Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 340 Views | 26.04.2017 | 16:36 Uhr
geschrieben von Steffen Schulz

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Doppelte Bezahlung eines Mietwagens

Bestell-/Kundennummer: Mietwagenbuchung 12592433

Beigefügtem Schriftwechsel ist zu entnehmen, dass wir einen über das Vergleichsportal Check24 gebuchten Mietwagen doppelt bezahlen mußten, da der Vermittler AtlasOption Konkurs angemeldet und daher unsere Zahlung anscheinend nicht an den Mietwagenvermittler Noleggiare S. R. auf Sardinien weitergeleitet hat. Dieser fühlte sich dadurch berechtigt, unsere VisaCard ein weiteres Mal zu belasten, obwohl dieses bedingungsgemäß nicht vereinbart gewesen ist.

SCHLAGWORTE

Versuche, den Vorgang mit Check24 zu klären und die doppelte Abbuchung zurückerstattet zu bekommen, schlugen fehl.

Check24 äußerte auf unsere Schilderung hin lediglich, wie hätten noch Glück gehabt, da wir auf Sardinien zumindest einen Leihwagen ausgehändigt bekommen hätten. Bei anderen Kunden wäre dieses nicht der Fall gewesen, was die Buchung eines Ersatzwagens erforderlich gemacht hätte. Nebenbei erwähnt erschließt sich uns nicht, wechshalb es uns dadurch besser gegangen sein sollte, denn am Ende des Tages stehen die anderen Kunden als auch wir mit einem doppelten bezahlten Mietwagan da, sodass für uns der gleiche finanzielle Schaden entstanden ist.

Uns macht sprachlos, dass Check24 sich diesbezüglich so gar nicht in der Verantwortung sieht und der Kunden als letztes Glied in der Reihe der Dumme ist, dessen Konto sich jeder mal eben bedient, wie er gerade möchte.

Als bisher überzeugte Check24 Kunden kommen uns nun Zweifel, ob man unter diesen Vorraussetzungen über dieses Portal überhaupt weiterhin buchen kann. In der Vergangenheit haben wir dort auch schon Leihwagen umfangreicherer Größenordnung gebucht - zum Beispiel für eine 4 wöchige Rundreise in den USA sowie für Island, wo der Mietwagen mal eben 800 Euro gekostet hat. Nicht auszudenken, was geschehen wäre, wenn es uns dort passierte wäre und uns demzufolge derartige Großbeträge doppelt abgebucht worden wären.

Ich arbeite als Führungskraft in einer Firma mit 12.000 Mitarbeitern/-innen, meine Frau in der Tourismusbranche. Klar, dass unser Fall diesen Personenkreisen im Rahmen von Mittagsgesprächen in der Kantine usw. jetzt immer wieder Thema ist und sehr viele Kolleginnen und Kollegen, die bisher ebensfalls Check24-Kunden waren, nun überlegen, ob sie dieses Portal weiterhin überhaupt noch nutzen werden oder Leihwagen, Urlaube sowie Hotelaufenthalte zukünftig sicherheitshalber direkt über AVIS und ähnliche Anbieter buchen. Aufgrund unserer Erfahrungen herrscht diesbezüglich momentan eine äusserst umfangreiche Unsicherheit.

Wir würden uns daher unter mehreren Gesichtspunkten freuen, wenn der Vorgang im Kundensinne und unter Servicegesichtspunkten befriedigend zum Abschluß gebracht werden würde.

Entsprechender Schriftwechsel der equensWordline, aus dem unter anderem hervorgeht, dass wir zur Klärung unseres Anliegens an Check24 verwiesen werden, kann zur Verfügung gestellt werden.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Erstattung der doppelt abgebuchten Mietwagengebühr


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.04.2017 | 16:58
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr Schulz,

vielen Dank für Ihr Feedback. Der zuständige Kundeberater hat sich dazu mit Ihnen in Verbinung gesetzt. Wir hoffen, wir konnten eine zufriedenstellende Lösung finden.

Vielen Dank für Ihre Geduld und viele Grüße

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


04.05.2017 | 09:41
von Steffen Schulz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Alles zur Zufriedenheit geklärt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!




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