Von AXA Versicherung beantwortete Beschwerde. | 814 Views | 19.02.2017 | 15:01 Uhr
geschrieben von Moritz Beitreu

AXA Versicherung AG (Köln)

Rate von privater Krankenversicherung der AXA ab

Bestell-/Kundennummer: 100299938892

Achtung Abzocke! Die private Krankenversicherung der AXA erstattet teils weniger als die gesetzlichen Kassen und ist wesentlich teurer. Kranke Menschen werden im Stich gelassen.

Ich rate allen Menschen dringend von einer privaten Krankenversicherung bei der AXA ab. Die monatlichen Preise sind enorm, kaum mehr bezahlbar. Braucht man ein wichtiges Herzmittel, das die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen, sagt die AXA, das wäre nicht nötig. Lieber sterben. Die Tarife klingen verlockend. Aber das ist Abzocke. Die Sachkostenlisten von dem, was erstattet wird, bleiben in wichtigen Punkten über Jahre konstant. Jeder privat Versicherte muss hohe Zuzahlungen zu seinem ohnehin schon hohen Beitrag zahlen. Viele medizinisch sinnvolle und notwendige Behandlungen werden nicht oder nur zu wenigen Prozenten übernommen, 4000,- Euro selbst bezahlte Rechnungen sind kein Einzelfall. Sprechen Sie Ihren Arzt mal an auf die AXA. Jeder zweite wird von nicht übernommenen Rechnungen berichten können. Debeka oder andere sind weit besser.

SCHLAGWORTE


Eine Bitte an alle, die ebenfalls schlecht behandelt wurden: Schreibt Bewertungen über die Axa, damit wir Menschen vor diesem geldgierigen Konzern retten können.

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Meine Forderung an AXA Versicherung AG: Nichts. Außer die Wahrheit zu verbreiten.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.02.2017 | 09:51
Firmen-Antwort von: AXA Versicherung AG
Abteilung: Kundenservice

Guten Tag,

wir würden den Fall gerne an unser Beschwerdemanagement geben. Könnten Sie bitte über das folgende Formular Ihre Kontaktdaten und idealerweise eine Vertrags- oder Kundennummer zukommen lassen?

https://entry.axa.de/dvtof/?Formular=MailKontakt&SUBJECT=AX008&TOPIC=TS018
Herzlichen Dank und beste Grüße aus Köln

Ihr AXA Social Media Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


23.02.2017 | 22:33
von Moritz Beitreu noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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