Durch congstar gelöste Beschwerde. | 586 Views | 02.05.2017 | 15:03 Uhr
geschrieben von RB1701

congstar GmbH (Kronberg)

Congstar kündigt unbegründet. Keine Rufnummermitnahme

Nur Ärger mit congstar. Handy geht verloren, dann gehen Simkarten "kaputt", kündigt man den Vertrag, wird einem die Rufnummernmitnahme unterschlagen.

Seit April 2014 bestreite ich nun meinen Weg mit Congstar. Und wie Xavier Naidoo treffend sagte, dieser Weg wird kein leichter sein.

SCHLAGWORTE

So war es auch mit Congstar.

Alles begann damit dass mir die SIM-Karte zugesendet und ein Handy zugesendet wurde, welches ich zu meinem Vertrag bestellte. Beides kam nicht an. Von Congstar keine Reaktion, ich musste selber DHL bemühen. Da beides Ident-Sendungen waren, musste ich viel Geld für kostenpflichtige Telefonate aufwenden. Von Congstar keine Reaktion. Schon lange in meinen ersten Vertragsmonat hinein konnte ich meinen Vertrag gar nicht nutzen, da das Handy irgendwo abgegeben wurde und es unauffindbar verschwand. Hierzu eröffnete ich auch einen Thread.

de.reclabox.com/beschwerde/81196-dhl-bonn-dhl-verliert-identsendung-kein-kundensupport

Nachdem der erste Monat verstrichen war, erhielt ich endlich ein Ersatzhandy. Aber erst nachdem sich DHL bei denen meldete. Selbstverständlich musste ich den ersten Monat unverschuldet zahlen. Schadensersatz erhielt ich keinen.

Kurze Zeit danach, ich konnte mein Handy und Simkarte endlich nutzen, danke für nix Congstar, hatte ich einen Drittanbieter auf meiner monatlichen Rechnung. 19 EUR sollte ich extra zahlen an einen Anbieter aus Ungarn. Ich streite mich mit Congstar, ich gehe zur Polizei erstatte Anzeige, ich wende mich an die Bundesnetzagentur und den Verbraucherschutz. Endlich wurden mir die Zahlungen von den Rechnungen genommen. Und alles das trotz Drittanbietersperre. Kulanz von Congstar? Nein, Hilfe von Congstar, Unterstützung? Eher nicht.

Kurze Zeit später begannen meine SIM-Karten "kaputt" zu gehen. Von heute auf morgen hatte ich keinen Empfang mehr, konnte nicht mehr telefonieren oder SMS versenden. Ich hatte nur noch WLAN zu Hause. Ich wendete mich an Congstar, diese fern-diagnostizierte ein defektes Handy. Ich tausche meine SIM-Karten aus und stellte fest, dass die SIM-Karte einfach nicht mehr funktioniert. 5 Mal musste ich eine neue bestellen, natürlich auch immer voll bezahlen, (14,99€) bis ich mich endlich mal öffentlich an das Forum wandte, dann bekam ich die erste kostenlos. Das ganze passierte sechs Mal. Da war ich auch nicht die Einzige, der das passierte:

https://www.congstar-forum.de/mobilfunk/archiv-mobilfunk/49696-sim-karte-defekt-nun-kostenpflichtig/

https://www.congstar-forum.de/mobilfunk/archiv-mobilfunk/54887-und-schon-wieder-simkarte-defekt/

https://www.congstar-forum.de/mobilfunk/archiv-mobilfunk/44428-defekte-sim-karte/

Im Dezember 2016 kurz nach Weihnachten bekam ich einen Anruf von Congstar. Von einer Rechnung seien noch 72 Cent offen. Mit mittlerweile Mahngebühren von über 7 €. Ich fragte Congstar wie das denn möglich sei, schließlich hatte ich nie nur eine erste Mahnung erhalten oder ein Hinweis dass Teile einer Rechnung., in diesem Sinne 72 Cent, noch offen seien. Die "freundliche" Dame am Telefon konnte es mir nicht sagen, ich solle doch diese 72 plus die 7,50€ mal endlich bezahlen, konnte mir auch nicht sagen von welchem Monat diese Centbeträge noch offen waren und legte ziemlich unhöflich mitten im Gespräch auf. Ich überwies Congstar 72 Cent, denn ich hatte niemals eine Rechnung, eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung von denen erhalten. Ich konnte auch leider nicht nachprüfen von welchem Monat diese Beträge noch offen waren, also überwies ich aus Kulanz 72 Cent. Ich halte es bis heute war ein Fehler im System.

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Im März erhielt ich für Februar keine Rechnung. Ich behielt mir vor etwas zu zahlen, für dass ich keine Rechnung erhielt. Schließlich hätte ich ja auch MMS oder andere kostenpflichtige Dinge mit meinem Handy unternehmen können, die sich dann negativ auf meine Rechnung abwälzen. Ich wartete. Ich erhielt auch keine Mahnung. Am 17. April, Ostermontag, wurde mir per SMS mitgeteilt dass mein Vertrag nun gekündigt sein und von dort an war ich nicht erreichbar. Ich hatte wegen der ganzen Sachen mit den SIM-Karten dem Drittanbieter und dem mangelnden Service von Congstar sowieso gekündigt, allerdings eine Kündigungsbestätigung für 2018 erhalten. Das nun mir zu 2017 doch schon gekündigt wurde überrascht mich, ich sagte meinem neuen Mobilfunkanbieter Bescheid dass die Rufnummernmitnahme nun aktiviert werden könne, nichts geschah. Seit über einer Woche bin ich nun nicht mehr erreichbar, meinem neuen Anbieter wird mitgeteilt, dass der alte Vertrag noch nicht gekündigt ist. Dies entsprich offenbar nicht der Wahrheit, die entsprechende Kommunikation mit kündigungsbestätigung von Seiten congstar ging dem neuen Anbieter auch zu. Die offenen Posten die zu begleichen sind, in einer Höhe von 39,99 €, seien zuerst zu zahlen. Ich fragte dann nach einer ausführlichen Aufstellung von Congstar wo denn diese Kosten nun entstanden sind, und erhielt die Antwort 29,99 € waren im Februar. Da erwiderte ich freundlich, "endlich eine Rechnung, diese werde ich natürlich umgehend anweisen. " Aber leider habe ich das Online-Tan Verfahren. Man müsse nur schnell meine Karte, die unrechtmäßig bei einem Betrag von unter 75€ gesperrt worden war, wie es auch in den AGBs von congstar steht, entsperren, und ich kann schnell überweisen. "Nein nein, ich sei nicht gesperrt worden sagte Congstar, man habe mir gekündigt. Weil ich meine Forderung nicht nachgekommen sind 10 € sind nämlich Mahngebühren. " Ich wollte eine Aufstellung, wo die herkommen. Ich erhalte Textbausteine. Die AGBs von Congstar sagen eindeutig, dass das die offenen Beträge 75 € übersteigen müssen. Nein nein erwidert mir Congstar, wenn ich nachfrage, dies ist keine Sperrung, sondern eine Kündigung. Ist also alles rechtmäßig. (Weil ich eine Rechnung von Februar 2017, welche ich erst auf Nachfragen einen Monat später erhielt, nicht im März zahlte. Die Rechnung ging mir Ende April zu. Gekündigt wurde ich bereits am 17. April 2017).

Ich habe das Anliegen bereits dem Verbraucherschutz gemeldet und auch die Bundesnetzagentur hat wegen dieses Verhaltens eine E-Mail von mir bekommen.

Mein Anwalt rät mir dazu Schadensersatz zu fordern, da diese Kündigung keinen triftigen Grund hat. Ich suche nun eventuelle ehemalige Kunden von Congstar, denen die Willkürlichkeit auch passiert ist. Ich kann mir gut vorstellen dass die Rechnung für März gar nicht erst herausgegangen ist, weil Congstar von mir eine Kündigung erhalten hat. Eine Mahnung habe ich von denen auch nicht erhalten. Deshalb habe ich schriftlich widersprochen diese 10 € Mahngebühren überhaupt erst zu zahlen.

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Meine Forderung an congstar GmbH: Freischaltung der Rufnummernmitnahme, Löschung der unrechtmäßigen Mahngebühren, Schadensersatz für die Immobilität seit dem 17. April 2017


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Kommentare und Trackbacks (7)


03.05.2017 | 20:33
von RB1701 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gibt Neuigkeiten.
Am 17.04.2017 ist der Vertrag bei congstar ausgelaufen. Rufnummerportierung hatte ich zuvor beantragt. Nun hat congstar dem neuen Anbieter schon zwei Mal die Mitnahme verweigert. Ihm sagt congstar, dass mein Vertrag noch nicht gekündigt sei.
Mir wird dieses hier mitgeteilt:
"Als erstes möchte ich auf dein Anliegen eingehen und dir versichern, dass die Rufnummerportierung nicht unterbunden wird und du jederzeit die Rufnummer zu einen anderen Anbieter mitnehmen kannst, (.)
Laut deinen Daten hat dein neuer Anbieter zweimal die Rufnummer auf einem laufenden Vertragsverhältnis angefragt. Zu diesem Zeitpunkt war der Vertrag aber bereits gekündigt, sodass nur die Anfrage vom neuen Anbieter falsch gestellt wurde.
Dein neuer Anbieter kann jederzeit die Rufnummer mit einem Portierungsauftrag: ! : nach Vertragsende: ! : an uns schicken und der Rufnummermitnahme steht nichts mehr im Weg.
Es tut mir leid, dass man dich zuvor zu einer Begleichung der offenen Forderungen aufgefordert hat. Das ist für die Portierung nicht nötig. "
Seltsam, habe ich doch diese Email von congstar erhalten:
"wir haben Ihr Anliegen geprüft und müssen Ihnen mitteilen, dass aufgrund des Zahlungsrückstands eine Rufnummerportierung zur Zeit leider nicht möglich ist.
Wir bitten sie daher zunächst die Rückstände in Höhe von 39,99 € zu begleichen. Bitte überweisen Sie den Betrag an folgende Bankverbindung: "
Nun ist meine Erreichbarkeit seit dem 17. April 2017 unterbrochen.


03.05.2017 | 20:36
von RB1701 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Portierungsdatum ist der 10.05.2017.

Mehr als 3 Wochen nach der eigentlichen Rufnummermitnahme.

Ich möchte von congstar eine Erklärung, warum sie zunächst die Rufnummermitnahme ablehnten, was ja gegen das Telekommunikationsgesetz verstößt?
"2.1 Portierung vor Vertragsende

Nach § 46 Abs. 4 TKG kann nun der Teilnehmer jeder Zeit die Übertragung seiner zugeteilten Mobilfunkrufnummer verlangen. Eine Beendigung des bisherigen Vertrages ist für die Portierung der Mobilfunkrufnummer nicht mehr notwendig. "

und zunächst schriebt, dass man die Rufnummer nicht mitgeben könnte, wegen der offenen Posten in Höhe von 39,99€?

Hier ensteht ja ein deutlicher Rechtsbruch und es entsteht ein Verzugsschaden.
Die vorsätzliche Blockierung Ihres Portierungsantrags ist sowohl eine Vertragsverletzung durch congstar (Stichwort positive Vertragsverletzung, Anspruchsgrundlage Treu und Glauben § 242 BBG) als auch eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, § 826 BGB.
Es gibt ferner Ansprüche auf Schadensersatz aus § 44 Telekommunikationsgesetz (TKG) bei verspäteter Portierung
LG Frankfurt/Main, Urt. v. 25.07.2008, Az.: 3-13 O 61/06
www.duessellegal.de/2008/08/01/sc…ter-portierung/

Der Bundesgerichtshof in Zivilsachen (BGHZ) hat gerade in einer einschlägigen Entscheidung zu Ihrer Frage in einer brandneuen Entscheidung beigetragen, vgl. BGH/ Urteil vom 24.1.2013, III ZR 98/12 *1).
Danach ergeben sich Ansprüche auf Schadensersatz für den Ausfall eines Handyanschlusses, wenn es zu einem mehrwöchigen Ausfall des Anschlusses kommt.
Die Nutzbarkeit des Internets ist nach dieser Entscheidung ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit bereits seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist. Der Kunde eines Telekommunikationsunternehmens kann daher für den mehrwöchigen Ausfall seines Mobilfunk-Anschlusses Schadensersatz verlangen.


10.05.2017 | 21:00
von RB1701 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
"wir haben Ihr Anliegen geprüft und müssen Ihnen mitteilen, dass aufgrund des Zahlungsrückstands eine Rufnummerportierung zur Zeit leider nicht möglich ist. " bekomme ich als Email Antwort. Dem neuen Anbieter wird gesagt, dass nicht portiert werden kann, da gesagt wird, es ist nicht gekündigt worden. Im Forum keine Rückmeldung und auf Facebook werden die Beiträge dann gelöscht.


17.05.2017 | 23:58
von RB1701 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht und nach 3 Wochen ging dann auf ein Mal die Rufnummerportierung.

Nun habe ich eine Rechnung bekommen über 105€, 88€ davon sind Schadensersatzforderungen, weil mein Vertrag vorzeitig gekündigt wurde (wegen einer einmalig nichtgezahlten Rechnung im März.

Das Handy war ja nicht gesperrt, nicht ein Mal angemahnt, es wurde sofort gekündigt.

Über die 10€ Mahngebühren habe ich weiterhin nichts erfahren. Ich widerspreche der Rechnung / Zahlungsaufforderung über die 10€ bislang und bekomme keine Informationen.


01.06.2017 | 15:09
von RB1701 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.07.2017 | 21:47
von RB1701 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.08.2019 | 13:29
von RB1701 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Inkasso wurde eingestellt. Mir sind keine Kosten entstanden, ich durfte meine Rufnummer mitnehmen.


28.08.2019 | 13:30
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