Durch Enervatis gelöste Beschwerde. | 274 Views | 06.09.2017 | 13:03 Uhr
geschrieben von Guido Schlembach

Enervatis (München)

Keine Endabrechnung, keine Bonus-Erstattung

Bestell-/Kundennummer: Vertrags-Nr.: 195545; Kunden-Nr.: 251789

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

mit Schreiben vom 25.01.2017 habe ich meinen Stromvertrag bei der Enervatis, eine Marke der BEV EnergieGmbH, unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum 31.03.2017 gekündigt. Dies wurde mir auch mit Schreiben vom 07.02.2017 bestätigt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass für die Schlussrechnung der Stand des Stromzählers zum 31.03.2017 benötigt wird. Diesen Zählerstand habe ich am 02.04.2017 sowohl der Enervatis (auf ihrer Internetseite) als auch dem Netzbetreiber Syna GmbH mitgeteilt.

Nachdem ich bis zum Ablauf des Monats Mai 2017 keine Schlussrechnung erhielt, habe ich mit Mail vom 02.06.2017 daran erinnert und um sofortige Erledigung gebeten. Mit Schreiben vom 12.06.2017 teilt mir die BEV mit, dass die Endabrechnung in Bearbeitung sei und in den nächsten Tagen per Post zugestellt werde. Es wurde dabei um Verständnis gebeten, dass der von mir gemeldete Zählerstand durch den Netzbetreiber Syna übermittelt werden muss.

Da ich nach weiteren 4 Wochen keine Schlussrechnung erhielt, habe ich am 10.07.2017 telefonisch Rücksprache gehalten. Da die "Kundenberaterin" nur herumdruckste und mir keine erschöpfende Auskunft über die Vorlage einer Schlussrechung geben konnte, habe ich den Sachverhalt nochmals mit Mail vom 10.07.2017 der BEV vorgetragen und um sofortige Erledigung gebeten.

Zu bemerken ist noch, dass ich bei Durchsicht meiner Kontounterlagen festgestellt habe, dass am 18.04.2017 als "Endabrechnung Nr. 219357 zu dem Vertrag Nr. 195545" ein Betrag von 25,66 Euro überwiesen wurde, der allerdings überhaupt nicht stimmig sein kann. Alleine dies schon ist im Widerspruch zu den Ausführungen im Schreiben der BEV vom 12.06.2017 zu sehen, wonach "die Endabrechnung in Bearbeitung sei und in den nächsten Tagen per Post zugestellt werde".

Sollte ich bis zum Freitag, 21.07.2017, keine Endabrechnung und auch die mir zustehende Bonuszahlung erhalten haben, werde ich die Sache über meine Rechtsschutzversicherung einer Anwaltskanzlei übergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Guido Schlembach

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Meine Forderung an Enervatis: Ca, 415,-- Euro


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Kommentare und Trackbacks (1)


06.09.2017 | 14:47
von Guido Schlembach gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mit Mail vom 17.07.2017 teilte BEV-Energie mit:
"Wir bedauern sehr, dass Sie Grund zur Beschwerde haben und möchten uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten bei Ihnen entschuldigen. Gerne bestätigen wir Ihnen Ihren Neukundenbonus zur Auszahlung freigegeben zu haben. Die Gutschrift erfolgt in den nächsten Tagen, auf Ihr bei uns bekanntes Bankkonto"

Auf meine nachdrückliche Mail unter erneuter Fristsetzung wurde die Endabrechnung vom 17.07.2017 zugestellt und der Bonus bis zum 21.07.2017 auf das Konto überwiesen.




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