Durch XXXL Einrichtungshäuser gelöste Beschwerde. | 1636 Views | 21.02.2017 | 22:14 Uhr
geschrieben von Ronald Bichert

XXXL Einrichtungshäuser (Würzburg)

Verkäufer lügt, nun soll eine Rückabwicklung stattfinden

Bestell-/Kundennummer: Auftragsnummer ANHVN3

Am 04.06.2016 haben wir eine Ledergarnitur in XXXL Lutz Aschheim gekauft. Da uns der Verkäufer bereits beim Verkaufsgespräch belogen hat (es wurde uns die Polsterung als Federkern versprochen, was jedoch bei dem Modell nicht gegeben ist), hatten wir schon von Anfang an Probleme beim Kauf.

SCHLAGWORTE

Nach mehrmaligen erfolglosen Nachbesserungsversuchen an der bereits defekt gelieferten Ware haben wir von unserem Recht auf Rückabwicklung Gebrauch gemacht, was uns auch telefonisch zugesagt wurde.

Jedoch haben wir, aufgrund der negativen Erfahrung, den Vorschlag erst die Couch abholen zu lassen, um danach unser Geld zurücküberwiesen zu bekommen, abgelehnt, da wir dann weder Ware noch Geld haben und somit dem Möbelhaus "ausgeliefert" sind. Dies haben wir auch nur mündlich zugesagt bekommen. Wir möchten zuerst eine Überweisung des Kaufbetrages oder eine Barauszahlung bei Abholung, dies wurde uns verwehrt. Um das Problem zu lösen, wollte ich mit dem Hausleiter reden, doch dieser hat sich nicht gertraut, ans Telefon zu gehen, was mich sehr enttäuscht. Nun will der Hausleiter, weil dieser anscheinend beleidigt ist, ein Nutzungsausgleich von der Rechtsabteilung prüfen lassen. Diese Geschäftsgebaren sind empörend und für ein solches Möbelhaus bestimmt nicht förderlich.

Ich bitte um schnellstmögliche Durchführung der Rückabwicklung im Interesse beider Parteien.

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Meine Forderung an XXXL Einrichtungshäuser: Erstattung des Kaufpreises und zügige Rückabwicklung.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


15.03.2017 | 14:41
von Ronald Bichert gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gelogen wurde bis zum Ende!
Aber zwei Wochen später gab es endlich mein Geld zurück.
Ich werde diesen Laden und auch diese Kette für immer meiden!




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