Stromio GmbH
Keine schriftliche Ankündigung der drastischen Preiserhöhung
Am 01.04.2017 erhielt ich eine E-Mail, in der ich aufgefordert wurde, meinen Stromzähler zwischen dem 08.04. und 14.04. abzulesen. Dies erledigte ich auch über das Kundenportal, in das ich mich vorher nie eingeloggt hatte.
Erst dort ist mir aufgefallen, dass am 13.02.2017 eine „Aktuelle Energiemarktentwicklungen und Preisinformation“ eingegangen ist. Hierüber wurde ich jedoch nie informiert.
Zufällig habe ich dieses Dokument gesehen und gelesen.
Erst auf der zweiten Seite steht in einem langen Fließtext die Information, dass die Preise im zweiten Jahr stark erhöht werden.
Wie eine Recherche im Internet ergeben hat, geht es aktuell vielen anderen Kunden genauso.
Leider konnte ich auch nicht von meinem Recht Gebrauch machen, den Liefervertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu kündigen, da ich nicht rechtmäßig in einer transparenten E-Mail oder schriftlich per Post darüber informiert wurde, dass der Preis derart stark angehoben wird.
Da ich weder eine E-Mail noch einen Brief über eine derartige Preiserhöhung erhalten habe und diese nur versteckt im Kundenportal auffindbar ist, möchte ich hiermit nachträglich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Außerdem werde ich nun meine Möglichkeiten überprüfen und eventuell meinen Rechtschutz bzw. eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie in Anspruch nehmen.
Ich bin gespannt, ob ich noch nachträglich von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann.
25.04.2017 | 11:13
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären, bitten wir Sie uns Ihre Vertrags- oder Bestellnummer mitzuteilen. Sobald uns diese vorliegen werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
Lieferanten haben Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Auch die Schlussrechnung war korrekt.