Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 290 Views | 18.05.2017 | 12:16 Uhr
geschrieben von Michael Lauffs

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Wichtige Information zum Mobilfunk-Cashback von CHECK24 (Nr. 1315

Bestell-/Kundennummer: Nr. 13157759

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

noch immer warte ich auf die Rückanweisung des von Ihnen versprochenen Cashback-Betrages. Trotz mehrfachem Anschreiben sowie auch telefonischer Kontaktaufnahme haben es Ihr Unternehmen bisher beharrlich vermieden, auch nur Kontakt mit mir aufzunehmen.

Letztmalig fordere ich sie daher auf, Ihr Versprechen vom Vetragsabschluss schnellstmöglich zu begleichen, ansonsten bleibt mir nur noch die Möglichkeit diesen weitern Fall über alle Medien puplik zu machen.

Hochachtungsvoll

Michael Lauffs

Gesendet: Freitag, 23. Dezember 2016 um 07:53 Uhr
Von: "Michael Lauffs" An: handy-bonus spider monkey check24.de
Betreff: Fw: Wichtige Information zum Mobilfunk-Cashback von CHECK24 (Nr. 13157759) Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei lasse ich Ihnen die erste Rechnung der Fa. Congstar zukommen, zwecks Erhalt des Cashbacks.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Lauffs

Gesendet: Samstag, 29. Oktober 2016 um 11:37 Uhr
Von: "CHECK24 Mobilfunk" An: michael.lauffs spider monkey gmx.de
Betreff: Wichtige Information zum Mobilfunk-Cashback von CHECK24 (Nr. 13157759)

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Erstattung des verprochenen Cashback


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.05.2017 | 16:44
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr Lauffs,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Prüfung durch unsere Buchhaltung wurde der Cashback Mitte Januar überwiesen und es gab keinen Rücklauf des Geldes. Es handelt sich um jene Bankverbindung, die Sie bei Bestellung angegeben haben und die an Ihren Anbieter übermittelt wurde. Bitte überprüfen Sie zur Sicherheit Ihre Kontoauszüge. Wir hoffen Ihr Anliegen konnte geklärt werden und wünschen Ihnen ein angenehmes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CHECK24-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


22.05.2017 | 07:09
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


22.05.2017 | 07:09
von Michael Lauffs gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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