Fuxx-Die Sparenergie GmbH (Hamburg)
Bonusverweigerung aufgrund eines Nebengewerbes
Bestell-/Kundennummer: 8250335117
Ich war bis 30.04.2017 Stromkunde bei Fuxx Sparenergie. Ich habe eine telefonische Rückfrage gemacht, da auf meiner Schlussrechnung kein vertragsmäßig vereinbarter Neukundenbonus aufgeführt ist. Die Information von Fuxx Sparenergie, das ich keinen Anspruch laut AGB 8.5 habe, weil an der Belieferungsstelle ein Gewerbe angemeldet ist.
In den für mich gültigen AGB heisst es:
8.5 Der Bonus und Frei-kWh werden nur Kunden gewährt, die die Energie in ihrer Eigenschaft als Verbraucher (§ 13 BGB) beziehen und verbrauchen.
Unter BGB § 13 ist die Eigenschaft als Verbraucher jedoch wie folgt definiert:
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, wer ein Geschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Dafür ist der zeitliche Anteil der privaten Nutzung, nicht das Maß der Kostendeckung durch den anderen Nutzungsanteil entscheidend.
Ich habe den Strom in meiner Eigenschaft als Verbraucher bezogen und es an der Belieferungsstelle zu diesem Zweck verbraucht, deshalb ist eine Verweigerung des Neukundenbonus unzulässig. Dass an der Belieferungsstelle ein Gewerbe angemeldet ist, spielt hierbei keine Rolle, da der Strom nicht zum Zweck der gewerblichen Nutzung bezogen wurde. Die Stromlieferung ist alleinig dem Zweck der privaten Bedarfsdeckung (4 Personen) zuzuordnen, daher ist ein Ausschluss der Neukundenbonuszahlung nicht zulässig. Lediglich ein untergeordneter, geringer Anteil wurde gewerblich verbraucht.
Ich erwarte die korrigierte Schlußrechnung und die Überweisung meines Guthabens bis zum 19.07.2017.
20.06.2017 | 17:34
Abteilung: Leitung Kundenservice
Sehr geehrter Herr Rauhmeier,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Fuxx Service-Team