MEDION AG (Essen)
Medion S5504 Datenschutzverstoß
Das S5504 wird mit Google Factory Reset Protection verkauft, ohne vorherige Zustimmung oder Informierung des Kunden. Das erfährt man erst nach dem ersten factory reset, dann ist ohne ein Google Konto keine Verwendung des Handy mehr möglich.
Ich habe vor 7 Monaten ein Medion S5504 in Wien, Österreich gekauft. Neulich musste ich ein factory reset am Handy durchführen. Da habe ich mit Entsetzen feststellen müssen, dass ich aus meinem eigenen Handy mittels Google Software ausgesperrt war (zu meinem eigenen Schutz wie die Firma behauptet). Laut Medion, siehe Mail im Anhang, wird das IMEI des Handy mit dem Google Konto bei der Ersteinrichtung verknüpft. Es wird weder beim Kauf noch bei der Ersteinrichtung noch im Benutzerhandbuch darauf hingewiesen, der Benutzer hat also keine Ahnung dass dies im Hintergrund ohne sein Einverständnis passiert.
Gemäß dem deutschen Telemediengesetzt (TMG) (Medion ist ja eine deutsche Firma) dürfen personenbezogene Daten wie IMEI nicht ohne explizites Einverständnis weitergegeben werden. Eindeutige Geräte- und Kartenkennungen wie die IMEI-Nummer oder auch die IPAdresse stellen kein Pseudonym dar. Diese Daten dürfen auch nicht in ein Benutzerkonto einfließen, da die Zusammenführung pseudonymer Nutzungsprofile mit Daten über den Träger des Pseudonyms unzulässig ist (Verstoß gegen TMG § 15 Abs. 3 S. 3 TMG, § 13 Abs. 4 Nr. 6 TMG). Gerätekennungen wie IMEI-Nummern oder MAC-Adressen (oder auch davon abgeleitete Hashwerte) sollten nicht zur Authentifizierung verwendet werden, da diese mit wenig Aufwand gefälscht oder entwendet werden können. Diese Verknüpfung der IMEI mit der Google Software die in einem Medion Gerät eingebaut wurde ist laut Gesetz somit nicht zulässig.
Die Widerspruchsmöglichkeit muss effektiv und angemessen sein. Es sollte daher eine direkte OptOut Möglichkeit für den Nutzer vorgehalten werden, welche mit möglichst einem Klick aktiviert werden kann. Der bloße Hinweis auf bestimmte Einstellungsmöglichkeiten am Gerät etc. genügt nicht. Stattdessen ist zumindest eine konkrete Anleitung, welche die Vornahme der entsprechenden Einstellungen geräteangepasst Schritt für Schritt darstellt, erforderlich. Auch die Möglichkeit per E-Mail oder postalisch einer Nutzungsprofilerstellung gem. § 15 Abs. 3 TMG zu widersprechen, genügt nicht, da bei einem Widerspruch per E-Mail oder per Post eine Zuordnung aufgrund des Medienbruches im Allgemeinen nicht erfolgen kann. Diese Möglichkeit bietet Medion weder beim Kauf noch beim Ersteinrichten des Handy an.
Ich möchte diesen Fall melden und hoffe dass damit auch anderen Kunden geholfen werden kann. Medion habe ich auch diesbezüglich informiert allerdings noch keine offizielle Stellungnahme dazu bekommen.
Die Staatsanwaltschaft wird sich dann darum schon kümmern.
Sollte Medion wirklich gegen Gesetze verstoßen, dann würde ein Verfahren eröffnet und eingeleitet werden.