699 Views | 02.07.2017 | 15:13 Uhr
geschrieben von Norbert Kanzinger

ENSTROGA AG (Berlin)

Stromlieferantrag ohne konkrete Begründung abgelehnt

Am 16.03.2017 habe ich über Verivox einen Stromlieferantrag bei der Entstroga AG abgeschlossen. Am 19.03. 2017 teilt mir die Enstroga AG, unter Aufzählung diverser möglicher Gründe hierfür, aber ohne den tatsächlichen Grund konkret zu benennen, mit, dass sie mich nicht mit Strom beliefern kann oder möchte.

SCHLAGWORTE

Nachdem mich nun die Entstroga AG abgelehnt hatte, schloss ich, ebenfalls über Verivox einen Stromlieferantrag mit der Immergrün-Energie GmbH, bei der ich schon mal zwei Jahre Kunde war. Die Immergrün-Energie GmbH teilte mir dann am 21.03.2017 in einem ähnichen Schreiben wie die Entstroga AG, ebenfalls unter Aufzählung von möglichen Gründen, ohne einen konkret zu benennen mit, dass sie meinen Stromlieferantrag ablehnt.

Trotz mehrerer Bitten, auch um einer evtl. falschen Bonitätsauskunft entgegen wirken zu können, habe ich von keinem diese Auskunft erhalten. Laut einer Auskunft der Bundesnetzagentur können die Stromanbieter eigene Kriterien für die Ablehnung von Kunden erstellen, und müssen diese auch nicht erklären. Sie könnten aber. Aber warum machen sie dies, trotz mehrer Bitten, nicht?

Da ich zu den preisbewussten Stromanbieterwechslern gehöre, habe ich schon mehrmals in den letzten Jahren den Stromanbieter gewechselt. Eine Ablehnung wegen einer schlechten Bonitätsauskunft, technischer oder organisatorischer Probleme kann ich ausschließen. Warum wollen mich dann die enstroga AG und die Immergrün-Energie GmbH nicht mit Strom beliefern? Und warum wollen sie mir hierfür den Grund nicht nennen?

Bleibt mir nur der Verdacht, dass mich diese Stromanbieter wegen meines Lieferantenwechsel-Verhaltens als Kunde ablehnen. Hierbei stellt sich die Frage, woher kennen sie mein Wechselverhalten? Werden hier Kundendaten unter den Stromanbietern ausgetauscht?

Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

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Meine Forderung an ENSTROGA AG: Stromanbieter müssen die Ablehnung eines Stromlieferantrags konkret begründen.


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Kommentare und Trackbacks (6)


03.07.2017 | 23:12
von Günther Maier | Regelverstoß melden
Hab auch die Erfahrung gemacht. Einer der 20 Gründe, weswegen ein Vertrag nicht zustande kam (den richtigen kann man sich dann raus suchen), war negative Vertragslaufzeitprognose. Es scheint so, dass die Energieanbieter mittlerweile "schwarze" Listen anlegen, um so die ungeliebten Bonus-Mitnehmer auszuschließen. Ich wollte aber zu einem Anbieter wechseln, bei dem ich vor einem Jahr schon mal war, dieser weiß natürlich, dass ich öfter wechsle. Ein anderer, zu dem ich dann schließlich gewechselt bin, wollte wissen, wie lange ich beim Vorversorger war. Aber man muss denen ja nicht alles auf die Nase binden :-)

09.07.2017 | 17:05
von Norbert Kanzinger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma enstroga AG hat sich bei mir zu meiner Beschwerde bislang nicht gemeldet. Dies bestärkt mich nur in meiner Vermutung (zumindest solange mir kein anderer plausibler Grund genannt wird), dass die enstroga AG preisbewusste Stromkunden wegen Ihres Lieferantenwechselverhaltens nicht mit Strom beliefern will, dies aber öffentlich nicht zugeben möchte.


23.07.2017 | 17:38
von Norbert Kanzinger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.08.2017 | 19:17
von Norbert Kanzinger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma enstroga AG hat versucht mich telefonisch zu erreichen und in KW 30 auf meinem Anrufbeantworter angekündigt, eine Stellungnahme per E-Mail zu meiner Beschwerde an mich schicken zu wollen. Eine solche ist bis heute, den 02.08.2017, nicht bei mir eingetroffen.


17.08.2017 | 19:03
von Norbert Kanzinger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die von der enstroga AG auf meinem Anrufbeantworter angekündigte E-Mail habe ich bis heute nicht erhalten.


08.09.2017 | 18:36
von Norbert Kanzinger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe bis heute die telefonisch angekündigte E-Mail von der enstroga AG nicht erhalten.
Zwischenzeitlich habe ich eine Petition Nr. 1-18-09-751-042341, bezüglich einer Verpflichtung der Stromanbieter bei einer Ablehnung der Stromlieferung, diese Ablehnung konkret zu begründen, beim Pettionsausschusss des Bundestages eingereicht. Diese wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass die Stromanbieter dies ja wahrheitsgemäß begründen müssten, dies aber nicht überprüfbar wäre. Da kann sich jetzt jeder seinen Reim darauf machen, welche Interessen, die der Verbraucher oder die der Stromkonzerne, im Bundestag vertreten werden.
Wenn jemand Lust dazu hat, kann er ja mal hierzu seine Meinung an "vorzimmer.pet1 spider monkey bundestag.de" schicken (Pet-Nr. angeben).




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