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385 Views | 25.06.2017 | 21:13 Uhr
geschrieben von Jörg Schumann
Doppelte Bezahlung bei OTTO.
Ich habe etwas kleines bestellt, im Wert von circa 20 Euro, aber nicht bekommen, weil der Postbote von HERMES keine Abholadresse aufschrieb. Den Abholzettel hatte ich, aber nur wo abholen. Das war ein Problem. Eines Tages, so nach sechs Monaten, bekam ich einen Brief von einem INKASSO Büro, da verlangte die Firma OTTO eine Gebühr wegen zu spätbezahlter Rechnung. Die betrug so um die 105 Euro, obwohl ich mittlerweile die Ware circa einem Monat später bekam und ordnungsgemäß bezahlt habe. Ich habe das ganze nicht verstanden. Obwohl man alles bezahlt hat, wird man noch bestraft. OTTO hat sich für mich erledigt, nie wieder diese Firma. Danke.
Meine Forderung an Otto (GmbH & Co KG):
Eingezahltes Geld zurückbekommen.
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Mit freundlichen Grüßen
Jörg Schumann
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