Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 770 Views | 19.06.2017 | 22:27 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9509009

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Undurchsichtige Preiserhöhung und Verbleib der Schlussrechnung

Bestell-/Kundennummer: 02181100

Guten Tag,

SCHLAGWORTE

vor circa sechs Wochen habe ich meinen Zählerstand übermittelt und aufgrund der langen Wartezeit habe ich nun im Internet recherchiert. Dabei bin ich auf die ReklaBox und auf undurchsichtige Preiserhöhungen gestoßen.

Da hat es mich tatsächlich umgehauen, denn auch mir wurden die vesteckten E-Mails gesendet, die eine ungeheure Preiserhöhung versteckt haben.

Der mit ExtraEnergie ursprünglich vereinbarte Arbeitspreis betrug 25,55 Cent vom 05.06.2015. Monatl. Grundpreis 13,04 Euro.

Gemäß diverser Gerichtsurteile, letztmalig Urteil AZ.: I-20 U 37/16 v. 20. 10.2016 Oberlandesgericht Düsseldorf, ist eine versteckte Mitteilung über Preiserhöhungen per E-Mail mit der Betreffzeile "Energiemarktentwicklung und Preisanpassung" durch die Firma ExtraEnergie rechtlich unwirksam.

Einer solchen Preiserhöhung hätte ich niemals zugestimmt und wurde somit um mein Sonderkündigungsrecht und Geld betrogen. Ich widerspreche diesen Erhöhungen ausdrücklich und erwarte rückwirkende Erstattungen, sowie die ordentliche Schlussrechnung zum ursprünglichen Arbeitspreis seit 05.06.2015.

Zudem erwarte ich die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung.

Entsprechende rechtliche Schritte sowie ein Eingreifen durch die Schlichtungstelle Energie behalte ich mir vor.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Erstattungen der unrechtmäßigen Erhöhungen seit Vertragsbeginn, Schlussrechnung und Kündigung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.06.2017 | 09:24
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Wir haben Ihr Anliegen an unsere Fachabteilung weitergeleitet. Sobald eine Prüfung erfolgt ist, werden wir Sie umgehend informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (19)


20.06.2017 | 10:19
von ReclaBoxler-9509009 | Regelverstoß melden
Und schon habe ich via Email eine Ablehnung bekommen, die sicherlich ebenfalls nicht korrekt ist, denn auch in meinem Schreiben wurde erst viel später und inmitten dieser langen Mail versteckt auf eine Preiserhöhung hingewiesen. Da ich scheinbar auch nicht der einzige Fall bin (angeblich nicht vergleichbares Schreiben), werde ich die Sachlage nun an entsprechende Stellen weitergeben.

Hier die Antwortmail von Extraenergie:

Sehr geehrte Frau XXX,

mit Ihrer Mitteilung über das Portal ReclaBox vom 19.06.2017 haben Sie der Preiserhöhung zum 01.07.2016 unter Bezugnahme auf das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.10.2016 widersprochen.

Dem o. g. Urteil lag ein Preisanpassungsschreiben zugrunde, welches mit dem Ihnen zugestellten Preisanpassungsschreiben nicht vergleichbar ist.

Nach unserer Auffassung wurden Sie in dem Ihnen am 25.04.2016 übersandten Schreiben in verständlicher und transparenter Weise auf die Preisanpassung hingewiesen. Über das Sonderkündigungsrecht, welches Sie bis zum Wirksamwerden der Preisanpassung wahrnehmen konnten, haben wir Sie im gleichen Schreiben informiert. Von diesem haben Sie jedoch nicht fristgerecht Gebrauch gemacht, sodass der erhöhte Preis Vertragsbestandteil geworden ist.

Ihrem Widerspruch können wir daher nicht entsprechen.

Weiterhin möchten wir Sie darüber informieren, dass wir unsere Fachabteilung mit der Prüfung Ihrer Jahresrechnung vom 01.08.2016 angewiesen haben. Sollte hierbei eine Korrektur notwendig sein, werden wir Sie umgehend darüber informieren.

Wir hoffen, mit Vorgenanntem den Sachverhalt erklärt zu haben und bitten um Rückantwort bis zum 04.07.2017, sofern Ihrerseits noch Fragen bestehen. Gern stehen wir Ihnen unter nachstehender E-Mail-Adresse für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Service-Team

20.06.2017 | 13:33
von ReclaBoxler-9509009 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Völlig inakzeptable Email erhalten - nicht gelöst.


20.06.2017 | 13:41
von ReclaBoxler-9509009 | Regelverstoß melden
Für den weiteren Verlauf meine Antwort an Extraenergie via Email, die vllt. anderen Kunden nützlich sein kann:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die zügige, aber durchaus unzufriedenstellende Antwort.

1)
Auch in meinem Schreiben vom 25.04.2016 (Energiemarktentwicklung und Preisanpassung) nutzen Sie den Umstand, eine seitenlange Mail zu verfassen (Originalmail liegt vor), die erst viel später auf den Punkt einer versteckten Preiserhöhung kommt. Daher widerspreche ich Ihrem Tenor, dass mein Schreiben nicht vergleichbar sei. Zudem ergibt auch hier die Überschrift konkret keinerlei Hinweis auf eine Preiserhöhung hinsichtlich meines Vertrages.

2)
Aufgrund der o. g. Umstände ist von Transparenz und Verständlichkeit kaum zu sprechen. Hätte ich hier nicht die Auffassung einer Werbemail oder eines Newsletters gehabt, dann wäre Ihnen mein Widerspruch und die Kündigung gewiss gewesen. Aber, wie nun hinlänglich bekannt, ist genau dies Ihre Absicht gewesen, Ihre Kunden entsprechend zu täuschen.

3)
Somit lasse ich Ihnen nun meinerseits Zeit, meine Jahresrechnungen zu überprüfen und entsprechende Ausgleichszahlungen auf Basis des ursprünglich vereinbarten Arbeitspreises in Höhe von 25,55 Cent vom 05.06.2015 vorzunehmen und die Zahlung bis zum 04.07.2017 an mich zu überweisen. Zudem erwarte ich ein Sonderkündigungsrecht.

Ich hoffe, mit Vorgenannten nun meinen Sachverhalt in aller Deutlichkeit erklärt zu haben. Sollten Sie hier weiterhin widersprechen, werde ich diesen Fall umgehend rechtlich klären lassen.

Mit freundlichen Grüßen

23.06.2017 | 11:09
von ReclaBoxler-9509009 | Regelverstoß melden
Und wieder eine Antwort von Extraenergie, die mit allen Mitteln versucht ihre Kunden zu benachteiligen:

Sehr geehrte XXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20.06.2017.

Hinsichtlich Ihrem Einwand zur Preisanpassung möchten wir auf unsere
bereits erfolgte Stellungnahme verweisen.

Natürlich bedauern wir, dass Sie weiterhin Anlass zur Beschwerde
haben. Deshalb haben unsere Fachabteilungen Ihren Fall erneut geprüft:

Da uns Ihre Zufriedenheit sehr wichtig ist, möchten wir Ihnen zur
Abhilfe Ihrer Beschwerde verbindlich aber ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht einen rückwirkenden Tarifwechsel zum 01.07.2017 in einen
unserer attraktiven Bestandskundentarife anbieten. Sofern wir damit
Ihr Interesse geweckt haben übermitteln wir Ihnen gern ein
unverbindliches Tarifangebot.

Wir bitten hierzu um eine entsprechende Rückmeldung bis zum 30.06.2017.

Weiterhin möchten wir Sie darüber informieren, dass sich durch die
Korrektur der Jahresrechnung ein Guthaben in Höhe von 16,99 Euro
ergeben hat. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, werden wir dieses mit
dem nachfolgenden Abschlagsbetrag verrechnen. Sollten Sie jedoch eine
Auszahlung des Guthabenbetrages wünschen bitten wir um eine
kurzfristige Rückmeldung, da die Erstellung der Abschlagsrechnungen
für den nächsten Liefermonat in den nächsten Tagen eingeleitet wird.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Service-Team

23.06.2017 | 11:11
von ReclaBoxler-9509009 | Regelverstoß melden
Meine Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wie bereits im Verlauf mitgeteilt, nehme ich insbesondere Bezug auf Ihre Email vom 25.04.2016 "Energiemarktentwicklung und Preisanpassung", die mich aufgrund mangelnder Tranzparenz und Verständlichkeit um mein Sonderkündigungsrecht und um entsprechende Abschläge gebracht hat.

Zudem widerspreche ich Ihrem "Tarifwechsel-Angebot ohne Anerkennung einer Rechtspflicht", welches im eigentlichem Sinne kein ordentliches Angebot darstellt.

Ich verlange nach wie vor die Korrektur auf den ursprünglich vereinbarten Arbeitspreises in Höhe von 25,55 Cent vom
05.06.2015 rückwirkend vorzunehmen und die Zahlung bis zum 04.07.2017 an mich zu überweisen. Zudem erwarte ich ein Sonderkündigungsrecht.

Sollte dem Ihrerseits bis zum 04.07.2017 nicht nachgekommen werden, bin ich gerne bereit dies auf rechtlichem Wege zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

24.06.2017 | 11:07
von ReclaBoxler-9509009 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.06.2017 | 13:13
von ReclaBoxler-9509009 | Regelverstoß melden
Update:

Nun wird wieder geprüft.

Sehr geehrte XXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23.06.2017.

Der Sachverhalt wird derzeit von unserer Fachabteilung eingehend geprüft. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen. Wir versichern Ihnen, dass wir uns anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Service-Team

29.06.2017 | 15:16
von ReclaBoxler-9509009 | Regelverstoß melden
Sehr geehrte xxx,

vielen Dank für Ihre Geduld.

Wir bedauern sehr, dass Sie Anlass zur Beschwerde haben und entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Als kundenorientiertes Unternehmen sind wir im Einvernehmen mit unseren Kunden bemüht, schnelle und unbürokratische Lösungen zu finden und umzusetzen.

Deshalb haben unsere Fachabteilungen Ihren Fall eingehend geprüft:

Da uns Ihre Zufriedenheit sehr wichtig ist, bieten wir Ihnen zur Abhilfe Ihrer Beschwerde verbindlich aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an, Ihren Arbeitspreis rückwirkend ab dem 01.07.2016 auf 0,2828 Euro/kWh anzupassen. Ihr Grundpreis bleibt weiterhin unverändert bei 13,04 Euro/Monat.

Sofern Sie unserem Angebot zustimmen, werden wir selbstverständlich Ihre Jahresrechnung vom 21.06.2017 sowie Ihre Abschlagszahlungen entsprechend korrigieren und neu erstellen.

Damit wir die hierfür erforderlichen Maßnahmen so schnell wie möglich durchführen können, benötigen wir nur noch Ihre Zustimmung.

Ihrer Rückantwort hinsichtlich des vorgenannten Einigungsvorschlages sowie der Bestätigung entgegensehend, dass mit Vorgenanntem der Vorgang somit erledigt ist, haben wir uns den 25.07.2017 vorgemerkt.

Wir möchten Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass wir uns vier Wochen an das Angebot gebunden fühlen. Sollten wir keine Rückmeldung bis zum vorgenannten Datum vorliegen haben, ist unser unterbreitetes Angebot hinfällig.

29.06.2017 | 15:38
von ReclaBoxler-9509009 | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Ich darf offen sein: so langsam komme ich mir bei Ihnen vor wie auf einem Bazar. Ich möchte nicht handeln, ich möchte, dass Sie sich gesetzeskonform verhalten, Ihrer Rechtspflicht nach kommen und diese auch anerkennen.

Ich lehne Ihr Angebot ab und wiederhole mich gerne nochmals:

In Ihrem Schreiben vom 25.04.2016 (Energiemarktentwicklung und Preisanpassung) nutzen Sie den Umstand, eine seitenlange Mail zu verfassen (Originalmail liegt vor), die erst viel später auf den Punkt einer versteckten Preiserhöhung kommt. Zwischen 100en von Wörtern, endlosen Zeilen mit viel Bla Bla, etlichen lustigen links, im tiefsten kundenfeindlichen Dickicht einer "Wegwerf-Email", haben sie das kleine Preiserhöhungs-Schätzchen versteckt.
Genau so ist die Lage.

Daher fordere ich Sie auf:

- die Korrektur auf den ursprünglich vereinbarten Arbeitspreises in Höhe von 25,55 Cent und einem Grundpreis von 13,04 Euro/Monat vom 05.06.2015 rückwirkend für den gesamten Zeitraum vorzunehmen und die Zahlung bis zum 04.07.2017 an mich zu überweisen.

- ein Sonderkündigungsrecht

- die zügige Abwicklung auf Basis vom 05.06.2015.

Kommen Sie dieser Aufforderung bis zum 04.07.2017 nicht nach, gebe ich die gesamte Angelegenheit an entsprechende Stelle weiter.

Mit freundlichen Grüßen

01.07.2017 | 12:34
von ReclaBoxler-9509009 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.07.2017 | 13:27
von ReclaBoxler-9509009 | Regelverstoß melden
Das sind doch erste positive Schritte:

Sehr geehrte XXX,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Gern möchten wir Ihnen bestätigen, dass unsere Fachabteilung Ihr Anliegen erneut geprüft hat:

Da uns Ihre Zufriedenheit sehr wichtig ist, haben wir soeben aus Kulanz, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, die Rücknahme der Preiserhöhung vom 01.07.2016 veranlasst. Sobald die Umsetzung erfolgt ist, werden wir selbstverständlich umgehend die Korrektur der Jahresrechnung anweisen. Wir bitten hierbei um Ihr Verständnis, dass dieser Vorgang einige Tage in Anspruch nehmen kann. Wir bitten daher um diesbezügliche Fristverlängerung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Service-Team

03.07.2017 | 13:28
von ReclaBoxler-9509009 | Regelverstoß melden
Hier meine Stellungnahme:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die vorerst positive Information.

Sie erhalten meinerseits letztmalig bis zum 10.07.2017 Zeit zur Neuerstellung aller Abrechnungen inkl. der Rückerstattungen auf die Ihnen bekannte Bankverbindung.
Ebenfalls erwarte ich die Erstellung der aktuellen Jahresendabrechnung nebst Erstattung (6 Wochen seit Zählerstandsmeldung sind bereits vergangen).

Zudem steht noch das Sonderkündigungsrecht aus. Dieses blieb bislang Ihrerseits unkommentiert. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass ich nicht weiter von einem Energieversorger beziehen möchte, der öffentlich so in Verruf geraten ist und der mich selbst geschädigt hat.

Sollte die Angelegenheit nun wider Erwarten bis zum 10.07.2017 nicht vollständig und korrekt bereinigt sein (Rückerstattungen auf den ursprünglichen Preis für den gesamten Bezugseitraum nebst Sonderkündigung), gebe ich die komplette Sache in anwaltliche Hände.

Ich bedanke mich dennoch vorab schon einmal und hoffe, dass dies zeitnah und ordentlich erledigt wird.

Mit freundlichen Grüßen

07.07.2017 | 12:30
von ReclaBoxler-9509009 | Regelverstoß melden
Aktueller Stand: gestern habe ich die Jahresabrechnung auf Basis des ursprünglich vereinbarten Preises erhalten - satte 713,50€ zuviel an Extraenergie gezahlt! Es wird noch besser: Extraenergie will die 713,50 € auf mein Kundenkonto gutschreiben. Tja, der nächste Verstoß gegen geltendes Recht, denn Energieversorger müssen Rechnungsguthaben unverzüglich erstatten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem Urteil vom 16.12.2014 entschieden (Az. I-20 U 136/14. Nicht genug? Hier noch mehr. Unser Verbrauch laut Abrechnungsperiode liegt bei 2695 kWh in einem 2 Personenhaushalt. Macht in Summe für ein ganzes Jahr inkl. aller Steuern, Grundpreise, PiPaPo etc. 870,50 €. Wenn wir das durch 12 teilen erhalten wir 72,50 €. Extraenergie hätte aber gerne einen monatlichen Abschlag in Höhe von 82,00 Euro. Über 10 % mehr? Und wieder ein Verstoß gegen geltendes Recht. Abschläge müssen sich am Vorjahresverbrauch orientieren. Enthalten im selbigen Urteil wie oben. Wer es nachlesen will: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2014/I_20_U_136_14_Urteil_20141216.htmlich werde also "nur" 73,00 € im Monat bezahlen. Noch mehr? Anfang Juli wurde mir wieder der überteuerte Abschlag vom Konto geholt abzüglich einer Korrektur aus 2015 - 2016. Von der Differenz zum korrekten Abschlag wurde bislang kein Wort verloren. Die bereits verlängerte Fristsetzung meinerseits an Extraenergie ist der 10.07.2017. Bis dahin müssen die Korrekturen vollständig vorgenommen sein und das Guthaben muss sich auf meinem Konto befinden. Sollte sich am Dienstag, 11.07.2017 08:00 Uhr morgens nicht getan haben, geht das alles via Mail auf die Reise. Alles vorbereitet und startklar zur Abfahrt. Zudem ist das nicht sofortige Auszahlen von Guthaben ein Straftatbestand und schreit förmlich nach einer Anzeige. Wäre ja auch nicht die erste für Extraenergie. Da der damalige Preis in Ordnung ist, bleibe ich noch für das laufende Abrechnungsjahr bei diesem Verein. Gekündigt habe ich allerdings heute. Außerdem habe ich die Einzugsermächtigung widerrufen. Mal sehen, wie es weiter geht. Die Sanduhr läuft für Extraenergie.

12.07.2017 | 10:48
von ReclaBoxler-9509009 | Regelverstoß melden
Update! Man versichert mir die Überweisung von 713,50€, soll mich aber wieder gedulden. Stand Montag. :-)) )
Heute morgen sind alle Dateien und Infos an die entsprechenden Stellen gegangen. Keine Fristeinhaltung seitens Extraenergie.
Sollte das Geld nicht am Freitag da sein, dann wird zusätzlich auch noch Anzeige erstattet. Zudem wurde im Juli bekanntlich ebenfalls zuviel abgebucht. Nach meiner Forderung zur Rückerstattung wieder eine dämliche Mail erhalten, dass "Nach Prüfung. Bla bla bla". das jetzt festgestellt wurde, dass ich zuviel gezahlt habe (welch erstaunliche Eingebung) und ob ich das zuviel gezahlte Geld zurück erstattet haben möchte. Ganz ehrlich. was steht denn in meinen Emails? Lesen die dort nicht? Reine Zeitverzögerung oder Unfähigkeit. Der zukünftige Abschlag wurde ebenfall reduziert, aber auch erst nach "Nachhaken". Das Ganze läuft jetzt seit dem 22.06.2017.

Liebe Extraenergie,

SETZEN 6!

13.07.2017 | 11:37
von ReclaBoxler-9509009 | Regelverstoß melden
Update!

13.07.2017 - noch immer keine Rückzahlung!

15.07.2017 | 12:39
von ReclaBoxler-9509009 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute keine Zahlung erhalten!


17.07.2017 | 08:53
von ReclaBoxler-9509009 | Regelverstoß melden
Update:

Heute erfolgte ein Zahlungseingang in Höhe von 713,50€.

Noch offen ist die Überzahlung aus Juli in Höhe von 36,01 €.

Danach ist die Sache erledigt.

25.07.2017 | 09:01
von ReclaBoxler-9509009 | Regelverstoß melden
Update!

Auch die Überzahlung aus Juli wurde nun überwiesen. Somit ist die Sache hier erledigt.

Insgesamt handelte es sich um eine Summe von knapp 800,00€. Unfassbar. Es ist schon erschreckend mit welchen Mittel Firmen versuchen Ihre Kunde zu hintergehen. :-(

Hier wurde die Angelegenheit abgeschlossen - leider aber nur durch Hartnäckigkeit und Rechtssicherheit.

05.08.2017 | 13:04
von ReclaBoxler-9509009 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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