Durch HORNBACH-Baumarkt endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 807 Views | 21.03.2017 | 18:46 Uhr
geschrieben von Rex Löwe

HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft (Bornheim bei Landau/Pfalz)

Baulärm im Gartenbereich

Ich wollte heute im Hornbach in Magdeburg einkaufen und verweilte im innerem Gartencenterbereich. Plötzlich knallte es dermaßen, dass ich dachte, es wird geschossen oder Knaller werden gezündet. Aber nicht nur einmal nein mehrfach. Nachdem ich gefunden hatte, wo es herkam, war ich entsetzt und erstaunt, dass es sich Hornbach leisten kann, die Kunden derart zu erschrecken. Ich persönlich muss anmerken, dass ich in der Vergangenheit einen Hörsturz mit Hörverlust durch auf meine Person gerichtete Knaller an Silvester erlitten hatte und daher ein "gebranntes" Kind bin. Seit dem jeglichem Geknalle oder ähnlichem ohne Hörschutz weit aus dem Weg gehe.

SCHLAGWORTE

Nun war ich nicht einmal fünf Meter entfernt von einem Nageltackerer eines Handwerkers, der die Dachkonstruktion während der Öffnungszeiten reparierte. Ich finde dies eine ungeheuerliche Zumutung, nicht auszudenken, wenn ältere Personen, die evtl. Schrittmacher oder gar herzschwach sind und dies erleiden müssen. Auch können dadurch ein Trauma und/oder irreparablen Hörschäden entstehen. Also begab ich mich zur Info und verlangte den Marktleiter. Dieser wurde auch umgehend gefordert. Es war Hr. S. Diesem machte ich unverständlich klar, dass diese Vorgehensweise nicht hinnehmbar ist und ob man sich denn nicht vorher Gedanken zu evtl. körperlichen Schädigungen, Verletzungen oder der Gleichen gemacht hatte. Der Handwerker selber trug selbstverständlich entsprechenden Hörschutz. Man hätte den Bereich während der Arbeiten, wenn es denn schon innerhalb der Verkaufsoffenen Zeit sein muss, sperren müssen, um die zu erwartenden Gefahren zu minimieren.

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Anzumerken ist, dass es sich bei dem elektrischem Nagler laut BGI 688 um ein Werkzeug handelt, bei dem Gehörschutz der Geräuschklasse HM – mittel- bis hochfrequent zu tragen ist und die Geräuschstärke zwischen 100-120 db zu klassifizieren ist.

Ich denke, dass sich die Marktleitung zukünftig besser auf diese Situationen einstellen sollte und ggf. sich vorher ausreichend Gedanken zur Vermeidung der o. a. Konflikte vor diesen Tätigkeiten und zur kundenfreundlicheren Vorgehensweise zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

R. Löwe

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Meine Forderung an HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft: Mindestens eine Entschuldigung inkl. Gutschein in angemessener Höhe.


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


28.03.2017 | 20:37
von Rex Löwe noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Antwort des Hornbach Baumaktes in Magdeburg war Folgende, aber bei weitemnicht zufrieden stellende:

Sehr geehrter.
wir bedauern, das Sie Grund zur Kritik haben. Gleichzeitig bedanken wir uns herzlich, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns Ihre Kritik mitzuteilen.
Ihre E- Mail ging in den Verteiler der Bezirksleitung und Regionalleitung.

Ich habe das Thema noch mal aufgegriffen und mit dem zuständigen Bezirksleiter vereinbart, dass wir uns in Zukunft genau überlegen werden ob bei Reparaturen ein Nachtjob sinnvoll ist, um Konflikte und Beeinträchtigungen unserer Kunden zu vermeiden.

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen

Marko Senz
Manager Baumarkt


12.04.2017 | 06:35
von Rex Löwe endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Seitens des Verursachers nur "BlaBla" Schreiben ohne geforderte Reaktion.




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