Opodo Deutschland (Berlin)
Stornierung des Fluges SDR2898, 17. April 2017 durch Sundair
Bestell-/Kundennummer: L1-Flug + Hotel-Dokumente und Bestätigungen-P1-2017-04-17-2505640
Sehr geehrter Herr Weiss, zur Ihrer Service-Buchung Nr. 503186 vom 04.02.17 hat sich folgende Änderung ergeben: Mit Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Flug SDR2898 am 17.04.17 storniert wurde. Ihr Reiseveranstalter informiert Sie.
Meine Buchung erfolgte online über das Opodo-Portal.
Hinflug
Frankfurt-Malaga, 17.04.2017 Flugnummer 2898, 14.25 h - 17.35 h
Rückflug
Malaga-Frankfurt, 21.04.2017 Flugnummer FR4110, 10.50 h - 14.00 h
Hotel Juan Miguel *** 17.04.-21.04.2017, 4 Nächte, Doppelzimmer mit Frühstücksbuffet
Adresse: Calle Acera del Darro, 24, 18005 Granada, Spanien
Weil Sundair zum geplanten Start im April wohl nicht mit einer so großen Nachfrage gerechnet hatte, strich die Fluggesellschaft kurzerhand etliche Flüge - beispielsweise den von Frankfurt nach Malaga (SDR 2898) - weil man auf profitablere Flugzeuge umsteigen wollte. Diese Begründung findet man aber erst nach längerer Recherche im Internet:
www.austrianaviation.net/detail/sundair-verschiebt-die-betriebsaufnahme/
Ursprünglich kündigte die Start-Up-Airline Sundair an, dass man am 1. April 2017 in Frankfurt am Main abheben werde. Wie das Unternehmen, an dem auch der Reiseveranstalter Schauinsland beteiligt ist, nun erklärte, verschiebe man den Start auf den 1. Juli 2017.
Als Begründung gab Firmenchef Marcos Rossello gegenüber dem Portal Aerotelegraph.com an, dass man die bisherige Strategie umgestellt habe. Statt auf drei Maschinen des Typs A319, setzt man nun auf drei Airbus A320, die eine größere Kapazität bieten. Dem Medienbericht nach sollen zwei Flugzeuge von Latam erworben werden, während die dritte noch auf dem Markt gesucht wird.
In einer lapidaren Email an die geprellten Kunden hingegen heißt es nur:
"Mit Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Flug SDR2898 am 17.04.17 storniert wurde. Ihr Reiseveranstalter informiert Sie schnellstmöglich über die Modalitäten für Flugumbuchungen und -erstattungen, den Flug betreffend. Selbstverständlich werden wir unverzüglich ohne weitere Formalitäten Ihre gebuchte Serviceleistung erstatten.
Wir bedauern die in diesem Zusammenhang entstandenen Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis. "
Einen Grund für die Stornierung konnte oder wollte man nicht nennen. Dass dadurch Hunderte von Fluggästen in massive Schwierigkeiten geraten würden, weil sie ihre Anschlussbuchungen nicht mehr wahrnehmen könnten, interessiert die Airline wenig. Die Bitte um Verständnis klingt dann auch wie blanker Hohn. Man tut so, als hätte man mit der Stornierung des Fluges nicht das Geringste zu tun. Eine Erstattung hat nach fast zwei Wochen auch noch nicht stattgefunden und liege im Ermessen des Reiseveranstalters Involatus. Faxe, Emails oder Einschreiben werden durch diesen - wenn überhaupt - ausweichend beantwortet. Man bemühe sich um einen Ersatzflug. Bisher jedoch ohne Erfolg. Der Wunsch nach kostenfreier Stornierung wird grundsätzlich abgelehnt, solange noch nach einem Ersatzflug gesucht würde. Verspätungen, Verschiebungen und sogar eine Verlegung des Fluges auf einen anderen Flughafen hätte der Kunde zu akzeptieren. Dieses Geschäftsgebaren ist unseriös und inakzeptabel, einfach skandalös. Geht man so mit seinen Kunden um? Dass Sundair nicht Mitglied der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp) ist, versteht sich fast von selbst.
Gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechteverordnung) haben Flugreisende bei Annullierung eines Flugs einen Anspruch nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung auf Erstattung der Flugscheinkosten für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Weiss
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Nachdem ich mit einem Schlichtungsverfahren beim Bundesamt für Justiz - Abteilung Luftverkehr - gedroht hatte, bekam ich eine Mitteilung vom Flug-Carrier Involatus, der im Auftrag von Sundair nach Ersatzflügen sucht, man werde aus Kulanz eine kostenfreie Stornierung gewähren. Es könnte ein bis zwei Wochen dauern. Das war am 15. März 2017. Die Rechnungsstelle heißt alerdings Govolo und hat ihren Sitz in Paris. Diese will nun, bedingt durch den wegfallenden Hinflug, eine neue, reduzierte Rechnung erstellen. Ich hoffe, dass die versprochene Erstattung durch Involatus sowie Govolo bis zum Ende des Monats erfolgen wird. Das Schlichtungsverfahren läuft vorsorglich weiter, bis ich mein Geld wieder zurück bekommen habe.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Weiss
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Weiss
mittlerweile habe ich meinen Hinflug kostenfrei erstattet bekommen. Allerdings weigert sich Opodo, diesen Betrag aus der Rechnung zu streichen. Aus meiner Sicht würde sich aus dem geringeren Bruttopreis auch ein geringerer Gesamtpreis ergeben, so dass ich auch hier einen Anspruch auf Erstattung hätte.
Meine Forderung an Opodo:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihnen ausgestellte Rechnung enthält einige Ungereimtheiten, die ich mir beim besten Willen nicht erklären kann.
Als Vergleich schicke ich Ihnen die von Govolo am 8. Februar 2017 übersandte Bestätigung & Rechnung. Warum bekomme ich eigentlich nun eine Rechnung von Ihnen und nicht von Govolo?
Bei Ihnen erscheint nun eine andere Hotel ID: 135336806721 / bei Govolo: 1.35337E+11.
Bei Ihnen beträgt der Bruttopreis 879,33 Euro / bei Govolo 813,85 Euro.
Die Servicepauschale hat sich von 192,14 Euro bei Govolo auf 42,38 Euro bei Ihnen reduziert. Das begrüße ich.
Warum aber nun in Ihrer Rechnung Gepäck (14,00 Euro) sowie eine Versicherung (70,28 Euro) berechnet werden, ist nicht nachvollziehbar.
Selbst wenn diese beiden Positionen in der Govolo-Rechnung in der Servicepauschale enthalten gewesen wären, käme man rechnerisch zu einem anderen Ergebnis.
Erstaunlicherweise ist der Gesamtpreis (Nettobetrag = Bruttobetrag) in beiden Rechnungen identisch? . Das gibt Spielraum für Interpretationen.
Bitte überprüfen Sie nochmals Ihre Kalkulation. Es gibt mit Sicherheit einen Fehler seitens Ihrer Buchhaltung oder der von Govolo.
Opodo antwortete wie folgt:
Sehr geehrter Herr Weiss,
Vielen dank für die Information, sowie beider Rechnungen, die wir auch per Post erhalten haben.
Wir versuchen Ihre Fragen zu beantworten und somit die entstandenen Unstimmigkeiten, wofür wir uns entschuldigen, zu klären.
Sie haben die Buchung 2505640984 (Flug + Hotel)
bei Opodo.de gebucht, nicht bei Govolo, welches ein Barnd von Opodo ist.
Die erste Rechnung, die Sie fälschlicherweise automatisch erhalten haben, ist von Govolo und hier hat das System die verschiedenen Posten und Preise nicht richtig zusammengestellt, weder kalkuliert.
Der Bruttopreis wurde falsch ausgewiesen – hier muss der Preis von allen Flügen + Hotel zusammengerechnet werden.
In der Servicepauschale hat sich der Versicherungspreis eingeschlichen und wurde somit zusammen kalkuliert, was völlig falsch ist. Ebenso fehlt hier die vollständige Adresse des Empfängers.
Fakt ist jedoch: in der Buchung wurde eine Versicherung gebucht: CNXFHL154, zum Preis von € 70,28.
Die zweite Rechnung, die Sie am 13.04.17 erhalten haben ist vom richtigen Brand: Opodo.de
Hier ist der Bruttopreis richtig (€ 878,33), sowie der Posten mit der Versicherung (€70,28) separat ausgewiesen.
Die korrekte Hotel ID ist: 135336806721.
Leider ist die Servicepauschale auch hier nicht richtig, denn diese beträgt: € 56,38 – die € 14,00
dürften nicht in der Spalte „Gepäck“ sein. Es ist auch für uns nicht nachvollziehbar, wie und von wo das System sich das gezogen hat.
Wir hoffen damit die Unklarheiten/Ungereimtheiten geklärt zu haben. Es wurde ein Gesamtpreis von
€ 1005,99 am 24.01.2017 um 19:15 Uhr abgebucht, der auch korrekt ist.
Am 04.04.2017 wurde eine Rückerstattung über € 249,18 durchgeführt.
Alles das zeigt unser Reservierungssystem.
Beste Grüße
Ihr Opodo Kundenservice
Es wäre sehr freundlich, wenn Sie sich im Sinne einer Klärung mit Opodo einschalten könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Weiss