalte ich erneut die Aufforderung, die Umzugsmeldung mit Vertragsübernahme Formlar A oder B zuzusenden.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Kündigungsbestätigung zum 31.04.2017 ohne Grundgebührweiterzahlung und Bestätigung der entzogenen SEPA-Lastschriftermächtigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.03.2017 | 09:37
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Saldsieder-EL Boualayi,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Den von Ihnen geschilderten Fall haben wir erneut geprüft.

Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass Sie sich im Rahmen der Auftragserteilung für einen Stromtarif mit einer Mindestvertragslaufzeit entschieden haben. Der Umzug an sich berechtigt somit nicht zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages. Primastrom konnte die vertraglich geschuldete Leistung an Ihrem neuen Wohnsitz ohne Änderung der Vertragsinhalte erbringen. Es gab bislang auch keine Anhaltspunkte zur Annahme, dass unsere Leistungen am Ihrem neuen Wohnsitz nicht angeboten werden konnten. Selbst die Tatsache, dass der bestehende Anschluss bereits von einem anderen Anbieter versorgt wird, ändert nichts an der Wirksamkeit des Vertrages.

Nach Besprechung des vorliegenden Sachverhaltes haben wir uns dennoch zu einer Kulanzlösung entschieden. In Kürze erhalten Sie die gewünschte Kündigungsbestätigung. Nach Vertragsbeendigung werden wir eine Endabrechnung Ihres Tarifes vornehmen und kulanterweise auf die Weiterberechnung der Grundgebühren verzichten.

Den Entzug der Einzugsermächtigung haben wir zur Kenntnis genommen und entsprechend vermerkt.

Wir sind zuversichtlich, die Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit gelöst zu haben, und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


27.02.2017 | 15:51
von Riesa Rie | Regelverstoß melden
Bei vielen Versorgern (auch große Versorger) wird diese Praxis nun vorgenommen. Anscheinend ist es rechtens wie beim Handyvertrag. Evtl. sollten Sie sich eine Rechtsauskunft bei diesem Thema einholen oder in den sauren Apfel beißen und die Gebühr zahlen.

27.02.2017 | 17:41
von A. Franz | Regelverstoß melden
In den AGB von primastrom von 4.5 bis 4.7 ist das relativ eindeutig, Sie sind im Recht, Frau Saldsieder. Sparen Sie sich vorerst den Anwalt, die Schlichtungsstelle Energie reicht für den Anfang. Meistens bringt das die Herrschaften in Bewegung, die ja schnell auf (vermeintlichen) Zahlungsverzug reagieren, bezeichnenderweise aber sehr schleppend auf Kundenanfragen oder Beschwerden.

08.03.2017 | 17:10
von Antje Saldsieder-EL Boualayi gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe heute- am 8.3.2017 - die schriftliche BEstätigung über die Beendigung des Vertrages und der BElieferung zum 30.04.2017 erhalten.

Vielen Dank.
Allen anderen viel Erfolg.




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