522 Views | 25.06.2017 | 19:17 Uhr
geschrieben von Konrad Richter

Postbank (München)

Alleinerbe kann trozt Nachweis nicht verfügen LACHHAFT!

Bestell-/Kundennummer: Richter, Emilie 04.12.2017

Postbank ist nicht in der Lage, trotz Nachweises vom Nachlaßgericht München mich als Alleinerbe zu akzeptieren. Kann nicht mal die Arztrechnungen meiner verstorbennen Mutter bezahlen, hoffentlich übwernimmt die Postbank dann die seit 31.01.2017 angefallenen Mahngebühren.

SCHLAGWORTE

Verlangt einen Erbschein nur für dieses Konto. Sonst sind keinerlei Vermögenswerte vorhanden. Ich bezeichne dies als "DUMMMENFANG".

Wenn nicht mal mehr dem Nachlaßgericht geglaubt wird. Wahrscheinlich tut die Bank alles um weiterhin mit dem Geld Verstorbener zu arbeiten. Nach Anwaltlichen Informationen ist dies nämlich Ermessenssache der Bank, dies zu akzeptieren. Die Postbank fällt da im negativem Sinne auf, da andere Geldinstitute in Deutschland anders arbeiten. Da ich in Jena wohne und mich mit Inkompitenz der Mitarbeiter ärgern muß ist dies noch verwerflicher. Ich werde jetzt einen Anwalt beauftragen welcher meine Interessen wahrnimmt um eine Kontoschließung und Auszahlung des Guthabens zu veranlassen auch mit Erbschein. Die daraus mir entstehenden Kosten werde ich bei der Postbank geltend machen, und wenn ich bis vors BGH muß, so kann man nicht mit Kunden und Erben verfahren. Da sich zumal noch die Guthabenssumme in einem kleinen Bereich hält, verständlich wäre es bei größeren Guthaben.

Ich hoffe das ich eine positive Antwort erhalt, da ich sonst weitere Schritte in die Wege leiten werde.

Mit freundlichen Grüßen meinerseits, was man von ihnen nicht behaupten kann

Konrad Richter

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Meine Forderung an Postbank: Kontoschließung und Überweisung der eingereichten Rechnungen.


 
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