Fuxx-Die Sparenergie GmbH (Hamburg)
Fuxx verlangt unberechtigten Nichterfüllungsschaden
Bestell-/Kundennummer: EGGF203255122
Fuxx nichterfüllungsschaden
Ich habe Gas von Fuxx Sparenergie bezogen. Den Gaslieferungs-Vertrag musste ich zum 15.1.2017 kündigen da ich umziehen musste da das Haus verkauft wurde von meinem ehemaligen Vermieter und die neuen Käufer einzogen. Ich bekam daraufhin eine Schlussrechnung in der ich einen Nichterfüllungsschaden von 300 Euro zahlen sollte.
Ich habe keine Erdgas betriebene Heizung in meinem neuen Heim. Ich heize nun mit Heizöl. Im Dezember 2016 wurde mir auf mein nachfragen mitgeteilt das Fuxx kein Heizöl liefert. Also konnte ich den Gaslieferungsvertrag nicht fortsetzen und musste von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
ich habe gegen die Rechnung am 3.5.2017 schriftlich Widerspruch eingelegt da mir zu unrecht ein Nichterfüllungsschaden angelastet wird. Und bekam folgende nicht zufrieden stellende Antwort: "Der Nichterfüllungsschaden ist auf das sog. "positive Interesse" gerichtet, hierbei insbesondere auch auf den entgangenen Gewinn. Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung wird also gefragt, wie die Vertragspartei stünde, wenn der Vertrag nicht zu Unrecht beendet, sondern ordnungsgemäß durchgeführt worden wäre. Der so ermittelte Betrag gibt den Nichterfüllungsschaden an. "
Und das obwohl § 20 (3) GasGVV hierzu besagt das " Der Grundversorger darf keine gesonderten Entgelte für den Fall einer Kündigung des Vertrages, insbesondere wegen eines Wechsels des Lieferanten, verlangen. "
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Versorger, die sich über diese Vorgaben hinwegsetzen, sind unwirksam.
Sollte man hier keine Klärung finden, reiche ich es weiter an meinen Anwalt, jedoch werden die Kosten meines Anwalts zu Lasten von Fuxx gehen.
02.06.2017 | 08:38
Abteilung: Leitung Kundenservice
Liebe Frau Giese,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Grüner Funke Service-Team