Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 630 Views | 18.05.2017 | 15:38 Uhr
geschrieben von Uwe Menzel

E.ON Energie Deutschland GmbH (Landshut)

EON Energie verlangt mehr als 500 Euro für Null kWh

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 241013618440

Wahrscheinlich kein Einzelfall: die unerwünschte, möglicherweise unangekündigte und überteuerte "Ersatzbelieferung" mit Elektroenergie.

Anscheinend wird jeder Haushalt und jedes Gewerbe automatisch, gegebenenfalls auch ohne Einwilligung des Verbrauchers, mit Elektroenergie beliefert, wenn ein Stromliefervertrag gekündigt und der Zähler nicht sofort entfernt wird. Dies mag nicht jedem Konsumenten bewusst sein; böse Überraschungen sind daher nicht ausgeschlossen. Diese sogenannte "Ersatzbelieferung" erfolgt durch den größten Stromanbieter im Versorgungsbereich. Der Gesetzgeber hat es also offensichtlich einigen privilegierten Anbietern ermöglicht, Umsatz außerhalb des fairen Wettbewerbs zu machen.

SCHLAGWORTE


Am 4. Februar 2016 wurde meine Windkraftanlage (WKA) nach 20 Jahren Betriebszeit stillgelegt, indem der Hauptschalter durch einen Elektriker vom Netz getrennt wurde. Seitdem ist die WKA nie mehr an das Netz gegangen. Der Einspeisevertrag mit der E. DIS AG wurde gekündigt, die Schlussrechnung erfolgte mit Datum 16.09.2016. Der Vertrag zum Strombezug mit der Maingau Energie GmbH wurde zum Ende des Jahres gekündigt, überschüssige Vorauszahlungen wurden von der Maingau problemlos zurückerstattet. Das Gewerbe wurde zum 20.12.2016 abgemeldet. Die WKA wurde zunächst nicht demontiert, da diese als Mobilfunkmast dient.

Da die Rest-WKA an einen Interessenten aus Schleswig-Holstein verkauft werden sollte, wurde Anfang 2017 eine Funktionsprobe durchführt. Diese verlief erfolglos, die WKA blieb stromlos. Leider konnte trotz wiederholter Nachfragen beim Netzbetreiber (E. DIS AG) nicht geklärt werden, ob die WKA technisch vom Netz getrennt wurde. Auch eine 2. Funktionsprobe blieb erfolglos.

Zu meiner Überraschung erreichten mich Mitte März 2017 zwei Rechnungen der E.ON Energie über insgesamt 345 Euro für die Lieferung von Strom in den Monaten Januar und Februar 2017(!). Den weitaus größten Teil der Rechnungen (ca. 130 Euro/Monat) machen die monatlichen Grundbeträge aus, es ist aber auch ein unerklärlicher, geringer Strombezug ausgewiesen (Leitungsverluste, Messfehler?)

Gegen diese Rechnungen habe ich Beschwerde eingelegt mit der Begründung, dass über ein Jahr kein Strom mehr bezogen wurde und dies technisch auch nicht möglich gewesen wäre. Weiterhin habe ich angeführt, dass schon seit Jahren kein Vertrag mehr mit der EON über Strombezug besteht und dass ich über die beabsichtigte Ersatzbelieferung nicht informiert wurde. Daraufhin wurden diese Rechnungen von der EON zunächst storniert.

Im April 2017 erfuhr ich jedoch, dass wiederum eine Rechnung der EON eingetroffen sei, diesmal über einen Betrag von mehr als 500 Euro. (Ich erhielt die Rechnung nicht persönlich, da ich inzwischen im Ausland lebe und die EON keine aktuelle Adresse hat). Auf meine Anfrage bei der EON, per Email und telefonisch, wurde mir nun mitgeteilt, dass ich den Betrag zahlen müsste, weil der Zähler an der Abnahmestelle noch vorhanden sei und ich deshalb theoretisch Strom hätte beziehen können (auch wenn das aus technischen Gründen nicht möglich war, siehe oben). Die EON verlangt also mehr als 500 Euro für die bloße Anwesenheit des Zählers (und für eventuelle Leitungsverluste).

Fazit:
Die EON fordert rückwirkend für 3 Monate mehr als 500 Euro für eine nicht erbrachte, nicht bestellte Leistung. (Die Rechnungen beginnen mit der Phrase „gern haben wir unsere Dienstleistungen für Sie erbracht“!) Die EON Energie legt dabei den teuren Gewerbekundentarif zugrunde, obwohl im betrachteten Zeitraum kein Gewerbe mehr bestand. Die EON Energie hat die 1. Rechnung rückwirkend für die Monate Januar/Februar 2017 erst am 8. März ausgestellt (Rechnungsdatum), eine rechtzeitige Kündigung war also nicht mehr möglich. Den weitaus größten Teil der Rechnungen von EON machen die Grundbeträge aus (z. B. Januar: Strompreis 10 Euro, Grundpreis: 132 Euro), also bezugsunabhängige Kosten. Der Wettbewerb wird dadurch verzerrt (bei der Maingau Energie gab es z. B. keinen Grundbetrag, die Kosten wären also um mehr als 90% niedriger gewesen).

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Kunden sollten dies wissen, die Politik sollte die Regeln ändern


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.05.2017 | 15:38
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Menzel,

es tut uns leid, dass Sie verärgert sind.

Selbstverständlich prüfen wir Ihr Anliegen und melden uns schnellstmöglich wieder bei Ihnen.

Freundliche Grüße

E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (5)


22.05.2017 | 09:29
von Uwe Menzel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.06.2017 | 09:30
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Sehr geehrter Herr Menzel,

aktuell prüfen wir die Einträge unserer Kunden in der ReclaBox.

Dabei ist uns aufgefallen, dass Ihre Beschwerde noch nicht auf gelöst gesetzt wurde. Ihre Zufriedenheit liegt uns sehr am Herzen. Bitte teilen Sie uns mit, ob noch etwas unklar geblieben ist. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Ist alles in Ihrem Sinne bearbeitet worden? Dann freuen wir uns, wenn Sie den Status Ihres ReclaBox-Eintrags ebenfalls auf „gelöst“ setzen.

Vielen Dank und viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



12.06.2017 | 14:15
von Uwe Menzel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.06.2017 | 10:51
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Sehr geehrter Herr Menzel,

aktuell prüfen wir die Einträge unserer Kunden in der ReclaBox.

Dabei ist uns aufgefallen, dass Ihre Beschwerde noch nicht auf gelöst gesetzt wurde. Ihre Zufriedenheit liegt uns sehr am Herzen. Bitte teilen Sie uns mit, ob noch etwas unklar geblieben ist. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Ist alles in Ihrem Sinne bearbeitet worden? Dann freuen wir uns, wenn Sie den Status Ihres ReclaBox-Eintrags ebenfalls auf „gelöst“ setzen. Vielen Dank und viele Grüße Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



08.07.2017 | 12:02
von Uwe Menzel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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