111 Views | 24.07.2017 | 16:37 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9295978
Wollte eigentlich nur meinen defekten Receiver von Unitymedia austauschen lassen. Sollte nach dem Austausch einen wesentlich teureren Vertrag abschliessen. Habe Widerruf dagegen eingelegt.
Daraufhin wurde der Receiver einfach abgestellt und ich konnte nicht mehr fernsehen. Mehrfach wurde mir telefonisch zugesagt, den Receiver freizuschalten, was bis heute - nach mittlerweile 2 Monaten - immer noch nicht geschehen ist. Nach zahlreichen erfolglosen Telefonaten und Schreiben, selbst an den Vorstand, bleibt einem ja wohl nur noch die Kündigung.
Meine Forderung an Unitymedia NRW GmbH:
Gutschrift für zwei Monate entgangenen Fernsehgenuss sowie kostenlosen Ausbau und Abholung des Receivers
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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