Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 352 Views | 06.09.2017 | 13:07 Uhr
geschrieben von Volkmar Stein

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Überhöhter Abschlag, unberechtigte Mahnung, keine ordentliche Rec

Bestell-/Kundennummer: 241990

Sehr geehrte Damen und Herren!

SCHLAGWORTE


Hiermit mache ich Ihnen letztmalig das Angebot, meinen berechtigten Forderungen nachzukommen, ehe ich die Schlichtungsstelle Energie einschalte.

Fristsetzung 3 Wochen bis zum 26.7.2017.

1. Bei der telefonischen Vertragsverlängerung wurde mir derselbe Endpreis wie in der abgelaufenen Abrechnungsperiode zugesagt. Sonst hätte ich wohl kaum meine bereits über Verivox erteilte Kündigung zurückgezogen.
Die mir aktuell versteckt mitgeteilten "Vertragsrelevanten Informationen" würden aber zu einer deutlichen Preiserhöhung führen, die mir nicht als solche mitgeteilt wurde.

Forderung: schriftliche (per Brief) Korrektur der Vertagskonditionen, so dass der selbe Endpreis (Incl. Boni) wie in der alten Abrechnungsperiode erreicht wird.

2. Die Höhe des aktuellen Abschlages mit 133 Euro ist nicht nachvollziehbar, da eine Nachzahlung aus der vorherigen Abrechnung und die Zusage des alten Endpreises zu einer Reduzierung des Abschlages führen müssten.

Forderung: Neuberechnung des aktuellen Abschlages, der natürlich unter der Höhe des alten (119 Euro) liegen müsste.
Zusendung per Brief.

3. Per Email wurde mir bestätigt, mein Vertragskonto sei ausgeglichen, nachdem ich die Abschläge aus April und Mai zurückbuchte und mit meinem nicht erhalten Neukundenbonus verrechnet habe.
5 Tage später erhielt ich eine Mahnung.

Forderung: Rücknahme der unberechtigten Mahnung sowie eine ordentliche Rechnungsstellung über die Verrechnung meiner Forderungen (Neukundenbonus und Nachzahlung aus erster Vertragsperiode) mit den neu ermittelten Abschlägen.
Beides bitte per Brief zusenden.

-- Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Anpassung Vertragskonditionen und Abschlagshöhe, Zurücknahme der Mahnung, Rechnungstellung


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


10.10.2017 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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