Durch Enervatis gelöste Beschwerde. | 227 Views | 23.05.2017 | 14:36 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3322697

Enervatis (frankfurt)

Jahresabrechnung, Abschläge und Kündigungen

Bestell-/Kundennummer: 244008

Keine Rückmeldung auf Kündigungen, Fantasieabschläge

Zum Sachverhalt: Unter der Kundennummer 244008 habe ich mit Beginn des 03.04.2016 einen Strom Liefervertrag mit Enervatis abgeschlossen. Aufgrund des Auszuges meiner Frau und mir habe ich am 03.09.2016 fristgerecht diesen abgeschlossenen Liefervertrag schriftlich zum Ende des ersten Belieferungsjahres gekündigt. Am 18.04.2017 stellte ich anhand meiner Kontoauszüge fest, das weiterhin von Enervatis Beträge von meinem Konto eingezogen werden. Daher kontaktierte ich am gleichen Tag den Kundenservice und fragte nach dem Vertragsstatus. Hier wurde mir mitgeteilt, die Kündigung liege zwar vor, aber diese sei im System nicht eingegeben. Sie entschuldigte sich hierfür und teilte mit, diese Kündigung jetzt zum 28.04.2017 einzutragen; zum 28.04.2017 solle ich den Strom ablesen und dann zügig für eine schnelle Abrechnung den Zählerstand übermitteln. Die Endabrechnung würde dann innerhalb von 4 Wochen erfolgen. Eine schriftliche Rücknahme der Abbuchungserlaubnis sei nicht notwendig, dies habe sie eben im System eingetragen - außerdem würden keine Abbuchungen aufgrund der Kündigung mehr erfolgen. Unter dem heutigen Datum übermittelte ich den Zählerstand per mail und auch schriftlich, und fragte nach dem Vertragszustand, um festzustellen, wann die Abrechnung erfolgen würde. Hier teilte mir der Kundendienst mit, es sei keine Kündigung vermerkt und der Vertrag liefe weiter. Der Grundversorger hätte meiner Abmeldung wiedersprochen. Auf die Frage, wer und wann denn jetzt meine Vertragskündigung durchführen würde, erhilet ich zur Antwort, sie würde die Kündigung erneut vorlegen. Weiterhin fragte ich nach der Zahlungsmodalität für den fristgerechten Gekündigten, aber von Enervatis NICHT korrekt eingepflegten - obwohl vorliegend- Stromliefervertrag. Hier sicherte mir der Kundendienst zu: Selbstverständlich den Neukundenbonus bis zum Vertragsende zu berechnen; eine Erhöhung des Stromentgeldes sei ebenfalls nicht geplant; wenn dieser käme hätte ich sowieso ein Sonderkündigungsrecht. Über das Gesprochene sei sie nicht bereit mir eine Bestätgung in Form einer Email zukommen zu lassen. Mein Entzug der Abbuchungserlaubnis war sie nicht bereit zu akzeptieren - außerdem sei dieser zu spät - die Abbuchung würde immer am 20. "rausgehen". Somit erhebe ich Beschwerde über diesen Vorgang und erwarte:

SCHLAGWORTE

1) Mitteilung, wann mein Vertrag jetzt endlich gekündigt ist

2) Wann die Abschlussrechnung erfolgt

3) Warum ich darauf hingewiesen werde, mein Sonderkündigungsrecht anzuwenden, wenn doch meine Kündigung fristgerecht bereits seit "SECHS MONATEN" vorliegt

4) Wie werde ich für die von Ihnen verursachten Umstände entschädigt

5) Wann sie die Abbuchungen von meinem Konto unterlassen werden und meinen Entzug Ihrer Abbuchungserlaubnis endlich akzeptieren

Ich gehe davon aus, das die von Enervatis; wenn auch nicht absichtlich; verursachten Fehler abschliessend zu meiner Zufriedenheit gelöst werden. Bitte teilen Sie mir hierzu Ihre Sicht dieser Angelegenheit mit.

Bis zum 04.05.2017 wurden Entgegen meiner Schreiben weder auf meine Anfragen geantwortet, noch die Abbuchungen eingestellt. Weiterhin fehlt derzeit die nach §40EnWG erforderliche fristgerechte Abrechnungserstellung über den vereinbarten Jahresabrechnungszeitraum. Die hierfür erforderlichen Daten sind Ihnen hinlänglich bekannt; daher erkenne ich hier keinen Hinderrungsgrund dei gesetzlich geforderten Bestimmungen zu ignorieren. Weiterhin muss ich Ihnen mitteilen, das ich nicht nur diesen Vorgang im Beschwerdeportal "RECLABOX" veröffentlichen werde, sondern auch darüber nachdenke hier Unterstützung auf medialer Basis und/oder rechtlicher basisi einzuholen.

Ihre Rückantwort verspricht am 04.05.2017:

Sehr geehrter Herr Braun,

vielen Dank für Ihre Nachrichten.

Ihre Anliegen befinden derzeit in Bearbeitung. Wir bedauern Ihnen Stand heute keine präzisere Auskunft geben zu können.

Selbstverständlich haben wir das Lastschriftverfahren wunschgemäß entfernt.

Wir kommen in Kürze gerne erneut auf Sie zu.

Entgegen dieser Zusicherung wurde keine weitere Erklärung abgegeben.

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Nachdem ich am 04.05.2017 wieder erfolglos versuchte mit dem Kundendienst von Ihnen (Enervatis, eine Marke der BEV Bayrische Energieversorgungsgesellschaft mbH) den Sachverhalt zufriedenstellend zu klären, erreichte mich kurze Zeit später eine Mail Ihres Kundendienstes (unterstrichen). Die Frau gab nach Einsicht in das Computersystem an: Meinerseits sei KEIN Fehler entstanden - sie würde das jetzt sofort klären und dafür sorgen, das der Zähler vom Netzbetreiber wieder freigegeben würde. Die Abrechnung sei nicht erfolgt, da kein Zählerstand übermittelt worden wäre. Auf meinen Vorhalt dies sei auf Anweisung des Kundendienstes so durchgeführt worden, teilte Sie mit: dies wäre falsch und sie könne sich dafür nur entschuldigen. Ebenso sei die vorherige Aussage falsch. Auch hier könne sie sich nur entschuldigen - selbstverständlich stünde mir hierzu Schriftliches zu. Außerdem

a) es wird zurückgerechnet auf 02.04.2017 dann erhalte ich die Abrechnung innerhalb von 2-3 Wochen b) die Jahresendabrechnung bis zum 10.05.2017 würde ebenfalls schnellstmöglichst erstellt

c) Anfang mitte nächster Woche würde dies schriftlich bestätigt Hierzu stelle ich fest: Weder hat sich der Kundendienst bei mir diesbezüglich gemeldet, noch habe ich eine Kündigungsbestätigung erhalten.

Unter dem 13.05.2017, also zu einem Zeitpunkt der dritten avisierten Vertragsbeendigung, habe ich die Abrechnung vom 03.04.2016 bis 02.04.2017 erhalten. Hierzu stelle ich fest:

1. Absatz 3 Ihres Schreibens: Entgegen der dortigen Aussage wurde für den (aufgrund Kündigung NICHT bestehenden) fortlaufenden Abrechnungszeitraum NICHT , sondern entgegen der zurückgezogenen (untersagten) Abbuchungserlaubnis WEITERHIN abgebucht

2. Der ausgewiesene überzahlte Betrag ist WEITERHIN NICHT auf meinem Konto

3. Unter Punkt 4: (Vertragsrelevante Informationen mit Stand 01.07.2017) wird ein aktueller Verbrauchspreis von 0,2124 und ein Grundpreis von 20,88 € angegeben. ich gehe davon aus, das damit eine Erhöhung zum 01.07.2017 gemeint ist. Somit fehlt mir der Hinweis auf den DERZEITIGEN Strompreis. Bitte bestätigen Sie mir meinen JETZIGEN TARIF und der Zeitpunkt der von Ihenen beabsichtigten Erhöhung. Mündlich habe ich bereits am Samstag mit dem Kundendienst gesprochen, die auch meine fernmündliche Bitte um Auszahlung meiner Gutschrift entgegennahm und laut Ihrer Aussage im System vermerkte. Dennoch beantrage ich hiermit nochmals schriftlich die Auszahlung meines Guthabens. Aufgrund der angekündigten Strompreiserhöhung nehme ich mein Sonderkündigungsrecht gem. §41 Absatz 3 war und kündige hiermit hilfsweise NOCHMALS den bereits letzten jahres fristgerecht gekündigten Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gemäß Ihres Schreibens vom 10.05.2017Bitte teilen Sie mir Ihren prognostizierten (obwohl bereits jetzt schon gekündigten) Zeitpunkt der Vertragsbeendiung mit. Da weiterhin keine Beantwortung meiner Fragen erfolgte und eine Reaktion meiner Beschwerde ausblebt, erlaube ich mir den Sachverhalt über RECLABOX zu veröffentlichen. Weiterhin werde ich Ihren internen Beschwerdeweg beschreiten, da meiner Beschwerde nicht innerhalb von 4 Wochen abgeholfen wurde, werde ich zusätzlich diue Schlichtungsstelle Energie informieren.

Daraufhin habe ich nach fruchtlosem Fristablauf die interne Schlichtungsstelle und die Schlichtungsstelle Energie informiert.

Die Interne Schlichtungstselle (RA) teilt mit:

ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens.

Ich habe den Vorgang mit der Bitte um Stellungnahme an das Unternehmen weitergegeben.

Ich denke, dass ich bis zum Ende der Woche eine Information für Sie haben werde.

Doch entgegen Ihrer Zusicherung als interne Schlichtungsstelle (Klärung der Angelegenheit bis Ende der letzten Woche) sind bisher weiterhin weder die Kündigungsbestätigung für den ursprünglichen Termin 02.04.2017 noch die zugesicherten Termine 28.04. und 10.05.2017 und auch nicht die hilfsweise ausgesprochene Kündigung wegen Preiserhöhung zum 30.06.2017 bestätigt worde. Die Neukundenprämie und die Abrechnung bis 02.04.2017 wurden am 18.05.2017 überwiesen.

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Meine Forderung an Enervatis: Vertragsbeendigung zum Zeitpunkt der ersten Kündigung, Ausgleich der entstandenen Kosten


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Kommentare und Trackbacks (1)


31.05.2017 | 09:43
von ReclaBoxler-3322697 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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