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Durch Höffner gelöste Beschwerde. | 518 Views | 04.07.2017 | 08:09 Uhr
geschrieben von Matthias Schleicher

Höffner (Schönefeld)

Acht Monate Lieferverzögerung bei Bodenplatte

Bestell-/Kundennummer: 1412832

Als eine besonders schwere Geburt - aufgrund der zeitlichen Verzögerung fast im doppelten Wortsinne ;-) - stellte sich der Kauf einer "Wohnwandkombination" (2 Hängeschränke, 2 Lowboards, Sideboard) bei Höffner in Schwetzingen Ende Juli 2016 heraus.

SCHLAGWORTE

Bei der anfänglichen Komplettlieferung, Ende August 2016, war eine der beiden Bodenplatte der Hängeschränke in falscher Ausführung im Karton. Eine sofortige Reklamation unsererseits bei den Lieferanten und telefonisch beim Höffner-Kundenservice führte zu unserem Bedauern jedoch auch bei den Nachlieferungen Ende Oktober 2016, Ende November 2016 und Ende Februar 2017 nicht zu einem zufriedenstellenden Abschluss der Lieferung - trotz Skizzen und Fotografien des ausgesprochen freundlichen Lieferantenteams.

Bei jeder Nachlieferung handelte es sich immer um eine zum linken Hängeschrank passende Bodenplatte, die aber - selbst für Laien einfach erkennbar - für den rechten Hängeschrank spiegelverkehrte Bohrungen aufweisen musste.

Telefonate mit dem Kundenservice brachten immer das Ergebnis, dass Höffner den Schwarzen Peter dem (polnischen?) Hersteller zuschob. Das mag faktisch zutreffen, ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass wir erst bei der vierten Nachlieferung Ende März 2017 durchatmen konnten und die richtige Bodenplatte montieren konnten.

Alles in allem ein großes Ärgernis, das in unserer Wahrnehmung leider noch immer anhält, da es Höffner bis heute nicht für nötig hielt, proaktiv eine "Wiedergutmachung" in schriftlicher und vor allem monetärer Form anzustreben.

Es mag sich in diesem Fall um eine Verkettung unglücklicher Umstände und einen unflexiblen Hersteller handeln, bei dem auch Höffner die Hände gebunden waren. Allerdings sollte das nicht auf dem Rücken des Kunden ausgetragen werden. Acht Monate waren vergangen, bis der damalige Kauf ordnungsgemäß abgeschlossen war.

Daher halte ich in diesem Sonderfall eine Entschädigung in bar (und nicht in Form eines Höffner-Gutscheins!) von 30% des Kaufpreises von 804 Euro für absolut angemessen.

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Meine Forderung an Höffner: Erstattung von 30% des Kaufpreises


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


04.07.2017 | 08:11
von Matthias Schleicher gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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