Von computeruniverse beantwortete Beschwerde. | 536 Views | 12.07.2017 | 15:16 Uhr
geschrieben von Erol G.

computeruniverse GmbH (Friedberg)

Rücknahme verweigert

Bestell-/Kundennummer: 3300947

Ich habe bisher bestimmt über 10 mal bei Computeruniverse bestellt. Bisher Top zufrieden. Ich bekomme Ende diesen Monats ein neues Computersystem für die ganze Apotheke. Dazu brauche ich gleich mehrere Monitore. Ich habe zunächst drei bei bestellt.

SCHLAGWORTE

Die Anforderungen sind alle richtig, nur die Pixelzahl ist zu niedrig, habe ich später erfahren. Rücknahmen eurerseits wären nicht möglich da ich Geschäftspartner wäre. Ich wusste das nicht. Bei 10 Bestellungen ist mir mal ein Fehler passiert. Ich könnte die Monitore also nur entsorgen (Gesamtpreis ca. 570 €).

Jedoch hatte ich extra bei euch bestellt und etwas teuer, weil ich so gute Erfahrungen hatte. Ich hatte schon erwähnt, dass ich ein PC oder andere Monitore für den Tausch bestelle. Es sind funktionstüchtige, neue Monitore im Karton. Ich verstehe nicht warum man sich bei mir, also bei bestehenden Kunden querstellt.

Außerdem hat Frau Sonja A. meine Bitte im Vorfeld ohne das ich reagieren kann abgelehent. Ich hatte nämlich vorgeschlagen, dass ich einen Medion PC für 300 € mehr kaufe und so einen ausgleich erziehle.

Ich kann gleich wenn Sie wollen den ganzen Email Verlauf mal hierreinstellen, dann sehen Sie was ich meine. Aber wirklich so einen Kundendienst ahbe ich nie erlebt. Die am telefon waren nett, aber Frau Sonja A. ist unmöglich

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Meine Forderung an computeruniverse GmbH: Rücknahme der funktionstüchtigen, im Orginalkarton eingepackten Monitore


Firma hat geantwortet nach 21 Tage nach 21 Tage
03.08.2017 | 09:34
Firmen-Antwort von: computeruniverse GmbH
Abteilung: Kundensupport

Sehr geehrter Kunde, wir bedauern Ihre Unzufriedenheit und bitten die Umstände zu entschuldigen. Die Kollegin der Geschäftskundenabteilung hat Ihnen lediglich mitgeteilt, dass Sie als Gewerblicher Kunde kein Rücktrittsrecht nach Fernabsatz Gesetz haben. Diese Bedingung haben Sie mit Abschluss Ihrer Bestellung und Akzeptanz unser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Wir finden es sehr schade und wenig objektiv, dass Sie uns auf Grund ihres eigenen Fehlers negativ bewerten. Wir hatten Ihren Fall ein weiteres Mal aufgenommen um eine Kulanzlösung anzubieten. Eine kulante Lösung, sind uns nach Prüfung aller Fakten (auch der aktuellen Fakten), können wir nicht zustimmen. Auch Ihren Hinweis auf bereits mehr als 10 Bestellungen können wir nicht nachvollziehen, nach Prüfung der Fakten ist dies erst die erste Bestellung zu dieser Firma. Mit freundlichen Grüßen - computeruniverse

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Kommentare und Trackbacks (6)


21.07.2017 | 09:56
von Erol G. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


02.08.2017 | 19:39
von Erol G. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.08.2017 | 10:00
von Erol G. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.08.2017 | 10:10
von Erol G. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich schreibe noch einen umfassenden kommrntar. SERVICEWÜSTE COMPUTERUNIVERSE


13.08.2017 | 11:45
von MarcelB | Regelverstoß melden
Also zusammengefasst:

Sie bestellen falsche Geräte da sie sich nicht informiert haben.
Sie glauben eine Rückgaberecht zu haben, was aber nicht der Fall ist.
Sie ignorieren sämtliche bei der Bestellung bereitgestellten Informationen.

Sie sind jetzt in einer Situation die einzig und allein durch ihre Fehler entstanden ist, sehen aber gleichzeitig andere Leute in der Verantwortung das für Sie in Ordnung zu bringen?

17.09.2017 | 10:10
von Erol G. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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