Durch Unitymedia Hessen gelöste Beschwerde. | 424 Views | 01.03.2017 | 23:08 Uhr
geschrieben von Inge Loew

Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG (Köln)

Monatelang Digital TV Plus auf gekündigtem Kabelanschl. berechnet

Bestell-/Kundennummer: 259902901 und 259903001

Kurz vor seinem Tod Ende Januar 2016 hat mein verstorbener Mann den "kompletten Kabelanschluss" (Wortlaut aus dem Kündigungsschreiben) gekündigt. Unitymedia betätigte die Kündigung zum 01.06.2016, hat aber dennoch seitdem weiterhin unter einer zweiten Kundennummer seit Juni 2016 monatlich 7,90 Euro für das Paket "Digital TV PLUS" abgebucht, obwohl der Kabelanschluss seit 01.06.2016 gekündigt und abgeschaltet war und seitdem auch nicht mehr berechnet wurde.

SCHLAGWORTE

Unitymedia besteht darauf, dass das korrekt sei, obwohl es der Unitymedia über einen gekündigten Kabelanschluss überhaupt nicht möglich war, die berechnete Leistung zu erbringen.

Rücksprache mit der Hotline ergaben nur das Angebot, "kulanterweise" (Ironie!) für sechs Monate rückwirkend die 7,90 Euro zu erstatten, aber nicht für den gesamten Zeitraum.

Hier wird versucht, Senioren (75 Jahre), die ggf. inhaltlich/technisch nicht einmal beurteilen können, ob die Abbuchung gerechtferigt ist bzw. wofür "Digital TV Plus" überhaupt steht, auszunutzen. Glücklicherweise ist die monatliche Abbuchung aber nun aufgefallen.

Bei einer strittigen Gesamtsumme von neun Monaten mal 7,90 Euro und derartig eindeutiger ist es doch hoffentlich nicht zuviel verlangt, auf der Kompletterstattung aller Abbuchungen seit Kündigung des Kabelanschlusses zum 01.06.2016 zu bestehen?

Es besteht im Übringen auch eine Rechtsschutzversicherung, falls Unitymedia unbedingt aus einer Mücke einen Elefanten machen möchte.

Bitte lassen Sie gesunden Menschenverstand walten und erstatten die zu Unrecht abgebuchten Beträge komplett.

Vielen Dank!

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Meine Forderung an Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG: Rückerstattung aller abgebuchten Kosten seit 01.06.2016 (pro Monat 7,90 Euro).


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


02.03.2017 | 13:20
von Inge Loew | Regelverstoß melden
Woher nehmen Sie die Gewissheit, sich als Außenstehender und unter Pseudonym anzumaßen, genau zu wissen, dass man in diesem Fall "für seine Handlungen selbst verantwortlich" sei? Für welche Handlungen? Für die Unterlassung, von Unitymedias zweiter Kundennummer zu wissen? Sind Sie ein von Unitymedia finanzierter Troll?

Unitymedia hatte sich die zweite Kundennummer ursprünglich selbst ausgedacht, um darunter eine zweite Wohneinheit im Einfamilienhaus, die bereits 2013/2014 wieder gekündigt wurde, abzurechnen. Nur so konnte es auch zu dem zweiten SEPA-Mandat kommen, das Unitymedia jetzt benutzt hat.

Fakt ist doch aber, dass Unitymedia nur solche Leistungen berechnen darf, die das Unternehmen auch erbracht hat bzw. erbringen konnte (vgl. das Sonderkündigungsrecht bei Umzug außerhalb des Versorgungsgebiets, wenn ebenfalls keine Leistungserbringung mehr möglich ist). Es ist absolut nicht akzeptabel, dass Unitymedia den Vertrag für den Kabelanschluss erfolgreich beendet (die Kündigung akzeptiert), und dann eine für den Kunden mangels Kabelanschluss gar nicht abrufbare Leistung in Rechnung stellt, zumal der "komplette Kabelanschluss" inkl. der Zusatzleistungen gekündigt wurde.

Hier fehlt bereits die Rechtsgrundlage für die Rechnungsstellung: Die berechnete Leistung konnte technisch gar nicht erbracht werden, was Unitymedia selbstverständlich bekannt war, und ist de facto niemals erbracht worden. Wieso sollte eine solche Luftnummer also in Rechnung gestellt werden dürfen?

Wäre die regelmäßige Abbuchung jetzt nicht aufgefallen, Unitymedia hätte sich Monat für Monat an weiteren 7,90 EUR ohne jegliche Gegenleistung bereichert.

04.03.2017 | 13:45
von Inge Loew | Regelverstoß melden
Zu: "unitymedia kann nicht wissen, ob diese Leistung nicht bei einer dritten Kundennummer genutzt wird":

Woher wissen Sie das so genau? Wahrscheinlich doch, weil Sie hier im Auftrag von Unitymedia kommentieren.

Ich habe aber noch mehr Details für Sie: Die Leistung "Digital TV Plus" ist an die Verwendung einer Smartcard gekoppelt, die am 22.05.16 an Unitymedia ebenfalls unter Angabe der "falschen" Kundennummer (nämlich der für den Kabelanschluss) zurückgesendet wurde, und für die eine Eingangsbestätigung der Unitymedia vom 01.06.16 vorliegt.

Spätestens mit dem Eingang der Smartcard MUSS Unitymedia doch gewusst haben, dass NIEMAND die berechnete "Leistung" mehr nutzen konnte: weder am gekündigten noch an irgendeinem anderen Anschluss, denn die Smartcard war ja nun wieder im Besitz von Unitymedia selbst.

Vielleicht konnte ich Sie jetzt doch überzeugen? Könnte ja die Diskussion mit Ihren Kollegen bei Unitymedia vereinfachen. ;-)

04.03.2017 | 14:08
von Inge Loew | Regelverstoß melden
Unitymedia ist aber jederzeit in der Lage gewesen, beide Kundennummern als zum gleichen Kunden zugehörig einander zuzuordnen und sowohl beim Erhalt der Kündigung für den "gesamten Kabelsnschluss" als auch der Smartcard die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Es ist im Gegenteil beinahe zu vermuten, dass Unitymedia die korrekte Zuordnung der zurückgesendeten Smartcard zum "eigentlich" dazu passenden zweiten Kundenkonto des "Digital TV Plus" möglicherweise mit Absicht nicht vorgenommen hat (obwohl die Karte unter dem korrekten, in der Kündigung leider nicht angegebenen Konto geführt wurde!), um sich die Chance auf das lukrative Zubrot zu sichern.

Wir beenden diese Diskussion jetzt. Eskalation innerhalb der Unitymedia läuft. Einschaltung anwaltlicher Hilfe erfolgt, wenn Unitymedia nicht in angemessener Zeit auf die schriftliche Beschwerde antwortet bzw. die nächsten EUR 7,90 abbucht.

12.04.2017 | 23:27
von Inge Loew gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


12.04.2017 | 23:27
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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