328 Views | 06.04.2017 | 09:56 Uhr
geschrieben von Richard B.

Unitymedia BW GmbH (Köln)

Kündigungstermin durch vordatierten Vertragsbeginn verhindert

Bestell-/Kundennummer: 117421804

Abweichende Auftragsbestätigung, Kabel-TV ohne Bestellung gebucht, Kündigung abgeschmettert

In 2015 habe ich über Check24 das Angebot 2 Play 120 abgeschlossen und schon mit der Auftragsbestätigung begann der Ärger, da mir schlechtere Konditionen bestätigt wurden als ich bestellt hatte.

SCHLAGWORTE

Beschwerden über die Verbraucherzentrale BW und die Bundesnetzagentur wurden seitens Unitymedia abgeschmettert.

Vor der Rufnummernportierung zum 01.06.2015 wurde mir dann noch ohne Bestellung Kabel-TV zugebucht. Die Stornierung verlief problemlos.

Meine fristgerechte Kündigung zum 31.05.2017 hat man durch vordatieren des Vertragsbeginnes auf den 19.03.2015 verhindert. Laut AGB ist Vertragsbeginn erst, wenn das Produkt verfügbar ist (Portierung 01.06.2015) oder mit einer Vertragsbestätigung die es für das Produkt 2 Play 120 bis heute nicht gibt.

Auf meine Beschwerde mit Verweis auf die AGB geht Unitymedia mit keinem Wort ein, sondern schickt stattdesssen die zuvor ausgesprochene Kündigungsbestätigung zum 19.03.2018 einfach ein zweites Mal hinterher.

Hier werden Verbraucherrechte mit einer fortwährenden Arroganz ignoriert das es nicht mehr zu toppen ist.

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Meine Forderung an Unitymedia BW GmbH: Kündigungstermin zum 31.05.2017 akzeptieren


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


19.04.2017 | 11:31
von Richard B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.05.2017 | 10:12
von Richard B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis jetzt keine Reaktion seitens Unitymedia.




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