520 Views | 12.05.2017 | 20:16 Uhr
geschrieben von Michael Marx

Apollo-Optik Holding GmbH & Co. KG (Nienburg)

Brillenglas nicht fachgerecht hergestellt

Bestell-/Kundennummer: BES3381543

Sehr geehrte Apollo-Optik-Verantwortliche,

SCHLAGWORTE

da die Kontaktaufnahme mit Apollo-Optik per Email aus unserer Sicht äußerst unzureichend war, daher hier nochmal in öffentlichkeitswirksamer Form:

In der o. g. Apollo-Optik-Filiale hatte meine Schwiegermutter im Februar 2016 eine verordnete Brille im Wert von knapp 600 Euro bestellt und bezahlt.

Als sie die Brille rund 2 Wochen später abholte, bekam sie unmittelbar nach dem Tragen der Brille auffällige Probleme mit einem Auge.

Dies machte sich durch starkes Tränen und Reizung des betreffenden Auge bemerkbar.

Allerdings dachte meine Schwiegermutter nicht an eine Ursache durch die Brille sondern eher an einer Verschlechterung des Auges, daher vereinbarte sie einen neuen Augenarzttermin. Doch leider sind die Terminvergaben bekannterweise selten zeitnah, so dass sie erst in rund 6 Monaten einen neuen Termin bekam.

Bei diesem Termin wurde durch den Facharzt festgestellt, dass keine neue Erkrankung o. ä. des Auges zu erkennen war, aber serwohl ein nicht fachmännisch hergestelltes Brillenglas.

Mit dieser neuen Information begab sie sich anschließend zurück zur besagten Apollo-Filiale.

Dort konnte oder wollte man ihr nicht helfen.

Ihr bot man lediglich an, ein neues Brillenglas für die betroffene Seite für ca. 300 Euro an.

Apollo-Optik stellt unzureichend hergestelltes Produkt an und man soll als Kunde nochmal dafür zahlen?

In der Mail-Korrespondenz mit Frau Folgner gibt es zwei auffällige Sätze:

"Wir bedauern sehr, dass die Brille Ihrer Mutter, Frau Heide-Marie Marx, nicht Ihren Ansprüchen entspricht. " IHREN ANSPRÜCHEN? BEI UNSACHGEMÄßER PRODUKTION?

"Gerne möchten wir Ihnen nach Absprache mit der Filiale eine Kostenübernahme von 50% der neuen Brillengläser vorschlagen. " SIE ERWARTEN VOM KUNDEN, DASS ER BEI EINEM NACHGEWIESENEM HERRSTELLUNGSMANGEL NOCHMAL DAFÜR ZAHLEN SOLL?

Zur weiteren Information:

Nach diesem Vorfall ging meine Schwiegermutter mit der gleichen Brillen-Verordnung zur Konkurrenz (F. mann) und erhielt dort ihre Brille mit den gleichen Werten, ohne dass es zu einer gesundheiltichen Einschränkung ihres Auges kam!

Des Weiteren wurde klargestellt, dass die von uns gemachte schriftliche Kontaktaufnahme erst so spät erfolgte, da wir erst jetzt vor kurzem Kenntnis über diesen Vorfall erhielten und man nicht eine Frau, die 70 Jahre alt ist, einfach so abwickeln lassen kann.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Apollo-Optik Holding GmbH & Co. KG: Erstattung der Kosten für das Brillenglas


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


13.05.2017 | 09:51
von Michael Marx | Regelverstoß melden
Soeben habe ich Apollo-Optik auf diesen Vorgang hier informiert.

19.05.2017 | 21:19
von Michael Marx noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


02.06.2017 | 22:07
von Michael Marx noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Apollo-Optk scheint es nicht zu interessieren!


24.06.2017 | 10:54
von Michael Marx noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!