Durch Opodo Deutschland gelöste Beschwerde. | 303 Views | 05.05.2017 | 21:16 Uhr
geschrieben von Carl G.

Opodo Deutschland (Hamburg)

Stornierung nach Flugstreichung -> Opodo erstattet Geld nicht

Bestell-/Kundennummer: 2397556398

Am 05.12.2016 buchten wir für vier Personen einen Flug mit Air Berlin für April 2017 von Hamburg nach Wien und zurück für 488,24 Euro. Da Air Berlin die Flugstrecke Hamburg - Wien Anfang 2017 einstellte und die Flüge strich, stornierten wir die Flüge wieder am 31.01.2017 gegen eine volle Rückerstattung. Opodo sicherte am gleichen Tag schriftlich eine Rückerstattung in "nicht länger als 30 Tagen" zu. Bis heute ist keine Erstattung erfolgt.

Am 14.04.2017 machte ich wegen des Verzugsschadens eine Erhöhung des Forderungsbetrags um die Mahnpauschale in Höhe von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend (Forderung insgesamt 528,24 Euro). Daraufhin schrieb Opodo, noch kein Geld von Air Berlin erhalten zu haben. Ein schriftlicher Nachweis, dass Air Berlin das Geld an Opodo erstattet hat, liegt mir jedoch vor.

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Meine Forderung an Opodo Deutschland: Erstattung der 528,24 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.05.2017 | 12:52
Firmen-Antwort von: Opodo Deutschland
Abteilung: Travel

Sehr geehrter Herr Carl G.,

wir haben Ihren Kommentar erhalten, und haben Ihre Buchung überprüft. Die Rückerstattung ist am 05. Mai 2017 erfolgt.

Bitte beachten Sie, dass wir lediglich ein Vermittler sind. Wir haben in Ihrem Auftrag den Antrag für die Rückerstattung über das System BSP Link gestellt. Danach muss die Fluggesellschaft den Antrag genehmigen. Erst dann können wir Ihnen diese Rückerstattung weiterleiten. Die Dauer der Bearbeitung seitens der Fluggesellschaft können wir nicht beeinflussen, da es sich ja um einen externen Prozess handelt.

Wir bitten die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten nochmals in aller Form höflichst zu entschuldigen.

Mit bestem Gruß,

Paula - Customer Care

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Kommentare und Trackbacks (1)


25.05.2017 | 00:05
von Carl G. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Liest man die ganzen Beschwerden auf ReclaBox fällt es einem schwer zu glauben, dass die verzögerten Rückerstattungen keine Masche sein sollen. Bei erfolgter Stornierung am 30.1. und erst Rückerstattung am 5.5., erst nachdem die Beschwerde auf ReclaBox geschaltet wurde und mit dem Hinweis, unmittelbar ein Mahnverfahren zu öffnen.




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