Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 605 Views | 21.03.2017 | 19:10 Uhr
geschrieben von Klaus B.

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Falsche Endabrechnung und Nichtberücksichtigung des Neukundenbonu

Bestell-/Kundennummer: 177769

Nachdem ich bereits für meinen Sofortbonus reclabox.com bemühen musste, setzt sich das Gebaren von BEV - Bayrische Energieversogungsgesellschaft im Rahmen der falschen Endabrechung und der Nichtberücksichtigung meines Neukundenbonus fort.

SCHLAGWORTE

Mein Schreiben an BEV vom 21.03.2017:

Widerspruch zur Endabrechnung vom 13.03.2017

Rechnungs-ID: 1 S. 135792-BK. 17324Z/191239

Zählernummer: 17324

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche der von Ihnen übermittelten Endabrechnung vom 13.03.2017 fristgerecht und bitte um Neuerstellung einer berichtigten Endabrechnung bis zum 28.03.2017.

Der von Ihnen aufgeführte Grundpreis in Höhe von 141,20 € (inkl. 19% MWST) entspricht nicht dem zum Vertragsabschluss zugrundeliegenden Grundpreis von 120,87 € (inkl. MWST).

Der von Ihnen aufgeführte Verbrauchspreis in Höhe von 24,09 Cent/kWh (inkl. MWST und Steuern/EEG Umlage) entspricht nicht dem zum Vertragsabschluss zugrundeliegenden Verbrauchspreis von 23,62 Cent (inkl. MWST und Steuern/EEG Umlage für das Jahr 2016). Die Erhöhung der EEG Umlage für den Zeitraum 01.01. – 27.01.2017 wird anerkannt.

Der Neukundenbonus in Höhe von 15 % wurde in der von Ihnen übermittelten Endabrechnung nicht ausgewiesen, obwohl ich telefonisch am 06.03.2017 ausdrücklich darauf hingewiesen habe.

Sollte ich bis zum 28.03.2017 keine berichtigte Endabrechnung vorliegen haben, die die monierten Fehler berücksichtigen, werde ich mich an die Schlichtungsstelle Energie-unternehmen wenden.

Vorsorglich setze ich Ihnen auch eine Frist zur Überweisung meines Guthabens zum 10. April 2017.

Auch wenn ich dieses Vorgehen irgendwie erwartet hatte, ist es doch immer wieder ärgerlich. Leider war die Bewertung von BEV bei Vertragsabschluss noch positiv. Heute würde ich diesen Energieversorger sicherlich meiden. Wäre aber nicht der erste Energieversorger den ich vor die Schlichtungsstelle gebracht hätte.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Anpassung der Endabrechnung bis 28.03.2017, Überweisung des Guthabens bis spätestens 10.04.2017


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.04.2017 | 17:30
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Bohnenstengel,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gerne informieren wir Sie über die Korrektur und Versand Ihrer Jahresendabrechnung.

Die Auszahlung des daraus resultierenden Guthabens, sowie Neukundenbonus haben wir gerne für Sie veranlasst.

Haben Sie diesbezüglich Fragen? Kommen Sie gerne direkt auf unseren Kundenservice zu.

Herzliche Grüße

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft

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Kommentare und Trackbacks (3)


28.03.2017 | 23:00
von Klaus B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Erwartungsgemäß hat BEV auf die Beschwerde nicht reagiert und ich habe noch keine berichtigte Endabrechnung erhalten.
Muss dann wohl Mal wieder die Schlichtungsstelle einschalten. Kostet BEV eine Menge Geld, aber dann sind sie auch schneller wieder vom Markt.


29.03.2017 | 16:10
von Klaus B. | Regelverstoß melden
BEV hat heute einen Brief mit Bezug "Ihre Anfrage zur Endabrechnung" mit Erstellungsdatum 19.03.2017 an mich übermittelt. Darin aufgeführt war eine vollkommen unsinnige Graphik über die Entwicklung des Arbeits-und Grundpreis aufgeführt.
Interessanterweise hat BEV sich auf meinen am 21.03.2017 übermittelten Widerspruch zur Endabrechnung bezogen. Die Sachbearbeiter bei BEV haben offensichtlich hellseherische Fähigkeiten. Dafür scheint die Deutsche Post derzeit etwas langsam zu arbeiten, denn für diese Nachricht haben sie zehn Tage zur Zustellung benötigt.
Noch einmal für die BEV Mitarbeiter, die offensichtlich hier mitlesen. Ich beharre auf alle meine monierten Forderungen inkl. des Neukunden Bonus in Höhe von 15%.

03.04.2017 | 20:07
von Klaus B. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich meinen Druck auf BEV erhöht habe, ging es dann ganz schnell. Korrigierte Endabrechnung und Geld auf dem Konto binnen 10 Tagen.
Wichtig für alle, denen das ganze derzeit auch widerfährt: Prüfen der Rechnung, denn BEV legt höhere Kosten als bei Vertragsschluss in der Endabrechnung zu Grunde. Widerspruch immer schriftlich per Einschreiben und immer eine Terminsetzung zu einem bestimmten Tag aufführen. Falls BEV so wie bei mir versucht irgendwelche sinnlose Schreiben zu schicken, sofort reagieren und sich auf das Widerspruchschreiben berufen. Falls alles nichts bringt hilft die Schiedsgerichtsstelle. Kostet BEV 350 Euro zusätzlich.




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