voxenergie GmbH (Berlin)
Fistgerechte Kündigung wird nicht anerkannt
Bestell-/Kundennummer: 8790123915
Guten Tag,
eine fristgerechte Kündigung wird nicht anerkannt.
Meine Mutter hat Anfang Dezember 2016 einen Anbieterwechsel über einen Vermittler durchgeführt. Die Kündigung wurde durch den neuen Anbieter erledigt. Diese kennt die Fristen!
Im Januar 2017 erhält sie dann von den neuen Anbieter die Nachricht, dass eine Beleiferung erst ab dem 01.04.2018 möglich sei. Diese ist schlicht falsch. Meine Mutter hat mit mehreren Mitarbeitern von Ihnen gesprochen und ihr wurde diese auch bestätigt.
Nun ist sie auch noch umgezogen und Sie verlagen von Ihr, meineserachtens Belege, die Sie nichts angehen. Meine Mutter hat die alte Wohnung meinem Bruder zu alleinigen Nutzung überlassen und ist zu Ihrem Freund gezogen. Der hat einen Stromvertag und WILL NICHT VON IHNEN BELIEFERT WERDEN!
Da die Kündigung Fristgerecht erfolgte, und Sie nun auch noch Umgezogen ist, fordern wir die rückwirkende Aufhebung des Vertrages zum 01.06.2017. Eine Bestätigung Ihrerseits erwarten wir innerhalb von 5 Werktagen. Sollten wir keine postive Meldung von Ihnen erhalten, werde ich die Schlichtungsstelle mit ins Boot nehmen und über diese die Aufhebung fordern. Wir behalten uns auch vor uns einen Anwalt mit der Klärung zu beauftragen.
Der Kontakt erfolgt nur noch in Schriftform, Anrufe sind unerwünscht. Sollten Sie uns doch versuchen per Telefon zu erreichen, werden wir diesbezüglich eine Meldung an die Bundesnetzagentur machen.
Deshalb noch einmal: von jeglichen Kontaktaufnahmen wie Rückwerbeversuchen und anderen Kontaktanlässen, insbesondere per Telefon oder Besuch, ist Abstand zu nehmen.
Hochachtungsvoll
Moormann
26.07.2017 | 14:40
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte Frau Moormann,
bezugnehmend auf Ihre Beschwerde teilen wir Ihnen, wie bereits mit unserer E-Mail vom 18.07.2017, erneut mit, dass Ihr Vertrag zum 31.05.2017 beendet und Ihre Abschlussrechnung erstellt wurde. Die Auszahlung des Guthabens daraus ist bereits ebenfalls erfolgt.
Ihrer Bitte, den Vertrag zu den Konditionen vom 29.10.2015 abzurechnen, können wir nicht nachkommen. Wir haben Sie mit unserem Preisanpassungsschreiben vom 04.11.2016 frühzeitig vor dem Inkrafttreten der Preiserhöhung zum 01.01.2017 informiert. Von Ihrem Sonderkündigungsrecht bzgl. der Preisanpassung haben Sie keinen Gebrauch gemacht.
Für eventuell entstandene Unannehmlichkeiten bitten wir dennoch um Entschuldigung.
Für weitere Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team