Durch Grüner Funke gelöste Beschwerde. | 196 Views | 30.03.2017 | 14:16 Uhr
geschrieben von Alexander Lambertz

Grüner Funke (Hamburg)

Grüner Funke verweigert Neukundenbonus wg. Gewerbe

Bestell-/Kundennummer: GF2328125118

Grüner Funke verweigert Neukundenbous Strom wegen Gewerbe. Mahnung wird vor Rechnung gesendet.

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

in Ihrer Schlussabrechnung vom 3.3.2017, die mir erst heute, am 28.3.2017 per E-Mail zuging und -vor- Zugang bereits gemahnt worden ist, verrechnen Sie mir nicht den Neukundenbonus von 15% der Jahresrechnung, in diesem Fall 256,32€. Entgegen Ihrer Forderung von 223,08€ ergäbe sich so ein Erstattungsbetrag von 33,24€. Ich widerspreche dieser Forderung und fordere die Erstattung ein.

Nach telefonischer Rücksprache weisen Sie auf den für mich völlig überraschenden Punkt 8.4 Ihrer AGB hin:

8.4 Der Bonus und Frei-kWh werden nur Kunden gewährt, die die Energie in ihrer Eigenschaft als Verbraucher (§ 13 BGB) beziehen und verbrauchen. " §13BGB sagt:

"Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. "

Das an der Adresse gemeldete Gewerbe wird jedoch nicht bzw. so nebensächlich an selbiger Adresse ausgeübt (v. a. Postkasten), daß auch steuerlich keinerlei Arbeitsfläche (z. B. Arbeitszimmer) an dort geltend gemacht wird. Dies, sowie auch der Auswärtsschwerpunkt der Tätigkeit kann im Zweifel nachgewiesen werden. Es handelt es sich hierbei schlicht um die Privatwohnung, für deren Betrieb der Vertrag auch abgeschlossen wurde. Der Vertrag wurde zweifelsfrei in meiner Eigenschaft als Verbraucher abgeschlossen.

Ich fordere daher die Korrektur dieser Rechnung und die Rückerstattung des Differenzbetrages.

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Meine Forderung an Grüner Funke: 15% von 1708,08€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.03.2017 | 08:08
Firmen-Antwort von: Grüner Funke
Abteilung: Leitung Kundenservice

Lieber Herr Lambertz,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Grüner Funke Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


03.04.2017 | 12:56
von Alexander Lambertz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Grüner Funke hat sich gemeldet und der Beschwerde schriftlich stattgegeben. Sobald der Restbetrag beglichen ist, wird diese Beschwerde als gelöst beendet.


05.04.2017 | 16:56
von Alexander Lambertz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Betrag ist rückerstattet. Beschwerde zur Zufriedenheit gelöst.




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