Durch Fielmann gelöste Beschwerde. | 1223 Views | 07.07.2017 | 17:43 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3381853

Fielmann AG (Hamburg)

Rabiate Behandlung hochwertiger Brillen und Gläser

Brille: Fielmann. Massenabfertigung, hektisches Gebaren, falsche Produktinformationen und verantwortungsloser Umgang mit Kundeneigentum

Am Freitag, 16.06.2017, meldete ich mich in Ihrer Fielmann-Filiale in Mannheim zum Sehtest an. Nach ca. drei Stunden Wartezeit wurde ich schließlich in der, wie auch sonst immer, hoffnungslos überfüllten Filiale von Ihrem Mitarbeiter Herrn H., der sich als Optikermeister ausgab, abgeholt.

SCHLAGWORTE

Vor Schilderung des eigentlichen Vorfalls erfolgt zunächst eine Bewertung der Beratungsqualität dieses Mitarbeiters:

Dieser agierte während des Beratungsgesprächs ununterbrochen sehr hektisch und unruhig. Mehrfach erläuterte ich, dass ich aufgrund meiner spezifischen Arbeitsplatzsituation Arbeitsplatzgläser für den Entfernungsbereich von dreißig Zentimetern bis zu mehreren Metern benötige. Ungeachtet dessen versuchte er immer wieder, mich zu einer Einstärkenbrille für den Nahbereich zu überreden.

Er erklärte, zur individuellen Anpassung der Arbeitsplatzgläser Superb und Individual von Zeiss sei das umstrittene und wenig praktikable, jedoch sehr teure Gerät namens iProfiler dieses Herstellers erforderlich. Im Wesentlichen profilierten sich mit dieser Technik kleine Optiker, um dem direkten Preisvergleich mit der wesentlich preisgünstigeren Fielmann-Kette zu umgehen. Daher führe Fielmann diese Gläser erst gar nicht. Stattdessen könne er das preisgünstigste Glas Plus ebenfalls und ohne iProfiler individuell anpassen.

Diese Aussagen sind nachweislich falsch. Das einzig individuell anpassbare Glas ist Individual, wie es auch die Produktbezeichnung schon zum Ausdruck bringt. Hierfür benötigt man keinen iProfiler und nicht einmal ein Videozentriersystem. Konventionelle Instrumente erfüllen denselben Zweck. Bei den anderen beiden Gläsern Plus und Superb ist eine individuelle Anpassung überhaupt gar nicht vorgesehen bzw. unmöglich.

Nun zum eigentlichen Vorfall:

Nach straff durchgezogenem Sehtest forderte Ihr Mitarbeiter die Herausgabe meiner Brille, um die Stärke der Gläser zu vermessen. Anstatt die Brille anschließend anstandslos zurückzugeben, griff er plötzlich, und dies ohne Vorwarnung und ohne um vorherige Erlaubnis zu fragen, zu einem Einwegkosmetiktuch und rieb damit, ohne vorangegangene Nassreinigung, wie z. B. mittels Ultraschallwasserbad, staubtrocken und unter sehr hoher Druckanwendung die Kunststoffgläser ab. Auf diese befremdliche Reinigungsmethode angesprochen rechtfertigte sich Ihr Mitarbeiter wie folgt:

Heutzutage seien die Hartschichten von Brillengläsern von solch guter Qualität, dass die Einhaltung der allgemein bekannten Regeln zu deren Pflege nicht mehr erforderlich sei. Als Fielmann-Mitarbeiter erhalte er ja sowieso - für sich selbst - zweimal im Jahr eine kostenlose Brille. Daher habe er sich generell einen nicht besonders pfleglichen Umgang mit seinen eigenen Brillen (aber als Folge offensichtlich auch mit den im Kundeneigentum stehenden Brillen) angewöhnt und dies im Speziellen auch hinsichtlich der von ihm praktizierten Reinigungsmethoden.

Zur Behandlung seiner eigenen Brillen verwende er alles, was ihm gerade zur Verfügung stünde. Dies seien beispielsweise Papiertaschentücher genauso, wie getragene T-Shirts und sonstige beliebige Textilien, Lappen und Lumpen. Bis auf einige kleinere Gebrauchsspuren, die sich hieraus mit der Zeit ergäben, trügen seine Gläser hieraus keine Schäden davon, die deren Funktionsweise für ihn irgendwie beeinträchtigten.

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Diese eigenwilligen Ansichten entsprechen weder den aktuell veröffentlichten Pflegehinweisen sämtlicher bekannter Glashersteller, noch den von anderen Optikern empfohlenen Reinigungsmethoden. Sie zeugen vielmehr von abhanden gekommener Sorgfalt gegenüber der Ware Brille, mangelnder Achtung vor dem Eigentum des Kunden und also von einem grundlegenden Defizit an Fachkompetenz und angemessenem Sozialverhalten.

Bei einer fachgerechten Brillenreinigung ist demgegenüber stets, immer und ohne jegliche Ausnahme der scharfkantige und harte mineralische Straßenstaub zur Vermeidung von Mikrokratzern mittels fließendem Wasser oder Ultraschallwasserbad zu entfernen. Erst dann dürfen die Gläser mit einem geeigneten Tuch mechanisch berührt werden.

Dieser Vorfall ist nicht das einzige mir in dieser Fielmann-Filiale widerfahrene Ärgernis hinsichtlich rabiater Behandlung von Brillen und Gläsern:

Im Jahr 2006 bog ein Mitarbeiter während der Beratung ununterbrochen und mit lustvoller Leidenschaft an einer Brillenfassung Titanflex von Bogner herum, um mir dessen extreme Flexibilität zu demonstrieren. Der Begriff Materialermüdung schien ihm offensichtlich völlig fremd, doch es war zum Glück ein Ausstellungsstück. Bei Abholung meiner in Auftrag gegebenen Brille gleichen Modells jedoch bog derselbe Mitarbeiter auch daran erst einmal fröhlich herum, bevor er sie endlich aushändigte.

Im Jahr 2008 wurden bei Wartungsarbeiten an dieser Brille die Schrauben, mit welchen die Gläser fixiert waren, beidseitig mit derart brutaler Kraft angezogen, dass die Gläser an ihren Bohrungen massive Einrisse davontrugen. Wenn auch anstandslos Schadensersatz geleistet wurde, so musste ich dennoch als Folgeschaden mehrere Tage ohne Brille auskommen. Der Vorfall ist mittels Auftragsbestätigung Nummer 169662910375 vom 01.02.2008 eindeutig belegbar. Im Bemerkungsfeld ist festgehalten: "Glas bei Richten gerissen. "

Ich fordere Sie auf, sich mit mir unverzüglich in Verbindung zu setzen zur angemessenen Klärung des aktuellen Vorfalls:

Sie veranlassen eine Untersuchung meiner Brillengläser auf Mikrokratzer, welche Ihr Mitarbeiter durch die unsachgemäße Reinigung verursacht hat und veranlassen ggf. Schadensersatz in Form neuer Gläser gleicher Qualität und Ausprägung.

Sie prüfen anhand der bei der zuständigen Kammer hinterlegten Daten, ob Ihr Mitarbeiter tatsächlich die Qualifikation zum Optikermeister besitzt. Sie veranlassen außerdem die erforderlichen Nachschulungen hinsichtlich seines Umgangs mit sensiblen optischen Instrumenten, seiner Beratungsqualität und seines Verhaltens gegenüber Kunden und deren Eigentum.

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Meine Forderung an Fielmann AG: Kontaktaufnahme zur angemessenen Klärung des Vorfalls


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Kommentare und Trackbacks (2)


16.07.2017 | 17:34
von ReclaBoxler-3381853 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.07.2017 | 17:55
von ReclaBoxler-3381853 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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