Von CHECK24 Vergleichsportal beantwortete Beschwerde. | 390 Views | 20.04.2017 | 09:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6102878

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Mietwagenbroker insolvent, keine Hilfe von Check24

Bestell-/Kundennummer: Mietvertragsnummer: E226328476

Bei der Provision durch eine Buchung hält das Unternehmen gerne die Hand auf und profitiert von seinen Kunden, hält sich aber bei Problemen und nun finanziellem Verlust aus allem heraus und verweist auf den Insolvenzverwalter (keine Rückmeldung).

SCHLAGWORTE

Im Oktober 2016 habe ich bei Check24 einen Mietwagen bei Budget über Atlasoption mit Vollkasko/Diebstahl ohne Selbstbeteiligung mit Zusatzschutz Glas gebucht. Check24 streicht sich dann die nette Provision für den Vertrag ein und hilft nicht weiter (so werden Gewinne generiert). Den Mietwagen holte ich beim Autovermieter Budget im November 16 ab. Während der Fahrt passierte ein Steinschlag auf die Windschutzscheibe. Bei der Rückgabe musste ich für den Schaden eine Kaution per Kreditkarte hinterlegen, obwohl ich eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen hatte. Ich schrieb Check24 an, um meinen abgebuchten Betrag zurückzufordern und erhielt die Antwort, dass Atlasoption insolvent ist und die Forderung vom Insolvenzverwalter anfordern soll. Dies tat ich dann auch, aber dann erhielt ich vom Insolvenzverwalter ein Formular (in Englisch) mit verschiedenen Positionen, die ausgefüllt werden sollten. Da ich nicht wusste, welche Postionen ausgefüllt werden sollten, fragte ich bei Check24 nach, aber die konnten mir auch nicht weiter helfen. Check24 gab noch den Tipp: Chargeback für Abbuchung - wurde von der Kreditbank nicht anerkannt, da auf dem Formular von Budget eine Selbstbeteiligung eingetragen war und ich dieses Formular unterschrieben habe. Dass die "Rückerstattung", die bei dieser Pleite nur einen geringfügigen Anteil der Zahlung darstellen wird, aber erst in einigen Monaten oder Jahren beginnen wird, interessiert Check24 nicht. Auch, dass man sich als Kunde etwas hintergangen und von jeglicher Hilfe verlassen fühlt, ist dem Unternehmen egal. Kundenfreundliche Unternehmen übernehmen wenigstens aus Kulanz eine Rückzahlung und Übernahme des Schadens. Dies ist hier leider nicht gegeben und auch die Bitte, den Sachverhalt über einen Teamleiter o. ä. lösen oder wenigstens beantworten zu lassen, ist nicht möglich. Stattdessen werden regelmäßig Bausteine und fertige Texte verschickt, nach Dienstleistungsunternehmen sieht es mir hier leider nicht aus.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Erstattung der Selbstbeteiligung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.04.2017 | 09:16
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

es tut uns leid, dass es bei Ihrer Buchung zu diesen Umständen kam.

Gerne prüfen wir den Fall für Sie. Leider konnten wir Ihren Aufrtag anhand der angegebenen Buchungsnummer nicht finden. Könnten Sie bitte die Auftragsnummer prüfen oder uns alternativ Ihre E-Mail-Adresse schicken.
Sollten Sie Ihre E-Mail-Adresse nicht auf Reclabox kommentieren wollen, können Sie diese gerne an Kommunikation spider monkey check24.de schicken.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (8)


20.04.2017 | 13:21
von Jan Bleckmann | Regelverstoß melden
Offensichtlich wurde ja eine Kreditkarte belastet. Wenn es eine nicht berechtigte Belastung der Karte gibt, dann einfach bei Deiner Bank den Umsatz reklamieren, damit die Bank einen Chargeback startet. Gerade wenn es keine rechtliche Grundlage gibt, sollte das keine Probleme machen. MasterCard ist bei so einem "Chargeback" grundsätzlich erst Mal auf Kundenseite (Deiner). Im Zweifel noch mal gucken, was von Check24 kommt.

20.04.2017 | 20:49
von ReclaBoxler-6102878 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Buchungsnummer lautet:43223511


20.04.2017 | 21:00
von ReclaBoxler-6102878 | Regelverstoß melden
Die Bank hat es abgelehnt. Begründung: Die Bank konnte nach eingehender Prüfung der Unterlagen keine Rückbelastungsmöglichkeiten feststellen, weisen jedoch darauf hin, dass bei der Übernahme des Mietwagens ein Vertrag mit der Autovermietung abgeschlossen wird. Mit der Unterschrift wird die Autovermietung berechtigt, alle anfallenden Kosten über das angegebene Kartenkonto einzuziehen.
Aus dem Vertrag geht hervor, dass kein Haftungsausschluss gebucht wurde, sondern lediglich eine Haftungsreduzierung mit der angegebenen Selbstbeteiligung. Da die Schadenssumme unter der Selbstbeteiligung liegt, war die Abbuchung gerechtfertigt.

Aber bei Check24 hatte ich ohne Selbstbeteiligung gebucht. Leider habe ich bei der Autovermietung darauf nicht geachtet.

24.04.2017 | 07:37
von ReclaBoxler-6102878 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


02.05.2017 | 21:13
von ReclaBoxler-6102878 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch nicht komplett gelöst. Check24 hat beim Ausfüllen des Formulars geholfen. Jetzt ist noch abzuwarten, ob ich die Erstattung der Selbstbeteiligung zurück erhalte.


17.05.2017 | 14:35
von ReclaBoxler-6102878 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.06.2017 | 14:55
von ReclaBoxler-6102878 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.09.2017 | 11:39
von ReclaBoxler-6102878 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es meldet sich einfach keiner.




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