Von C&A Mode beantwortete Beschwerde. | 884 Views | 24.05.2017 | 20:47 Uhr
geschrieben von Sofia Zaan

C&A Mode GmbH & Co. KG (Düsseldorf)

Umtausch verweigert

Kunde ist König? Von wegen.

Ich beschwere mich sonst nie, vermutlich, weil ich selbst aus dem Einzelhandel komme. Aber das heutige Ereignis in der C&A Filiale in Traunreut brachte das Fass zum Überlaufen.

SCHLAGWORTE

Ich habe am 15.05.2017 ein Kleid für meine Tochter gekauft. Leider fiel dieses zu klein aus. Ich wollte es in eine Nr größer tauschen. Zu meinem Bedauern gab es Dieses nicht mehr, also wollte ich es gegen eine andere Ware, die sogar teurer wäre tauschen. An der Kasse die Ernüchterung. Ohne Kassenzettel geht nichts. Das Kleid war sichtlich NEU mit Etikett. Doch die MA hat jeglichen Umtausch verweigert.

Ich fand den Kassenzettel und ging erneut zur Kasse. Ich gab das Kleid zurück und verlangte nur das Geld, welches ich auch bekam. Ich war so aufgebracht, dass ich an diesem Tag nichts mitgenommen habe.

Wäre mir die MA entgegen gekommen, wäre ich als zufriedene Kundin gegangen und hätte sogar noch mehr eingekauft. So bin ich unzufrieden gegangen und nahm mein Geld mit.

Ich verstehe ohne Kassenzettel geht nichts, aber mal ehrlich! Ich wollte kein Geld, sondern einen Tausch. Auch der Ton macht die Musik, war freundlich und versuchte mich zu erklären, bat um Verständnis und das Entgegenkommen. Doch darauf wurde an diesem Tag kein Wert gelegt. Sehr schade.

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Meine Forderung an C&A Mode GmbH & Co. KG: Kinderfreundlichkeit für Kudenzufriedenheit! wäre ein Anfang.


Firma hat geantwortet nach 18 Tage nach 18 Tage
12.06.2017 | 13:34
Firmen-Antwort von: C&A Mode GmbH & Co. KG
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Zaan,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre offenen Worte.

In Bezug auf Ihre Darstellung können wir Ihnen von hieraus leider nicht die gewünschte Bestätigung geben. Die in der Filiale erklärte Handlungsweise der Umtauschregelung entspricht unseren Bestimmungen. Es handelt sich hierbei anbieterseitig um ein freiwilliges Rückgaberecht, welches Ihnen aus Kulanz und ohne gesetzlichen Rechtanspruch gewährt wird.

Bei C&A gestalten sich die Rahmenbedingungen dabei folgendermaßen: Sollte Ihnen ein erworbenes Produkt nicht gefallen oder nicht passen, so gewähren wir Ihnen innerhalb von vier Wochen nach Kaufdatum ein Umtauschrecht. Zur Rückerstattung des Verkaufspreises ist es notwendig, den ungetragenen Artikel inklusive Preisetikett und Kassenbon vorzulegen.

Rückmeldungen und Anregungen unserer Kunden, sowohl Lob als auch Kritik, sind uns sehr wichtig, denn nur dadurch haben wir die Möglichkeit, unseren Service und unsere Leistungen stetig für unsere Kunden zu optimieren.

Daher haben wir Ihre Kritik bereits der zuständigen Fachabteilung weitergeleitet und bedanken uns in diesem Zusammenhang für Ihre Unterstützung.

Abschließend möchten wir uns im Namen von C&A für entstandene Unannehmlichkeiten entschuldigen. Wir hoffen, Sie in Zukunft mit unseren Produkten und unserem Service überzeugen zu können.

Wir wünschen Ihnen noch einen angenehmen Tag.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr C&A Team
Neslin Jenisch

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Kommentare und Trackbacks (2)


24.05.2017 | 22:59
von Sofia Zaan
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

24.05.2017 | 23:03
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


24.05.2017 | 23:04
von Sofia Zaan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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