Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 2600 Views | 21.03.2017 | 17:16 Uhr
geschrieben von Holger Joachim

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

2 Jahre keine Abrechnung, kein Neukundenbonus - jetzt Mahnung

Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr. 57588 Vertrags-Nr. 32782

Seit 2015 Kunde, noch nie eine Abrechnung erhalten, trotz mehrfacher Mahnung und Fristsetzung. Neukundenbonus 2015 auch nicht abgerechnet. Jetzt plötzlich Mahnung und Anwaltsdrohung, indirekte Drohung zur Stromabschaltung.

Seit Januar 2015 beziehen wir Strom über die BEV. Der Vertrag wurde mit einem voraussichtlichen Strombezug von ca. 5.000 KW/h pro Jahr abgeschlossen (zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses war gerade eine Photovoltailk-Anlage (PV) installiert worden). Da die PV-Anlage unwirtschaftlich war, wurde diese nach wenigen Wochen wieder abgebaut, so dass der Strombezug deutlich höher war. Da die BEV dennoch bis weit ins Jahr 2016 immer noch den viel zu geringen Stromabschlag abbuchte (abgesehen von der bereits nicht erfolgten Jahresabrechnung für 2015), haben wir von uns aus im Juni 2016 die BEV darauf aufmerksam gemacht, dass die Stromabschläge viel zu gering sind und den aktuellen Zählerstand von 20.000 KW/h gemeldet, um über eine umgehende Nachzahlung den Mehrbezug auszugleichen (d. h. bei diesem Zählerstand war bereits klar, dass sich der Strombezug pro Jahr auf mindestens ca. 10. 000 Kw/h erhöht hatte). Die BEV hat daraufhin mit Schreiben vom 12.9.2016 den Stromabschlag für die Periode 12.9.-31.12.2016 auf monatlich je 656€ erhöht. Dieser hohe Abschlag zum Ausgleich des Mehrverbrauchs wurde aber seltsamerweise von der BEV dann nur 1 x im September 2016 abgebucht und ab Oktober wurden dann plötzlich wieder "nur" noch 300€ / Monat abgebucht. Davon ausgehend, dass die BEV das korrekt kalkuliert hatte (die vorherige Rate lag bei 120€) war das Thema für mich zunächst erledigt.

SCHLAGWORTE

Da zum Jahresende 2016 noch immer keine Abrechnung für 2015 vorlag, habe ich ab Dezember mehrfach ohne Erfolg die detaillierten Jahresabrechnungen für 2015 und 2016 sowie die Abrechnung des Neukundenbonus (15% des Verbrauchs aus 2015) per E-Mail angefordert. Am 31.1.2017 reagierte die BEV dann erstmals per Antwort-E-Mail und sagte beide Jahresabrechnungen und die Auszahlung des Neukundenbonus zu (allerdings ohne Angabe eines Termins).

Mit Datum vom 09.03.2017 (Eingang 15.3.2017) erhielten wir nun per Brief eine Mahnung, mit der die BEV plötzlich für den gesamten Vertragszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2016 sowie für die Abschlagszahlung März 2017 eine Nachforderung über 2.671 Euro + 10 Euro Mahngebühr erhob. Diese Mahnung erfolgte wohlgemerkt, ohne dass wir hierfür vorher irgendeine Abrechnung erhielten, aus welcher der Mahnbetrag nachvollziehbar gewesen wäre. Mit der Mahnung teilte man uns mit, dass die vereinbarte monatliche Abschlagszahlung nicht ausgeführt werden konnte bzw. nicht auf dem Konto eingegangen ist. Fakt ist, dass die BEV bis Februar 2017 immer monatlich abgebucht hatte (natürlich ohne jegliche Schwierigkeiten) und die Abbuchung für März ohne jeglichen Hinweis gar nicht erfolgte - warum auch immer. Die BEV hat uns lt. der Mahnung dann auch einfach auf Überweisung als Zahlart umgestellt, weshalb wohl auch die Abbuchung im März nicht mehr erfolgte. Ein völlig unsinniges Verfahren, weil sich damit ohne Not der Forderungsbetrag auch noch um den nicht abgebuchten Betrag erhöht hat.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Lt. einem Telefonat mit der BEV wurde angegeben, man hätte uns vor der Mahnung die Abrechnungen und eine Erinnerung und dann erst diese Mahnung geschickt (die wir definitiv nicht erhalten haben). Auf meine Aufforderung, uns sofort diese Abrechnungen für 2015 und 2016 per Telefax oder E-Mail zu senden, damit wir die Nachforderung prüfen und ggf. sofort bezahlen können, gab der Mitarbeiter an, dies nicht zu dürfen. Er würde dies an die Fachabteilung weiterleiten.

Eine Firma, die jahrelang keine Abrechnung macht, systematisch Neukunden-Boni-Auszahlungen verzögert, Abschlagszahlungen trotz aktiver Kunden-Kontaktaufnahme und -Rückmeldung falsch kalkuliert (und sich damit selbst schädigt), die monatliche Abbuchung ohne Grund einstellt und dann aber ohne Vorwarnung "die Keule" auspackt und mit Anwalt und auch indirekt mit Stromabschaltung droht, ist für uns kein seriöser Vertragspartner. Wir möchten diese Sache nun zu Ende bringen und erwarten von der BEV eine sofortige Übersendung der Jahresabrechnungen 2015 und 2016 sowie zeitgleich die Rückzahlung oder Verrechnung des Neukundenbonus für 2015 (15% des Jahresverbrauchs). Sollte die BEV die Fristsetzung (siehe unser Telefax an die BEV vom 15.3.2017) fruchtlos verstreichen lassen, werden wir unseren Anwalt mit der Sache beauftragen. Die Kosten hierfür darf dann die BEV übernehmen, da diese den Vorgang schuldhaft verursacht hat. Außerdem sollte die BEV einer vorzeitigen Vertragsauflösung zustimmen, damit wir dieses Unternehmen nicht weiter mit unserem Strombezug belästigen müssen. Macht dort ja nur Arbeit.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: 15% Neukundenbonus, Jahresabrechnungen 2015 + 2016, vorzeitige Kündigungsmöglichkeit


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.04.2017 | 17:30
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Joachim, sehr geehrte Frau Joachim,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gerne weisen wir darauf hin, dass wir Sie direkt per E-Mail kontaktieren.

Herzliche Grüße

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


28.03.2017 | 17:23
von Holger Joachim noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinerlei Reaktion, habe bereits unseren Rechtsschutz kontaktiert.


06.04.2017 | 17:32
von Holger Joachim noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Alles soweit ok, es fehlt aber noch die Rückzahlung der Abschlags-Überweisung bei gleichzeitiger Abbuchung für April und Mai.


11.04.2017 | 15:31
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


11.04.2017 | 15:31
von Holger Joachim gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
BEV Bayerische Energiever...: Fehlerhafte Endabrechnung
Bev und kein Ende: BEV schickt neue Endabrechnung
BEV Bayerische Energiever...: Fehlerhafte Abrechnung
BEV Bayerische Energiever...: Endabrechnung
BEV Bayrische Energievers...: Überzogene Abschläge
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!