Durch E.ON Energie Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 342 Views | 12.04.2017 | 13:03 Uhr
geschrieben von J. Schubert

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Falsche Anschrift für Schlussabrechnung

Bestell-/Kundennummer: 242063202186

Am 29.06.16 wurde e.on von mir, per Mail mitgeteilt, dass ich die Stromversorgung für die a. g. Vertragsnummer der Immobilie in Pölitz zum 29.10.2016 kündige, da die Immobilie verkauft wurde.

SCHLAGWORTE

Am 29.06.16 erhielt ich eine automatische Antwort von e.on, Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum, denn Ihr Anliegen ist uns wichtig…….

Am 05.07.16 Antwort von e.on auf mein Anliegen erhalte ich im Anhang dieser E-Mail als PDF-Datei.

Der Anhang lautet: Bei der Prüfung Ihrer Kundendaten haben wir festgestellt, dass uns noch einige wichtige Angaben fehlen. Diese benötigen wir, um Ihr Anliegen weiter bearbeiten zu können. Was genau fehlt, das finden Sie auf dem Beiblatt. Wir haben für Sie schon alles vorbereitet. Bitte ergänzen Sie die fehlenden Informationen auf dem Beiblatt und schicken es uns bis spätestens 04.11.16 unterschrieben zurück.

Beiblatt: Ich sollte das Übergabedatum der Verbrauchsstelle, sowie den Stromzähler Stand und die Rechnungsanschrift benennen.

Das habe ich nach Übergabe sofort und ordnungsgemäß erledigt!

Ist ja auch bei e.on angekommen, sonst wäre nicht abgerechnet worden.

Nun wartete ich auf meine Abschlussrechnungen von e.on und den anderen vielen Versorgungsunternehmen, die man so hat, wenn man eine Immobilie besitzt.

Mit der Zeit trudelten, nach und nach die Rechnungen für Wasser, Abfall ect. an meine angegebene „NEUE“ Anschrift ein, die natürlich auch e.on durch das Beiblatt bekannt war, ein. Nur die Abschlussrechnung von e.on kam nicht.

Am 19.03.17 schrieb ich den Kundenservice von e.on an, ob das Konto bereits abgerechnet ist, da die Übergabe bereits am 29.10.2016 erfolgte. Sollte das Konto bereits abgerechnet worden sein und die Abrechnung an meinen Ex-Partner geschickt wurde, hätte ich gerne eine Kopie.

Es passierte erst einmal nichts, somit schrieb ich den Kundenservice e.on noch einmal an.

Am 01.04.17 erhielt ich endlich die gewünschte Kopie und siehe da: Mein Ex-Partner hat sich den Guthabenbetrag in Höhe von 239,45€ unter den Nagel gerissen, weil e.on die Rechnung nicht an die von mir angegebene Adresse geschickt hat, sondern an die alte Verbrauchsstelle nach Pölitz. Somit wurde die Rechnung per Nachsendeantrag an meinen Ex-Partner geschickt. Ich erhielt nichts!

Am 02.04.17 schrieb ich e.on wieder an und erklärte in meinem Schreiben, dass e.on hier einen großen Fehler gemacht hat………

Am 04.04.17 erhielt ich von der Kundenservice Nr. 0800-0192021 einen Anruf. Jetzt wollte man mich mit dem Hinweis, dass das Vertragskonto ja auf mich und meinen Ex lief, richtig gehandelt hätte. Ich erklärte dem Herrn, dass e.on doch sehen könne, wer jahrelang die Abschlagszahlungen getätigt hat. Das bestätigte der Herr mir. Ferner sagte ich dem Herrn, dass ich doch das Beiblatt mit Übergabedatum und Zählerstand und Rechnungsanschrift rechtzeitig und ordnungsgemäß an e.on geschickt habe. Auch das wurde mir bestätigt. Dann erklärte mir der Herr, dass die Anschrift erst hinterher geändert wurde. Toll! Warum verschicken sie Beilagenblätter mit wichtigen Angaben und halten sich nicht daran, fragte ich. Da kam er etwas ins straucheln…. Ja, ja. sagte er, da ist leider etwas schief gelaufen. Ja, sagte ich und ich habe jetzt die Pappnase auf. Da er keine Entscheidung treffen durfte, sagte ich ihm, er solle mit seinem Vorgesetzten sprechen und umgehend Rücksprache mit mir halten.

Am 05.04.17 erhielt ich dann von e.on eine Mail, e.on könne mir nicht helfen ich solle mich mit meinem Ex-Partner auseinander setzten. Sie hätten alles richtig gemacht.

Am 05.04.17 schrieb ich wieder e.on an und verlangte den Gutschriftbetrag zur Auszahlung an mich, da ich alles richtig gemacht habe und erklärte ihnen, dass ich mich nicht mit meinem Ex in Verbindung setze, da dieser mich bedroht, stalkt und nötigt. Mein Anwalt hat mir jeden Kontakt untersagt.

Was soll man eigentlich noch machen? Den Damen und Herren, die die Abrechnungen schreiben, die Hand führen?

Ich arbeite bei einem großen Kraftfahrzeug Konzern und frage mich, wenn Sie ein Fahrzeug kaufen und das Fahrzeug soll auf Ihre neue Anschrift zugelassen werden, Sie geben uns auch ausdrücklich den Hinweis darüber, und wir lassen das Fahrzeug auf Ihre alte Anschrift zu, weil wir die Anschrift erst hinterher ändern. Wie würden Sie reagieren? Sie würden doch bestimmt Schadenersatzansprüche stellen, Sie hätten einen zweiten Eintrag im Kfz-Brief. Bei einem Verkauf, wäre das Fahrzeug dann nicht 1. Hand sondern 2. Hand, Sie hätten Verluste.

(Das dieses Beispiel nicht funktioniert, ist mir klar).

Aber jetzt verstehen Sie mich evtl. richtig, oder immer noch nicht?

Fakt ist doch:

Da die Rechnungsanschrift unmissverständlich und rechtzeitig bei e.on eingegangen ist, wäre e.on verpflichtet gewesen, die Abschlussrechnung an die angegebene Anschrift zu übersenden. Hier wurde die Rechnung nachweislich an eine nicht mehr gültige Anschrift verschickt. Dies spricht gegen einen ordnungsgemäßen Zugang der Schlussrechnung durch e.on und das ist äußerst fahrlässig!

Sie haben einen gravierenden Fehler gemacht, hätten Sie die Abrechnung an die Ihnen bekannte Rechnungsanschrift verschickt, müssten ich hier und jetzt keine Zeit investieren.

Ich fordere Sie auf, mir den Guthabenbetrag in Höhe von 239,45€ umgehend zu erstatten.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Richtigstellung und Auszahlung an mich


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.04.2017 | 13:03
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Schubert,

wir danken Ihnen, dass Sie sich die Zeit genommen haben, den Sachverhalt so ausführlich zu schildern. Gern prüfen wir Ihr Anliegen und setzen uns schnellstmöglich wieder mit Ihnen in Verbindung.

Freundliche Grüße

E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (5)


15.04.2017 | 18:11
von J. Schubert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hier geht es darum, das e.on die von mir unmissverständlich, angegebene Rechnungsanschrift n i c h t benutzt hat. Somit ist völlig egal, wer Vertragspartner ist. e.on ist verpflichtet die angegebene Anschrift zu benutzen.


27.04.2017 | 19:29
von J. Schubert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eon nimmt leider keine Stellungnahme zu den falschen Anschriften. Jetzt bekam ich sogar ein Schreiben mit der Anschrift meines EX-Partners. Das geht garnicht!


27.04.2017 | 19:33
von J. Schubert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gibt noch keine Stellungnahme von eon über die falschen Anschriften die von eon benutzt wurden. Das letze Schreiben war sogar auf die Anschrift meines Ex-Partners ausgestellt. So geht das nicht.


02.06.2017 | 07:19
von J. Schubert endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eon sieht den Fehler der falschen Anschrift nicht als deren Schuld.


08.06.2017 | 09:40
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Sehr geehrte Frau Schubert,

es tut uns leid, dass Sie weiterhin verärgert sind.

Der Sachverhalt wurde Ihnen bereits mehrfach geschildert. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns bei unverändertem Sachverhalt nicht weiter dazu äußern werden. Vielen Dank.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH





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