ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Unrealistische Abschlußrechnung aufgrund von falschen Daten
Trotz eines Jahres Stromverbrauchers von circa 1800 kWh (dieser Verbrauch wurde auch dem Netzbetreiber mitgeteilt) wurde von ExtraEnergie ein Stromverbrauch von 2300 kWh zugrunde gelegt! Trotz mehrfacher Bitte um Korrektur wurde dies von ExtraEnergie einfach ignoriert bzw. es wurde auf diese Problematik nicht eingegangen (so nach dem Motto: "ExtraEnergie rechne nicht falsch ab! ").
Aufgrund dieses überhöhten Stromverbrauches erhöhte ExtraEnergei die Abschlagszahlungen um mehr als 51%.
Zudem war die Preiserhöhung von ExtraEnergie sehr intransparent. Eine Sonderkündigung aufgrund von dieser Preiserhöhung ließ ExtraEnergie nicht mehr zu, wenn diese Kündigung nicht innerhalb der regulären Kündigungsfrist (= sechs Wochen vor Vertragsende) eingegangen war.
10.07.2017 | 10:22
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Gerne möchten wir Ihnen schnell und unkompliziert weiterhelfen, jedoch können wir Sie anhand Ihrer angegebenen Daten nicht in unserem System finden.
Bitte senden Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Verbraucherforum" an reclaboxextraenergie.com und geben Sie Ihre Vertragsnummer und den Link zu Ihrer ReclaBox-Beschwerde an.
Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
Auch die Preiserhöhung ist nicht rechtens. Sofort widersprechen, nicht auf Vergleich einlassen. Müssen definitiv den ursprünglich vereinbarten Kurs nehmen und nicht das, was in dieser ellenlangen Phantommail steht.
Einzugsermächtigung widerrufen und entsprechenden Abschlag zahlen. Wenn Extraenergie nicht alles korrigiert, dann sofort die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Alternativ kann man auch selbst anwaltlich vorgehen. Schlichtungsstelle ist kostenlos. Beides aber nicht machen.
Durchhalten und hartnäckig bleiben.
Allerdings wohl nicht verwunderlich!
HIerzu:
www.stromblog.org/stromanbieter/anfangsbuchstabe-e/extraenergie/
Die Preiserhöhung ist ebenfalls angechtbar und muss zurück genommen werden.
de.reclabox.com/beschwerde/144218-extraenergie-neuss-undurchsichtige-preiserhoehung-und-verbleib-der-schlussrechnung#comments
Nachdem ExtraEnergie
- ein Einschreiben
(schriftliche Kündigung gemäß Sonderkündigungsrecht aufgrund von Prieserhöhung inkl. Bescherde bezüglich falscher Abschlußrechnung, da ein zu höher Stromverbrauch zugurnde gelegt wurde und aufgrund dessen Beschwerde über zukünfitg geplante Abschlagszahlungen welche um ca. 51% WILLKÜRLICH von ExtraEnergei erhöht wurden),
- sechs Faxe und
- mehrere E-Mails
von mir erhielten, ist nun gestern, am 12.07.2017 die "Standardmitteilung" von ExtraEnergie eingegangen, dass die Beschwerde nun an die Fachabteilung weitergeleitet wurde.
Leider ist diese Vorgehensweise (überhöhte Abschlagszahlungen, verspätete, inkorrekte Abschlussabrechnungen) von Extraenergie seit mindestens fünf Jahren bekannt:
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Stern, 17. März 2017:
Vorsicht bei ExtraEnergie, Stromio und 365 AG
www.stern.de/wirtschaft/news/stromanbieter--die-schwarzen-schafe-unter-den-billiganbietern-7372970.html
***
Welt, 11.11.2012:
Die Verbraucherzentrale NRW klagt wegen mutmaßlich zu hoher monatlicher Forderungen gegen den Stromanbieter ExtraEnergie.
https://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article110902495/Hohe-Abschlaege-Klage-gegen-Stromanbieter.html
***
n-TV, Mittwoch, 04. April 2012:
Verschleppte Jahresrechnungen: Hitstrom und Co. machen Ärger
Hitenergie, Prioenergie oder Extraenergie - hinter diesen Namen steckt ein und dieselbe Firma.
www.n-tv.de/ratgeber/Hitstrom-und-Co-machen-Arger-article5956811.html
***
energienetz.de:
Warnung vor Extraenergie
forum.energienetz.de/index.php?topic=17163.0
***
testberichte.de:
www.testberichte.de/r/produkt-meinung/hitenergie-hitstrom-naturhit-12-266012-1.html
***
stromblog.de:
www.stromblog.org/stromanbieter/anfangsbuchstabe-e/extraenergie/
***
Allerdings hat es ExtraEnergie sogar geschafft einen Eintrag bei Wikipedia zu erhalten! :
„Dem WDR wurde berichtet, dass trotz kostenpflichtiger Preisgarantie die Verbraucherpreise erhöht worden seien. Ebenso gebe das Unternehmen Preiserhöhungen in E-Mails „versteckt am Ende“ an.
Am 9. Dezember 2015 hat das Landgericht Düsseldorf die von ExtraEnergie versendeten Mitteilungen über Preiserhöhungen als unwirksam bezeichnet. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte gegen die Praxis geklagt, dass ExtraEnergie Preiserhöhungen in unbedeutend scheinenden E-Mails mitteilt. “
***
Zudem wird der zukünftige Kunde schon beim Bestellprozess „genötigt“ wird ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen!
Hierzu: Urteil 12 O 7/12 Landgericht Düsseldorf
Verbraucherzentrale NRW e. V. (vertreten durch: Wolfgang Schuldzinski) gegen Extraenergie GmbH (vertreten durch: Mordechay Maurice Ben-Moshe
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Nachdem mir somit erst am 12.07.2017 eine E-Mail zuging, ließ ich die Abschlussabrechnung und die überhöhte Abschlagszahlung zurück buchen! Über die ausstehende Restforderung an Extraenergie wurde das Unternehmen informiert!
Extraenergie GmbH hat nun bis zum 05.08.2017 Zeit eine abschließende Antwort zuzustellen.
Sollte es zu keiner Einigung im gegenseitigen Einvernehmen kommen, so wird sich sodann die Schlichtungsstelle Energie e. V. (Aktenzeichen liegt bereits vor) weiter um die Angelegenheit kümmern!
Sehr geehrter Herr "B. ",
vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Fax vom 12.07.2017.
Bezugnehmend auf Ihr Anliegen der Jahresrechnung möchten wir Sie darüber informieren, dass diese am 14.07.2017 entsprechend korrigiert wurde. Diesbezüglich haben wir Sie bereits in einer separaten E-Mail informiert. Damit Ihrerseits eine sofortige Einsicht möglich ist, fügen wir Ihnen die neue Abrechnung unserer heutigen Mitteilung nochmals bei.
Des Weiteren möchten wir gern nach sorgfältiger Überprüfung des Sachverhaltes zur Preisanpassung Folgendes mitteilen:
Wir haben Sie am 20.03.2017 per E-Mail über die reguläre Preiserhöhung ab dem 01.06.2017 informiert. Bei der Antragsabgabe wurde von Ihnen die E-Mail-Adresse stefanbaltruweitfrreenet.de als Ihre zustellfähige E-Mail-Adresse angegeben und zugesichert, dass diese gültig und funktionsfähig ist. Da uns kein E-Mail-Rückläufer vorliegt gehen wir davon aus, dass diese Sie erreicht hat.
Weiterhin können Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter Punkt 6.16. Folgendes entnehmen:
"[. ] Änderungen des Gesamtpreises nach dieser Ziffer sind nur zum 01. eines Kalendermonats, bei Pakettarifen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. des jeweiligen Verlängerungszeitraumes möglich. Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Änderungen spätestens 2 Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. Der Lieferant wird den Kunden in gesonderter Mitteilung zur Preisanpassung auf sein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. "
Sofern Sie behaupten, diese Information nicht erhalten zu haben, teilen wir Ihnen mit, dass ein Zugang angenommen wird, wenn eine E-Mail in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Ebenso konnten Sie auf unserer Homepage in Ihrem persönlichen Bereich davon Kenntnis nehmen, dass sich der Arbeitspreis ab dem 01.06.2016 erhöht.
Weiterhin enthielt diese E-Mail die Erläuterung Ihres Sonderkündigungsrechtes. Sie hatten somit bis zum Wirksamwerden der Preisanpassung die Möglichkeit ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag aufgrund der Preisanpassung zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht haben Sie nicht in Anspruch genommen.
Eine nachträgliche Kündigung unter Berufung auf den § 41 EnWG Abs. 3 ist nicht möglich, da sich Ihr Vertrag mit dem Ablauf des 31.05.2017 um 12 weitere Belieferungsmonate verlängert hat. Bitte beachten Sie diesbezüglich Ihre AGB unter Punkt 1.8.
Als kundenorientiertes Unternehmen sind wir aber natürlich im Einvernehmen mit unseren Kunden bemüht, schnelle und unbürokratische Lösungen zu finden und umzusetzen.
Da uns Ihre Zufriedenheit sehr wichtig ist, bieten wir Ihnen zur Abhilfe Ihrer Beschwerde verbindlich aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an, Ihren Vertrag rückwirkend ab dem 01.06.2017 in einen anderen Tarif umzustellen.
Damit wir die hierfür erforderlichen Maßnahmen so schnell wie möglich durchführen können, bitten wir Sie uns einen für Sie geeigneten Rückruftermin mitzuteilen. Gern möchten wir mit Ihnen persönlich über den Wechsel Ihres Tarifes sprechen.
Für Ihre Rückmeldung haben wir uns daher den 25.07.2017 vorgemerkt.
Gern stehen wir Ihnen unter nachstehender E-Mail-Adresse für Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Service-Team
extraenergie
eine Marke der ExtraEnergie GmbH
Postfach 974
09009 Chemnitz
Festnetz: 0800 - 63 66 361*
Mobilfunk: 069 - 20 43 45 056**
Fax: 01805 - 14 14 54***
serviceextraenergie.com
www.extraenergie.com
Tja, obwohl ExtraEnergie immer noch der Meinung ist, das ein Soderkündigungsrecht nicht greifen kann, so hatten Sie zumindest schon einmal (zum Teil) die Jahresabschlußrechnung korrigiert!
Allerdings wurde der Sonderbonus herausgerechnet mit dem Vermerk dass dieser schon beglichen sei! Leider konnte ich kein Buchnungseingang bermerken!
Allerdings, sofern die Überweisung getätigt wurde, kann dies ja dann auch ohne Schwierigkeit von ExtraEnergie belegt werden!
Ich lasse mich überraschen ob ExtraEnergie mit ihrem Geschäftsführer: Mordechay Maurice Ben-Moshe diese Zahlung belegen wird und kann oder ob diese Firma wieder eine "scheinheilige" Begründung finden wird, warum der Sofortbonus nicht ausbezahlt wird!
Nach einem Einschreiben, sechs Fax und unzähligen E-Mails fühlte sich die Firma Extraenergie mit ihrem ehrenwerten Herrn Mordechay Maurice Ben-Moshe sich anscheinend „genötigt“ auf die Beschwerde zu antworten. Nachfolgend die E-Mail von Extraenergie GmbH:
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Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Fax vom 12.07.2017.
Bezugnehmend auf Ihr Anliegen der Jahresrechnung möchten wir Sie darüber informieren, dass diese am 14.07.2017 entsprechend korrigiert wurde. Diesbezüglich haben wir Sie bereits in einer separaten E-Mail informiert. Damit Ihrerseits eine sofortige Einsicht möglich ist, fügen wir Ihnen die neue Abrechnung unserer heutigen Mitteilung nochmals bei.
Des Weiteren möchten wir gern nach sorgfältiger Überprüfung des Sachverhaltes zur Preisanpassung Folgendes mitteilen:
Wir haben Sie am 20.03.2017 per E-Mail über die reguläre Preiserhöhung ab dem 01.06.2017 informiert. Bei der Antragsabgabe wurde von Ihnen die E-Mail-Adresse stefanbaltruweitfrreenet.de als Ihre zustellfähige E-Mail-Adresse angegeben und zugesichert, dass diese gültig und funktionsfähig ist. Da uns kein E-Mail-Rückläufer vorliegt gehen wir davon aus, dass diese Sie erreicht hat.
Weiterhin können Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter Punkt 6.16. Folgendes entnehmen:
"[. ] Änderungen des Gesamtpreises nach dieser Ziffer sind nur zum 01. eines Kalendermonats, bei Pakettarifen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. des jeweiligen Verlängerungszeitraumes möglich. Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Änderungen spätestens 2 Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. Der Lieferant wird den Kunden in gesonderter Mitteilung zur Preisanpassung auf sein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. "
Sofern Sie behaupten, diese Information nicht erhalten zu haben, teilen wir Ihnen mit, dass ein Zugang angenommen wird, wenn eine E-Mail in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Ebenso konnten Sie auf unserer Homepage in Ihrem persönlichen Bereich davon Kenntnis nehmen, dass sich der Arbeitspreis ab dem 01.06.2016 erhöht.
Weiterhin enthielt diese E-Mail die Erläuterung Ihres Sonderkündigungsrechtes. Sie hatten somit bis zum Wirksamwerden der Preisanpassung die Möglichkeit ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag aufgrund der Preisanpassung zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht haben Sie nicht in Anspruch genommen.
Eine nachträgliche Kündigung unter Berufung auf den § 41 EnWG Abs. 3 ist nicht möglich, da sich Ihr Vertrag mit dem Ablauf des 31.05.2017 um 12 weitere Belieferungsmonate verlängert hat. Bitte beachten Sie diesbezüglich Ihre AGB unter Punkt 1.8.
Als kundenorientiertes Unternehmen sind wir aber natürlich im Einvernehmen mit unseren Kunden bemüht, schnelle und unbürokratische Lösungen zu finden und umzusetzen.
Da uns Ihre Zufriedenheit sehr wichtig ist, bieten wir Ihnen zur Abhilfe Ihrer Beschwerde verbindlich aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an, Ihren Vertrag rückwirkend ab dem 01.06.2017 in einen anderen Tarif umzustellen.
Damit wir die hierfür erforderlichen Maßnahmen so schnell wie möglich durchführen können, bitten wir Sie uns einen für Sie geeigneten Rückruftermin mitzuteilen. Gern möchten wir mit Ihnen persönlich über den Wechsel Ihres Tarifes sprechen.
Für Ihre Rückmeldung haben wir uns daher den 25.07.2017 vorgemerkt.
Gern stehen wir Ihnen unter nachstehender E-Mail-Adresse für Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Service-Team
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Anmerkung meinerseits:
1.)
Obwohl Extraenergie die Abschlussrechnung korrigierte, wurde der Sofortbonus herausgerechnet, mit der Begründung, dass dieser schon bezahlt wurde (leider warte ich bis heute auf einen Buchungsbeleg, da ich kein Zahlungseingang verzeichnete).
2.)
Wurde der Stromverbrauch zum 31.05.2017 (dies wäre Vertragsende gewesen), nicht zugrunde gelegt, obwohl dieser auch dem Netzbetreiber mitgeteilt wurde. Stattdessen wurde ein Stromverbrauch zu einem späteren Zeitpunkt zugrunde gelegt!
3.)
Fand es Extranergie anscheinend nicht erwähnenswert zu erläutern, warum die Abschlagszahlungen sich um ca. 51% erhöhen sollen. Auch, wenn man einen neuen Vertrag, mit denen von Extraenergie angegebenen Preiserhöhungen, zugrunde legen würde, wären die alten Abschlagszahlungen immer noch ausreichend (eine Nachzahlung wäre dann bei einem Stromverbrauch von ca. 1800 kWh immer noch nicht gegeben!).
Nach einem Einschreiben, sechs Fax und unzähligen E-Mails fühlte sich die Firma Extraenergie mit ihrem ehrenwerten Herrn Mordechay Maurice Ben-Moshe sich anscheinend „genötigt“ auf die Beschwerde zu antworten. Nachfolgend die E-Mail von Extraenergie GmbH:
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Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Fax vom 12.07.2017.
Bezugnehmend auf Ihr Anliegen der Jahresrechnung möchten wir Sie darüber informieren, dass diese am 14.07.2017 entsprechend korrigiert wurde. Diesbezüglich haben wir Sie bereits in einer separaten E-Mail informiert. Damit Ihrerseits eine sofortige Einsicht möglich ist, fügen wir Ihnen die neue Abrechnung unserer heutigen Mitteilung nochmals bei.
Des Weiteren möchten wir gern nach sorgfältiger Überprüfung des Sachverhaltes zur Preisanpassung Folgendes mitteilen:
Wir haben Sie am 20.03.2017 per E-Mail über die reguläre Preiserhöhung ab dem 01.06.2017 informiert. Bei der Antragsabgabe wurde von Ihnen die E-Mail-Adresse stefanbaltruweitfrreenet.de als Ihre zustellfähige E-Mail-Adresse angegeben und zugesichert, dass diese gültig und funktionsfähig ist. Da uns kein E-Mail-Rückläufer vorliegt gehen wir davon aus, dass diese Sie erreicht hat.
Weiterhin können Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter Punkt 6.16. Folgendes entnehmen:
"[. ] Änderungen des Gesamtpreises nach dieser Ziffer sind nur zum 01. eines Kalendermonats, bei Pakettarifen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. des jeweiligen Verlängerungszeitraumes möglich. Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Änderungen spätestens 2 Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. Der Lieferant wird den Kunden in gesonderter Mitteilung zur Preisanpassung auf sein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. "
Sofern Sie behaupten, diese Information nicht erhalten zu haben, teilen wir Ihnen mit, dass ein Zugang angenommen wird, wenn eine E-Mail in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Ebenso konnten Sie auf unserer Homepage in Ihrem persönlichen Bereich davon Kenntnis nehmen, dass sich der Arbeitspreis ab dem 01.06.2016 erhöht.
Weiterhin enthielt diese E-Mail die Erläuterung Ihres Sonderkündigungsrechtes. Sie hatten somit bis zum Wirksamwerden der Preisanpassung die Möglichkeit ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag aufgrund der Preisanpassung zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht haben Sie nicht in Anspruch genommen.
Eine nachträgliche Kündigung unter Berufung auf den § 41 EnWG Abs. 3 ist nicht möglich, da sich Ihr Vertrag mit dem Ablauf des 31.05.2017 um 12 weitere Belieferungsmonate verlängert hat. Bitte beachten Sie diesbezüglich Ihre AGB unter Punkt 1.8.
Als kundenorientiertes Unternehmen sind wir aber natürlich im Einvernehmen mit unseren Kunden bemüht, schnelle und unbürokratische Lösungen zu finden und umzusetzen.
Da uns Ihre Zufriedenheit sehr wichtig ist, bieten wir Ihnen zur Abhilfe Ihrer Beschwerde verbindlich aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an, Ihren Vertrag rückwirkend ab dem 01.06.2017 in einen anderen Tarif umzustellen.
Damit wir die hierfür erforderlichen Maßnahmen so schnell wie möglich durchführen können, bitten wir Sie uns einen für Sie geeigneten Rückruftermin mitzuteilen. Gern möchten wir mit Ihnen persönlich über den Wechsel Ihres Tarifes sprechen.
Für Ihre Rückmeldung haben wir uns daher den 25.07.2017 vorgemerkt.
Gern stehen wir Ihnen unter nachstehender E-Mail-Adresse für Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Service-Team
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Anmerkung meinerseits:
1.)
Obwohl Extraenergie die Abschlussrechnung korrigierte, wurde der Sofortbonus herausgerechnet, mit der Begründung, dass dieser schon bezahlt wurde (leider warte ich bis heute auf einen Buchungsbeleg, da ich kein Zahlungseingang verzeichnete).
2.)
Wurde der Stromverbrauch zum 31.05.2017 (dies wäre Vertragsende gewesen), nicht zugrunde gelegt, obwohl dieser auch dem Netzbetreiber mitgeteilt wurde. Stattdessen wurde ein Stromverbrauch zu einem späteren Zeitpunkt zugrunde gelegt!
3.)
Fand es Extranergie anscheinend nicht erwähnenswert zu erläutern, warum die Abschlagszahlungen sich um ca. 51% erhöhen sollen. Auch, wenn man einen neuen Vertrag mit der von Extraenergie angegebenen Preiserhöhungen zugrunde legen würde, wären die alten Abschlagszahlungen immer noch ausreichend (eine Nachzahlung wäre dann bei einem Stromverbrauch von ca. 1800 kWh immer noch nicht gegeben!).
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 20.07.2017 teilten Sie (Mitarbeiter der Fa. Extraenergie GmbH) mir mit, dass der Sofortbonus in Höhe von 120,00 EUR von Extraenergie GmbH am 29.07.2017 überwiesen worden sei!
Leider kann ich dies, aufgrund meines Kenntnisstandes, NICHT BESTÄTIGEN!
Sollten Sie den Betrag tatsächlich überwiesen haben, so können Sie dies sicherlich mit Hilfe eines Buchungs- / Überweisungsbeleges VERIFIZIEREN!
Beachten Sie hierzu auch:
Die Übermittlung an den Zahlungsort erfolgt im Zweifel - ungeachtet des nach den allgemeinen Regeln zu bestimmenden Leistungsorts (§ 270 Abs. 4 BGB) - auf Kosten und Risiko des Schuldners (§ 270 BGB).
Ihre Antwort erwarte ich spätestens bis zum 25.07.2017!
MfG
Nachtrag:
Ich für meinen Teil bin bis dato immer davon ausgegangen, dass Extraenergie GmbH den Sofortbonus erst mit der Abschlussrechnung (also in diesem Fall 2017) verrechnet!
Nach unzähligen E-Mails, vielen Fax und einem Einschreiben (Vertragskündigung gemäß Sonderkündigugnsrecht) hat es ExtraEnergie jetzt endlich geschafft einzuräumen, dass die, von ExtraEnergie gestellte Abschlußrechnung FALSCH ist!
Allerdings wird das Recht auf Sonderkündigung (gemäß intransparenter Preiserhöung – gleicher Fall wie: https://de.reclabox.com/beschwerde/146735-extraenergie-neuss-unwirksame-preisanpassung-per-e-mail) dem Kunden von ExtraEnergie immer noch abgesprochen.
Stattdessen wurde eine Vertragsverlängerung mit „einem besseren Tarif“ angeboten!
Soweit, so gut! In diesem neuen Angebot wurden monatlichen Abschäge von 48,00 EUR angeboten!
Ein Tag später (das neue Angebot wurde von mir noch nicht besätigt) wurde für die Monate Juli und August eine Abschlagszahlung in Höhe von 121,81 EUR übermittelt (2 Abschläge abzüglich einem Guthaben von 6,19).
DIESE ABSCHLAGSRECHNUNG BASIERTE ANGEBLICH SCHON AUF DEM NEUEN ANGEBOT BEI DEM MONATLICHE ABSCHLÄGE IN HÖHE VON 48,00 ZUGRUNDE GELEGT WURDEN!
Nun ja – 2 x 48,00 = 96,00 EUR – 6,19 EUR = 121,81 EUR (nach der Berechnung, welche ExtraEngie aufstellte!) - INTERESSANT!
Auf die Frage wie diese Berechnung zustande kam erhielt ich von ExtraEnergie, bis dato, noch keine Antwort! (vielleicht lag es daran, dass der Provider, über den ich E-Mails empfange und sende zwischenzeitlich gestört war)
Wie auch immer Ende dieser Woche (KW 31, 2017) / spätestens Anfanag nächster Woche (KW 32: 2017) wird die Schlichtungsstelle Energie e. V. endgültig eingeschaltet werden!
Mittlerweile stellt sich mir auch die Fage, ob die Firma ExtraEnergie wirklich daran interessiert ist eine gütliche Einigung erzielen zu wollen!
Die Mitarbeiter von ExtraEnerige behaupten zwar immer, dass die Kundenzufriedenheit im Mittelpunkt der Geschäftsphilosophie von ExtraEnergie stehen würde; allerdings hege ich mittlerweile die Vermutung dass sie Kundenzufriedenheit mit Gewinnmaximierung ("um jeden Preis") verwechselt wird!
Bis zu diesem Zeitpunkt allerdings ist der FAll noch "offen"!