Unitymedia BW GmbH (Köln)
Kündigungstermin durch vordatierten Vertragsbeginn verhindert
Bestell-/Kundennummer: 117421804
Abweichende Auftragsbestätigung, Kabel-TV ohne Bestellung gebucht, Kündigung abgeschmettert
In 2015 habe ich über Check24 das Angebot 2 Play 120 abgeschlossen und schon mit der Auftragsbestätigung begann der Ärger, da mir schlechtere Konditionen bestätigt wurden als ich bestellt hatte.
Beschwerden über die Verbraucherzentrale BW und die Bundesnetzagentur wurden seitens Unitymedia abgeschmettert.
Vor der Rufnummernportierung zum 01.06.2015 wurde mir dann noch ohne Bestellung Kabel-TV zugebucht. Die Stornierung verlief problemlos.
Meine fristgerechte Kündigung zum 31.05.2017 hat man durch vordatieren des Vertragsbeginnes auf den 19.03.2015 verhindert. Laut AGB ist Vertragsbeginn erst, wenn das Produkt verfügbar ist (Portierung 01.06.2015) oder mit einer Vertragsbestätigung die es für das Produkt 2 Play 120 bis heute nicht gibt.
Auf meine Beschwerde mit Verweis auf die AGB geht Unitymedia mit keinem Wort ein, sondern schickt stattdesssen die zuvor ausgesprochene Kündigungsbestätigung zum 19.03.2018 einfach ein zweites Mal hinterher.
Hier werden Verbraucherrechte mit einer fortwährenden Arroganz ignoriert das es nicht mehr zu toppen ist.
Beschwerde ist noch nicht gelöst