Apollo-Optik Holding GmbH & Co. KG (Nienburg)
Brillenglas nicht fachgerecht hergestellt
Bestell-/Kundennummer: BES3381543
Sehr geehrte Apollo-Optik-Verantwortliche,
da die Kontaktaufnahme mit Apollo-Optik per Email aus unserer Sicht äußerst unzureichend war, daher hier nochmal in öffentlichkeitswirksamer Form:
In der o. g. Apollo-Optik-Filiale hatte meine Schwiegermutter im Februar 2016 eine verordnete Brille im Wert von knapp 600 Euro bestellt und bezahlt.
Als sie die Brille rund 2 Wochen später abholte, bekam sie unmittelbar nach dem Tragen der Brille auffällige Probleme mit einem Auge.
Dies machte sich durch starkes Tränen und Reizung des betreffenden Auge bemerkbar.
Allerdings dachte meine Schwiegermutter nicht an eine Ursache durch die Brille sondern eher an einer Verschlechterung des Auges, daher vereinbarte sie einen neuen Augenarzttermin. Doch leider sind die Terminvergaben bekannterweise selten zeitnah, so dass sie erst in rund 6 Monaten einen neuen Termin bekam.
Bei diesem Termin wurde durch den Facharzt festgestellt, dass keine neue Erkrankung o. ä. des Auges zu erkennen war, aber serwohl ein nicht fachmännisch hergestelltes Brillenglas.
Mit dieser neuen Information begab sie sich anschließend zurück zur besagten Apollo-Filiale.
Dort konnte oder wollte man ihr nicht helfen.
Ihr bot man lediglich an, ein neues Brillenglas für die betroffene Seite für ca. 300 Euro an.
Apollo-Optik stellt unzureichend hergestelltes Produkt an und man soll als Kunde nochmal dafür zahlen?
In der Mail-Korrespondenz mit Frau Folgner gibt es zwei auffällige Sätze:
"Wir bedauern sehr, dass die Brille Ihrer Mutter, Frau Heide-Marie Marx, nicht Ihren Ansprüchen entspricht. " IHREN ANSPRÜCHEN? BEI UNSACHGEMÄßER PRODUKTION?
"Gerne möchten wir Ihnen nach Absprache mit der Filiale eine Kostenübernahme von 50% der neuen Brillengläser vorschlagen. " SIE ERWARTEN VOM KUNDEN, DASS ER BEI EINEM NACHGEWIESENEM HERRSTELLUNGSMANGEL NOCHMAL DAFÜR ZAHLEN SOLL?
Zur weiteren Information:
Nach diesem Vorfall ging meine Schwiegermutter mit der gleichen Brillen-Verordnung zur Konkurrenz (F. mann) und erhielt dort ihre Brille mit den gleichen Werten, ohne dass es zu einer gesundheiltichen Einschränkung ihres Auges kam!
Des Weiteren wurde klargestellt, dass die von uns gemachte schriftliche Kontaktaufnahme erst so spät erfolgte, da wir erst jetzt vor kurzem Kenntnis über diesen Vorfall erhielten und man nicht eine Frau, die 70 Jahre alt ist, einfach so abwickeln lassen kann.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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