Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 387 Views | 30.03.2017 | 19:55 Uhr
geschrieben von Stefan Janssen

Stromio GmbH (Kaarst)

Stromio erkennt Kündigung per Fax nicht an!

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto: 000123402754 Vorgangsnummer: 9480598#5ef017c

Hier leider auch dasselbe Spiel, meine Kündigung per Fax wird nicht akzeptiert.

SCHLAGWORTE

Folgende Antwort habe ich erhalten:

29.03.2017 um 16:50 Uh

Sehr geehrter Herr Janssen,

vielen Dank für Ihr Fax vom 28.03.2017.

Mit Bedauern haben wir Ihren Kündigungswunsch erhalten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Kündigung per Fax nicht anerkennen können. Gemäß den für Sie gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf eine Kündigung des Liefervertrages der Schriftform. Eine Kündigung in Textform (beispielsweise Computerfax, E-Mail, SMS, Fax) ist nicht ausreichend. Ihre Kündigung senden Sie uns daher bitte per Brief mit Unterschrift des Vertragspartners zu.

Wir möchten Sie gerne weiterhin zu unseren zufriedenen Kunden zählen.
Deshalb bieten wir Ihnen an, anstelle Ihrer Kündigung einen Tarifwechsel in unseren Bestandskundentarif "grünstrom Classic" vorzunehmen. Bei Interesse erwarten wir gerne Ihre Rückantwort oder Ihren Anruf, um Ihnen ein persönliches Angebot zu erstellen.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Roman Sommer
Ihr stromio Kunden-Service-Team

Ein Telefonat war leider gar nicht zielführend und aus meinem Ärger heraus war ich ein wenig vorschnell und habe folgendes entgegnet:

30.03.2017 um 10:01 Uhr

Guten Tag, in Ihren AGBs steht unter §6 Punkt 5. "Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. "Dies habe ich mit dem Fax erfüllt und damit ist Kündigung wirksam. Auf welcher Grundlage Sie jetzt eine Schriftform verlangen ist mir schleierhaft. Bitte teilen Sie mir den Beendigungszeitpunkt mit.

Vielen Dank & viele Grüße

Stefan Janssen

Und am 30.03.2017 um 10:20 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Bestätigung des Zugangs des Kündigungsschreibens, welches an Sie per Fax bzw. E-Mail gesendet wurde.

Ich weise die Unwirksamkeit der Kündigung zurück und verweise auf das BGH Urteil vom 14.07.2016 (BGH, Urteil vom 14.07.2016, Az. III ZR 387/15).

Ein Schriftform-Zwang in den AGB ist demnach unwirksam!

Ich bitte Sie daher meine Kündigung wie beantragt zu akzeptieren & zu bestätigen.

Wenn Sie meine Kündigung weiterhin nicht akzeptieren werde ich mich:

1. An die Verbraucherzentralen wenden, die die o. g. Klage geführt haben.

Wir hoffen auf positiven Bescheid Ihrerseits und verbleiben bis dahin

mit freundlichen Grüßen

S. Janssen

Bis dato warte ich auf eine Rückantwort

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Bestätigung der Kündigung und Mitteilung des Beendigungszeitpunkt


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
31.03.2017 | 10:53
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Janssen,

wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


10.04.2017 | 11:15
von Stefan Janssen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aus Kulanz wurde die Kündigung nun akzeptiert. Ohne Recla Box hätte ich wohl keinen Erfolg gehabt.




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