Von CHECK24 Vergleichsportal beantwortete Beschwerde. | 759 Views | 17.03.2017 | 10:37 Uhr
geschrieben von Jan Stobbe

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Gewährleistung wird von Check24 abgewiesen

Bestell-/Kundennummer: 1067792

Check24 ruht sich auf Beweislastumkehr im Rahmen der Gewährleistungsfrist aus.

Ich erwarb ein Lenovo Yoga Tablet 2 bei Check24. Das Gerät funktionierte augenscheinlich einwandfrei. Es ließ sich plötzlich nicht mehr einschalten. Ein Reset über den Recovery Modus (gleichzeitiges Drücken der Power- und Lautstärketaste) funktionierte nicht. Das Gerät wird anscheinend nicht mehr geladen, wenn es an das Netzteil angeschlossen ist. Daher vermute ich, dass das Akku defekt ist. Das schrieb ich auch Check24 und bat um Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Falls diese nicht erfolgreich sein würde, wäre ich auch mit einer Ersatzleistung zufrieden. Ggf. eine Gutschrift auf den Kaufpreis des Nachfolgegerätes.

SCHLAGWORTE

Check24 verwies zuerst darauf, dass der Hersteller Lenovo nur ein Jahr Garantie gewähre und deshalb nichts getan werden kann.

Ich bat in einer zweiten Mail bei erneuter Schilderung, dass der Akku wohl defekt sei, darum, dass im Rahmen der Gewährleistung eine Reparatur versucht wird.

Ich habe bereits einige elektronische Geräte, die mit Akku betrieben werden, benutzt und nur bei einem war der Akku nach 4 Jahren defekt. Bei dem Yoga Tablet kann ich nicht selbst die Reparatur vornehmen, daher wandte ich mich an den Händler.

Der Händler verlangt im Rahmen der Beweislastumkehr, dass ich das nun "beweise", dass der Mangel bereits bei Erwerb vorhanden war.

Was kann ich denn mehr machen als das Problem schildern?

Ich bleibe bei meinem Recht, eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistungsfrist zu verlangen, falls diese nicht dazu führt, dass das Gerät funktioniert, möchte ich eine Ersatzleistung.

MfG

Jan Stobbe

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Reparatur des defekten Akkus, ggf. angemessene Ersatzleistung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.03.2017 | 11:51
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr Stobbe,

wir bedauern sehr, dass Ihr Artikel einen Defekt hat.

Der Hersteller Lenovo gewährt auf seine Geräte nur eine Garantie von einem Jahr. Bezüglich der Gewährleistung greift eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten, in der nachgewiesen werden muss, dass der Defekt von Anfang an auftrat. Zum aktuellen Zeitpunkt muss davon ausgegangen werden, dass der Mangel erst jetzt auftrat.

Sie erwähnen, dass der Akku einen Defekt haben könnte. Lenovo gewährt auf seine Akkus ebenfalls eine Garantie von einem Jahr.

Sie haben die Möglichkeit, auf Kulanz beim Hersteller anzufragen, ob der Austausch des Akkus noch erfolgen kann. Sie sind nach Ihrer ersten Meldung des Defektes gerade einmal knapp einen Monat über der Herstellergarantie. Daher lohnt sich die Nachfrage für Sie auf jeden Fall.

Wenn Sie die Kontaktdaten von Lenovo benötigen, melden Sie sich gerne bei uns unter den bekannten Kontaktmöglichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


20.03.2017 | 12:15
von Jan Stobbe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe mich nun direkt an den Hersteller gewandt und hoffe auf dessen Kulanz. Da der Garantiezeitraum nur zwei Monate überschritten war, bei Defekt des Gerätes.




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